Das Existenminimum -
eine unbekannte Größe?
Auslöser dieses Artikels sind die Arbeit des Autors an einem Buch, seine Mitgliedschaft bei "Fridays gegen Altersarmut", Streitigkeiten mit dem Finanzamt der Stadt Mannheim wegen dem eigenen steuerlichen Existenzminimum und der Erkenntnis, dass viele Bürger dieses Landes überhaupt keine Ahnung davon haben, was das soziale und das steuerliche Existenzminimum überhaupt ist. Und wie hoch muss es sein, damit es sowohl allen arbeitenden als auch allen nicht arbeitenden Bürgern dieses Landes im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichstellungsprinzip) überhaupt gerecht wird? Um das zu beschreiben, hat sich der Autor dieser Website dazu entschlossen, diesen Beitrag zu verfassen. Eigentlich hätte dieser Artikel schon vor Wochenfrist fertig gestellt sein sollen, die berufliche Inanspruchnahme des Autors hat dies verhindert. Zwei Artikel auf der Titelseite des "Mannheimer Morgen" haben am 05.04.2023 dann dafür gesorgt, dass er jetzt doch fertig wurde. Der Verfasser hat dazu an den "Mannheimer Morgen"" einen Leserbrief geschrieben, der für diese Website nochmals überarbeitet und erweitert wurde.
Dem aufmerksamen Beobachter des politischen Tagesgeschäfts in Deutschland wird es vermutlich nicht entgangen sein, dass in der Ausgabe des „Mannheimer Morgen“ vom 05.04.2023 auf der Titelseite gleich zwei Artikel standen, die in den vergangenen 30 Jahren eine teilweise parallele Entwicklung durchlaufen haben. Der eine davon hatte die Titelzeile – „Fachkräfte fehlen – Eltern in Not“, der andere stand unten rechts – „Zahl der Läden sinkt.“
Was haben Fachkräfte, die fluchtartig ins Ausland abwandern und folglich dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen, und Gewerbetreibende und Selbständige gemeinsam? Beide Gruppen sind das Opfer einer Sozialpolitik, die allein zur Steigerung der Nachfrage nach sozialen Leistungen ohne jegliche Rücksicht auf arbeitende Menschen in den vergangenen 30 Jahren unter permanenter Missachtung von Sozialgesetzen und Steuerrecht auf den heutigen Stand gebracht wurde. Schauen wir uns doch einfach mal die Realität des Jahres 2023 an.
Was finden wir zu diesem Thema bei Wikipedia?
Textquelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
Als Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.
Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ.
Als Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.
Wir kennen laut Wikipedia ein soziokulturelles, ein schuldrechtliches und ein steuerliches Existenzminimum. Und einen Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Allein die Tatsache, dass es drei Existenzminima gibt, wirft schon die Frage hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit nach Artikel 3 des Grundgesetzes auf. Kann es sein, dass es zu gleichen Punkten unterschiedliche Betrachtungs- oder gar unterschiedliche Berechnungsweisen gibt? Die dann zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Höhe staatlicher Leistungen an bedürftige Personen führen? Ist das verfassungsrechtlich überhaupt zulässig?
Denn die Werte für Nahrung, Kleidung und die medizinischen Notfallversorgung müssen bei den von den Jobcentern durchgeführten Berechnungen unter gleichen persönlichen Bedingungen der Antragsteller immer die gleichen sein. Anders dagegen sieht es bei den Kosten für Wohnraum aus. In Städten wie München, Stuttgart, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Hamburg oder Berlin fallen für die Miete zwangsläufig höhere Kosten an als in kleinen dörflichen Gemeinden mit 250 oder 500 Bewohnnern.
Einem Menschen, der in einem Beschäftigungsverhältnis arbeitet, werden bei einem Einkommen in gleicher Höhe etwa 400,00 Euro für Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Ab einem Einkommen von 538,01 Euro beginnt seit dem 01.01.2024 auf der Lohnabrechnung die Berechnung von Sozialabgaben. Was zwangsläufig dazu führt, dass sich das Existenzminimum von Menschen, die nicht arbeiten, von dem arbeitender Menschen grundsätzlich unterscheidet. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes – Gleichstellung – ist das verfassungswidrig. Denn das Existenzminimum muss unter gleichen Voraussetzungen für alle Menschen gleich sein. Damit ist auch schon geklärt, dass das offiziell verkündete, soziale Existenzminimum, das sich da Grundfreibetrag nennt, von derzeit 10.908,00 Euro ((10.347,00 Euro - Wert 2022 plus 561,00 Euro Erhöhung 2023 = 909,00 Euro) grundsätzlich nicht richtig ist. Weil sich da ein Unterschied von beinahe 900,00 Euro ergibt. Mit dem durch das Abgreifen von Beiträgen und Steuern bei arbeitenden Menschen gleichzeitig die Nachfrage nach sozialen Leistungen nachhaltig gefördert und angeheizt wird.
