Aktuelles - aus gegebenem Anlass
12.05.2017/30.05.2017 - Was ist eigentlich sozial - und was nicht?
Die Richter/innen Eichberger, Baer und Britz am Bundesverfassungsgericht haben mit ihrem Beschluss, die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 nicht zur Entscheidung zulassen zu wollen, nicht nur die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, "nach den Prinzipien des Sozialstaates handeln" zu wollen, für inhaltlich wertlos erklärt, sondern sie nach allen Regeln richterlicher Kunst geradezu lächerlich gemacht. Und darüber hinaus den Grundgedanken der deutschen Demokatie einen schweren, vielleicht nicht wieder gut zumachenden Schaden zugefügt.
Die Richter/innen in Karlsruhe haben mit diesem Beschluss etwas vollbracht, was nicht einmal Erich`s juristische Steigbügelhalter in der ehemaligen DDR vor dem Fall der Mauer geschafft haben. Nämlich bei nachgewiesen negativem Einkommen eines der Beschwerdeführer als Folge willkürlich missbrauchter und verdrehter Steuer- und Sozialgesetze mit einhergehender Pfändung von Sozialgeld, und bei gleichzeitiger Missachtung von Menschenrechten und Menschenwürde durch die Gesetzgebung, mit einem juristischen Spagat die Übereinstimmung mit dem Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates herzustellen. Frei nach der Devise: "Hauptsache, mein A.... hat, was er braucht. Der Rest ist mir egal". Da kann dann auch das Deckmäntelchen derzeitiger, angeblicher Demokratie nicht mehr über über tatsächlich vorhandene Parallelen von radikalem Gedankengut der Richter vor und nach dem Fall der Mauer oder gar vor dem 08. Mai 1945 hinwegtäuschen.
Auch wenn das dem Gericht jetzt wieder nicht gefallen wird.
Mit dem Beschluss haben die höchsten Richter eines demokratischen Landes zu verstehen gegeben, dass in ihren Augen ein negatives Einkommen nach Steuern und Abgaben und die sich daraus ergebende Vollstreckung in das Sozialgeld hinein durch die Schergen des deutschen Gesetzgebers Anno 2017 das Normalste auf der Welt ist. Und damit gleichzeitig ein erschreckendes Zeugnis sozialer Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit abgelegt. Das vermutlich allein dem Umstand geschuldet ist, sich auf jeden Fall konform zu den hierzu gesetzlich definierten, hirnrissigen Wünschen des Dienstherrn zu verhalten.
Das war alles schon einmal da. Vor dem Fall der Mauer im Osten. Und vor dem 08. Mai 1945 im Westen.
Siehe dazu auch - der Fall Basirat
Wenn sich der eine oder andere Leser an dieser Stelle vielleicht die Frage stellen wird, warum das mit dem negativen Einkommen in der ehemaligen DDR so nicht möglich war, kann die recht schnell beantwortet werden - es war einfach kein Geld dafür da, das man zum Fenster hinauswerfen konnte, um einen künstlich hochgezüchteten Sozialapparat mit allen denkbar möglichen Irrungen und Wahnvorstellungen von Bürokraten auf Kosten der Steuerzahler und zum Schaden der Volkswirtschaft zu unterhalten. Einschließlich denen des Gesetzgebers, mit willenlos verunstalteten Gesetzen um jeden Preis immer noch mehr, völlig überflüssigen sozialen Bedarf erzeugen zu wollen.
Was man neben dem deutlich besseren Schulsystem der ehemaligen DDR als weiteren Vorteil eines - vor allem in den Augen der ehemaligen westlichen Betrachter und politischen Gegner - angeblich durchweg nur schlechten politischen Systems betrachten kann.
Und einer durchaus noch möglichen Behauptung, man habe mit dem Beschluss unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 Besseres für Soziales oder die Demokratie geleistet, wird schon vorab widersprochen.
Welches Vertrauen sollen denn die Bürger eines demokratischen Staates in dessen höchstes Gericht noch haben, wenn die Richter dort, und folglich auch an allen anderen deutschen Gerichten, auch zum Eigennutz von zwei Berufsverbänden (Deutscher Beamtenbund, Deutscher Juristenverband) Menschenrechte und Menschenwürde missachten? Und welches Vertrauen können sie daraus auf die Politik übertragen? Und umgekehrt natürlich auch?