Da muss dann zwangsläufig der Verdacht aufkommen, dass Hartz IV oder jetzt das Bürgergeld nie für arbeitende Menschen gemacht wurde. Sondern die immer nur das Mittel zum Zweck waren, um Sozialämter auf eine gewünschte Größe X künstlich aufblasen zu können. Was sich für Menschen, die einer Beschäftigung nachgehen wollen, zu einer bis zur Einführung von Hartz IV unbekannten, sozialen Sklavenhaltung entwickelt hat. Und durch den Beitrag auf der Seite "Fahrtkostenpauschale für arbeitswillige Idioten" bestätigt wird. Denn zwischen dem Grundfreibetrag von 909,00 Euro und den 1.800,00 Euro, die tatsächlich von den Jobcentern an Hilfsbedürftige ausbezahlt werden, liegt eine rechtliche Grauzone, die vor allem die Finanzämter reichlich und gerne ausschöpfen, um in einem Bereich noch Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern abgreifen zu können, in dem es laut der Erklärung von Wikipedia zum Existenzminimum eigentlich gar nicht mehr geben sollte.
Folglich sollten die 1.800,00 Euro in diesem Land das Existenzminimum für jeden Mann und jede Frau sein. Mindestens. Denn gesetzliche Besonderheiten wie z. B. die Beiträge für Gewerbetreibende und Selbständige zur Sozialversicherung, die die Beiträge zur Sozialversicherung immer in voller Höhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) stemmen müssen, sind hier noch nicht einmal berücksichtigt. Dann kann sich das Existenzminimum für eine allein lebende Person, wie wir noch sehen werden, auch schon mal auf bald 3.000,00 Euro pro Monat belaufen oder 36.000,00 Euro jährlich belaufen.
Und für einen Menschen, der für 6 Personen unterhaltspflichtig ist, auf bald 80.000,00 Euro.
Schauen wir uns zunächst mal an, was unsere Bundesregierung zu diesem Thema weiss, und geben dazu auf Google die Worte "Existenzminimum 2023" ein. Es öffnet sich unter Anderem die Seite https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/existenzminimumbericht-2139130, und da findet sich der 14. Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Siehe auch Zahlen vorletzter Abschnitt.
Ein Mitarbeiter des Finanzamts Mannheim hat an den Verfasser dieses Artikels am 13.03.2023 dazu Folgendes geschrieben:
„Das Existenzminimum hat der Gesetzgeber im Steuerrecht durch verschiedene gesetzliche Grundlagen umgesetzt. Insbesondere wird das Existenzminimum durch den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und die Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen von der Steuer freigestellt.“
Fazit: Schön brav abgeschrieben hat er es, um der nächsten möglichen Beförderung keinesfalls übersehen zu werden. Und sollten Sie zum Beispiel als Gewerbetreibender beabsichtigen, Ihr Recht vor Gericht einzuklagen - vergesssen Sie es bitte ganz schnell. Sie laufen dann Gefahr, dort als Einzelfall eingestuft und abgeschmettert zu werden. Womit dann auch gleich etwas über den aktuellen Zustand der Justiz dieses Landes gesagt wäre.
Wie aber soll das passen, wenn die Kleinunternehmerregelung für Gewerbetreibende und Selbständige schon bei 22.000,00 Euro jährlich bzw. 1.833,33 Euro monatlich endet, und der Gesetzgeber bis hin zum Mittel der Zwangsvollstreckung dann schon Gelder für Umsatzsteuer abgreift, die laut Schreiben des Finanzbeamten eigentlich den Sozialkassen zur Verfügung stehen sollten? Bei 25.000 Euro endet derzeit der Freibetrag für Gewerbesteuer. IHK und Handwerkskammer kennen Stand 2022 nur einen Freibetrag von 15.340,00 Euro, der auch hinten und vorne nicht reicht.
Diese Art von Gesetzgebung bildet einen Würgegriff des Gesetzgebers für arbeitende Menschen, die damit terrorisiert werden.
Somit sollte auch klar sein, dass das deutsche Sozialwesen durch gesetzlich hergestellte Missstände künstlich aufgebläht ist. Und das, was sich Sozial nennt, mitunter eben nicht sozial, sondern recht willkürlich ist. Da braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn hochqualifizierte Arbeiter und Angestellte mitunter geradezu fluchtartig auswandern, und Gewerbetreibende und Selbständige in der Altersarmut landen. Und wenn ein Politiker im Jahr 2023 von „Sozial“ redet, man es besser mit den Worten von Goethe hält.