Im günstigsten aller ungünstigen Fälle kann sich das Gericht vielleicht noch darauf berufen, die Verfassungsbeschwerde nur mit der an deutschen Gerichten anscheinend üblichen Arbeitsweise bearbeitet zu haben - "Was lang ist, wird nicht gelesen. Was kurz ist, nur überflogen". Alle übrigen, weiterhin noch denkbar möglichen Betrachtungsweisen kann man sich ersparen. Denn dass sich so an den negativen Einkünften des einen Beschwerdeführers als Ergebnis einer hier schon neben jeder mathematischen Realität liegenden Gesetzgebung noch etwas ändern könnte, etwa in Form zukünftiger Vermeidung, wird grundsätzlich bestritten. Von der sozialen Realität redet man schon besser gleich garnicht.
Das Gericht kann sich nach dem Verständnis des Verfassers auch nicht damit rechtfertigen, die Verfassungsbeschwerde der Klägergemeinschaft habe nicht den gehobenen juristischen Ansprüchen des Gerichts an eine Verfassungsbeschwerde entsprochen. Ihm war bekannt, dass die Klägergemeinschaft sich selbst vertreten hat. Das negative Einkommen eines der Beschwerdeführer überragt als unerträglicher Ist-Zustand an deutschem Gesetzes-Pfusch allen weiteren Vortrag. Folglich hatte es die Aufgabe, sich aus den ungeahnten, vermutlich unendlichen Höhen juristischer Ideale, die den Betroffenen mindestens mal hier eher wie Wahnvorstellungen oder Hirngespinste vorkommen müssen, auf die Ebene der Menschen auf der Straße herab zu begeben. Und ist genau daran, unter anderem auch am Fallstrick des negativen Einkommens, hoffnungslos gescheitert. Weil diese juristischen Wertvorstellungen und Ideale im vorliegenden Fall eben nicht der Demokratie, sondern allein radikalen Zielen gedient haben. Die nicht mit der aktuell noch gültigen Verfasssung übereinstimmen. Und mit dem Werten einer christlichen und sozialen Erziehung schon garnicht.
Das interessanteste an diesem Beschluss ist sicherlich die Tatsache, dass eine der daran beteiligten Personen selbst vierfacher Familienvater ist, den vermutlich die unangemessen hohe Bezüge im gehobenen juristischen Staatsdienst von jeder Lebensrealität entfremdet haben. Und ein Gesetzgeber, der zur Durchsetzung seiner schon bald schwachsinnigen und realitätsfremden Vorstellungen von immer mehr Sozialfällen keine Probleme damit hat, bei Gewerbetreibenden Steuern, zusätzliche Beiträge zu den Krankenkassen und weitere Abgaben in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein zu erheben, auch Sozialgeld zu pfänden(zu stehlen), und hilfsweise zur finanziellen Nötigung der Betroffenen auch noch die Leistungen der Krankenkasse einzuschränken, der nimmt auch keine Rücksicht auf das Kindergeld. Das hat das Gericht hier übersehen. Was in einem sozialen demokratischen Rechtsstaat, der nach den Prinzipien eines Sozialstaates handeln will, gleichzeitig aber die Pfändung von Sozialgeld und Kindergeld zulässt, ein unmöglicher Zustand ist. Es wäre sicher sehr interessant, den Kommentar der dazu gehörenden Ehefrau zu dieser Sache zu hören. Wie die die Pfändung von Sozialgeld und Kindergeld im Hinblick auf das Wohlergehen ihrer eigenen Kinder aufnehmen wird. Die wird das für sich allein hoffentlich mit dem Griff zur Bratpfanne lösen, um sie ihrem Herrn Gemahl um die Ohren zu schlagen.
Der Verfasser sieht zudem sein Handeln bestätigt, den Weg der Klägergemeinschaft zum Bundesverfassungsgericht ohne die Inanspruchnahme von anwaltlicher Vertretung gegangen zu sein, denn in Anbetracht der Machtverhältnisse im Deutschen Bundestag, der nach seinem ganz persönlichen Verständnis derzeit eher einer Art "Volkskammer des Deutschen Beamtenbundes" denn einer wirklich demokratisch orientierten und auch so handelnden Institution gleicht, wäre ohnehin keine wirkliche Hilfe oder qualifizierte Beratung zu erwarten gewesen.