„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“
Wie konnte das entstehen? Die Ursache findet sich in der schon seit etwa 30 Jahren laufenden, unterschiedlichen Anpassung von Zahlenwerten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Schauen wir uns dazu die nachfolgende Chronik mal an.
Sozialhilfesatz 01.04.2000 550,00 DM = rund 275,00 Euro
01.01.2022 446,00 Euro 63,27 %
Geringfügigkeit 01.04.2003 400,00 Euro
01.01.2013 450,00 Euro 12,5 %
01.10.2022 520,00 Euro 30,0 %
Kleinunternehmerregelung 01.01.2002 17.500,00 Euro
01.01.2021 22.000,00 Euro 25,71 %
Mindestlohn 01.01.2000 10,00 DM allgemeiner Standard
= ungefähr 5,00 Euro
01.01.2015 8,50 Euro
01.01.2022 9,82 Euro (ausghd. von 8,50 Euro) 15,52 %
(ausgehend von 5,00 Euro ergibt das 96,52 %)
01.10.2022 12,00 Euro 41,17 %
(ausgehend von 5,00 Euro = 140,00 %)
Und jetzt überlegen Sie bitte mal. Ausgehend davon, dass alle Werte im Jahr 2000 den Wert 100 hatten, also so aufeinander abgestimmt waren, dass die Wirtschaft reibungslos funktionieren konnte, glauben Sie dann, dass das unter diesen Bedingungen im Jahr 2023 auch noch der Fall sein kann?
Ihre Frau backt Kuchen? Und verwöhnt damit die Familie? Und hat dafür bestimmte Rezepte?
Jetzt stellen Sie sich bitte mal vor, es kommen jetzt so viele Bekannte oder Verwandte zu Besuch, dass ein Kuchen nicht reichen wird. Also backt sie zwei. Oder vielleicht sogar drei. Folglich werden alle Zutaten verdoppelt oder gar verdreifacht, damit sie zum gewünschten Ergebnis kommen kann. Weil sie im Gegensatz zu unseren Politikern die einfache Mahtematik drauf hat. Oder macht sie das wie alle deutschen Bundesregierungen der letzten 23 Jahre?
Und nimmt vielleicht anstatt 3 x 1 kg Butter laut Rezept nur 1,5 kg? Oder statt 3 Päckchen Backpulver nur 2 oder 1? Wenn es kein fragwürdiger Genuss werden soll, dann doch wohl eher nicht.
Anderes Beipiel. Eine Firma stellt Medikamente her. Und soll jetzt statt 1.000 Packungen 2.000 oder 3.000 herstellen. Glauben Sie, dass die Medikamente noch die gleiche Wirkung haben wie im Zulassungsverfahren, wenn mit den Zutaten so einen Umgang hätte wie die Bundesregierungen mit diesem Zahlenmaterial? Oder könnte dann vielleicht das Ereignis eintreten, dass mancher Patient nicht mehr dazu kommt, zu Risiken oder Nebenwirkungen seinen Hausarzt oder Apotheker zu befragen? Wäre das für Sie als Leser/in dann in Ordnung?
Wir können also bei der Chronik erkennen, dass da 30 Jahre lang nur teuer bezahlte Pfuschertruppen vermutlich mit dem Ziel des maximalen wirtschaftlichen Eigennutzes tätig waren. Denn mit einer gesunden wirtschaftlichen Nutzung kann dieses Zahlenmaterial nichts mehr zu tun haben. Und ob diese Form der Entstehung jetzt die Folge von sachlicher Unwissenheit war, die man andernorts auch schon mal als Dummheit bezeichnet, oder ob ein absichtliches Handeln mit dem Ziel des wirtschaftlichen Missbrauchs die Ursache gewesen sein könnte, das möge doch jede/r Leser/in bitte für sich ganz allein entscheiden.
Und ganz klar - die Energiekrise 2023 war nicht der Auslöser des im "Mannheimer Morgen" am 05.04.2023 mit dem im Artikel "Zahl der Gewerbetreibenden sinkt" beschriebenen Problems. Das war schon an dem Tag der Fall, als die selbsternannten sozialen Heilsbringer von eigenen Gnaden im deutschen Bundestag zum ersten Mal an der mit der Chronik beschriebenen Schraube drehten. Vor 23, vielleicht auch 30 und noch mehr Jahren. Daraus hat sich die soziale Seuche entwickelt, unter der dieses Land heutzutage leidet. Die Energiekrise 2023 hat dieses Problem nur überraschend verschärft und aufgedeckt. So sieht dann das Endergebnis aus, wenn Wähler mit falschen Versprechungen dazu gebracht werden, Politiker ohne jegliche Sachkenntnisse, aber mit großen Mundwerken zu wählen.
Wie geht denn der Rechtsstaat mit Einsprüchen und Klagen zu diesem Thema um? Nach den eigenen, bis hin vor das Bundesverfassungsgericht gesammelten Erfahrungen stellt der Autor fest, dass - man möchte/sollte sagen dürfen: der Umgang der Juristen und Beamten auch ohne Erschießen oder Vergasen damit eher schon wieder den Zuständen in diesem Land vor dem 08. Mai 1945 gleicht, und im Jahr 2023 in keiner Weise den Anforderungen der Verfassung eines demokratischen Staates an die von ihnen zu erbringende Arbeitsleistung entspricht. Selbst mit mathematischen Nachweisen geführte Klagen werden von den Gerichten zum Einzelfall deklariert und folglich abgewiesen. Oder, wie der Einspruch des Autors zu seiner Steuererklärung, erst gar nicht bearbeitet. Tausende, Hunderttausende oder gar Millionen Einzelfälle? Da werden dann mit demokratischem Lackanstrich - man möchte/sollte sagen dürfen: die Grundrechte von Bürgern wieder mit den Füßen getreteten.
Zudem scheinen sich viele beim Staat und in öffentlchen Ämtern Beschäftigte nicht darüber im Klaren zu sein, dass ihr fortgesetzes Schweigen und das Unterdrücken von berechtigten Beschwerden und Klagen der Bürger auch das Ergebnis haben muss, dass bei fortgesetztem Abbau der Selbständigkeit zwangsläufig auch den Abbau von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst in diesem Arbeitsbereich zur Folge haben muss. Wenn man zum Beispiel für 1.000 Gewerbetreibende zu deren Kontrolle und für die Zusammenarbeit 1.000 öffentlich Bedienstete braucht, wie will man dann rechtfertigen, das für 500 Gewerbetreibende immer noch 1.000 öffentlich Bedienstete da sind? Oder gar 1.500? Oder 2.000?. Das Sägen an dem Ast, auf dem man selbst sitzt. Der, auf dem zum Beispiel die Beschäftigten des Gewerbeamtes oder beim Finanzamt der Stadt Ludwigshafen sitzen, scheint in Anbetracht des im Mannheimer Morgen vom 05.04.2023 beschriebenen Verlusts von über 300 Gewerbebetrieben schon beachtlich zu schwanken. Und ob der Versuch, sinkende Zahlen von Gewerbetreibenden mit noch mehr Formularen für die noch verbliebenen Betriebe auszugleichen, letztendlich zum gewünschten Erfolg führen wird, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung zündelt da an einem Pulverfass.
Wenn es um Geld geht, verlieren die Menschen jegliche Moral.
Deutlich zu erkennen bei der Kleinunternehmerregelung und der geringfügigen Beschäftigung der Unterschied im Vergleich zu der Entwicklung des Sozialhilfesatzes, vor allem aber zu der des Mindestlohns. Was zu dem bereits beschriebenen Würgegriff und jetzt bei Gewerbetreibenden zur vermehrten Aufgabe der Selbständigkeit führt.
Einer von gleich mehreren Gründen ist der, dass die Dank fehlender, angemessener Freibeträge im unteren Bereich des Einkommens und der daraus resultierenden Überschneidung von Abgaben die 12,00 Euro Mindestlohn nicht mehr stemmen können.
Würde es der deutsche Gesetzgeber mit arbeitenden Menschen wirklich ehrlich meinen, hätten die, wie bereits beschrieben, ein soziales und steuerliches Existenzminimum von mindestens 1.800,00 Euro pro Monat. Was dann gleichzeitig auch die Obergrenze für Minijobs sein sollte. Damit arbeitende Menschen bis zu dieser Höhe auch tatsächlich ohne jegliche Abgaben bleiben. Und damit auch genau das haben, was ein Mensch, finanziert allein durch die Arbeitsleistung von arbeitenden Menschen, auch bekommt, der aus welchen Gründen auch immer nichts arbeitet. Anstatt Deutschland unter Missachtung von Artikel 3 des Grundgesetzes permanent in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft aufzuspalten.
Abhilfe scheint dennoch nicht unmöglich. Wie? Vielleicht sollten es unsere gewählten Volksvertreter einfach mal mit einer ordentlichen und ehrlichen Politik probieren. Die die Leistung arbeitender Menschen würdigt. Was schon für Bismarck und Robert Bosch eine Selbstverständlichkeit war.
Vor allem aber sollten Politiker jederzeit den Nachweis führen müssen, dass sie tatsächlich im Besitz der notwendigen Sachkenntnisse sind, um hier zu inhaltlich richtigen Ergebnissen kommen zu können.