Was aber haben Menschen mit einer derartigen, ersichtlich radikal orientierten, unchristlichen und unsozialen Arbeitsleistung, die allenfalls noch dazu geeignet ist, die Radikalität von Betroffenen zu fördern, an so einem Gericht als - angeblich politisch neutrale - Mitarbeiter verloren? Was haben die überhaupt im Staatsdienst eines - angeblich - demokratischen Staates zu suchen? Die mit diesem Beschluss keine Leistung im Sinne der Verfassung und der Demokratie erbracht haben, sondern die betroffenen Bürger damit allenfalls tagtäglich beleidigen, wirtschaftlich nötigen, diskriminieren und zum Landfriedensbruch anstiften. Und sich vom Volk "als Dank dafür" Landplagen gleich regelrecht aushalten lassen?
Ein Skandal, der seinesgleichen sucht.
Geld gespart, und die wirkliche politische, soziale und geistige Gesinnung der zuständigen Richter erkannt, lautet die knallharte, unerbittliche und traurige Bilanz dieses Rechtsweges. Ohne wenn und aber.
Also müssen wir weiter an dem Problem arbeiten. Die nächste Gelegenheit steht schon bald an.
Mit dem Beschluss unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 wird gleichzeitig eine unangemessene und unerträgliche Nähe des Gerichts zu genau den Parteien im deutschen Bundestag sichtbar, von denen die drei Richter zur Berufung an das Bundesverfassungsgericht empfohlen wurden. CSU, CDU, SPD und Die Grünen. Und damit die an diesem Gericht eigentlich gebotene, politische Neutralität von Richtern neutralisiert oder gar vollständig beseitigt. Vielleicht sollten sich die Mitglieder dieser Parteien mal Gedanken darüber machen, ob sich das von diesen Parteien hier vertretene und vom Gericht umgesetzte Gedankengut überhaupt mit den christlichen, sozialen und demokratischen Werten der Erziehung deckt, die sie selbst in ihrem Elternhaus und in ihrem privaten und beruflichen Umfeld erfahren haben. Oder ob sie vielleicht Mitglied in der falschen Partei sind.
Die hier ungenierlich radikales Gedankengut pflegt und fördert.
Im Herbst ist Wahl......
06.06.2017 - Menschenrechte in der Türkei - und hier???
Die Medien sorgen sich im Zusammenhang mit Fragen um den Standort Incirlik mal wieder geradazu auffällig um die Menschenrechte in der Türkei. Das übliche Verfahren, um von Problemen in Deutschland abzulenken. Denn dass unsere gewählten Volksvertreter die Arbeit und den Umgang mit Menschenrechten selbst auch nicht besser können oder nicht besser wollen, das hat ja gerade das Verfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 nachdrücklich bestätigt. Wer selbst Menschenrechte und Menschenwürde verletzt, und Menschen etwa wie Schweine behandelt, der hat kein Recht, über Andere zu urteilen. Das dringend notwenige Kehren vor der eigenen Haustür gehört nach wie vor nicht zum Repertoire unserer Politiker. Somit sind das also nach wie vor nur falsche Töne zur arglistigen Täuschung der Wähler.
08.06.2017 - Internationaler Vergleich von Startup-Paketen bei n-tv - Deutschland hinkt hinterher
Bei n-tv wurden in den Nachrichten die Startup-Pakete von Gründern verglichen. Deutschland hinkt deutlich hinterher. Es wurde unter Anderem die steuerliche Situation nicht nur bei den Existenzgründern bemängelt, und die ausufernde Bürokratie. Probleme also, die auf dieser Homepage auch beschrieben werden. Kein Wunder - ist doch die Förderung der Entstehung von Bedarf für Leistungen nach SGB II das wichtigste politische Ziel in dieser Republik. Da sind auch selbständig denkende Menschen fehl am Platz.
Und wenn kein Platz für Innovation da ist, dann kann es bei internationalen Vergleichen einfach keine Spitzenplätze geben. Wie bei den Schrebergärtnern der Schulbildung, deren Wirken man schon bald als die staatlich organisierte Volksverdummung bezeichnen könnte, halt auch.
08.06.2017 - Wahl in Großbritannien - Bruchlandung mit Ansage
Das Wahlergebnis in Großbritannien ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant.
Zum Einen offenbaren sich dem Betrachter gewaltige Unterschiede sowohl hinsichtlich dem Demokratie-Verständnis britischer Wähler im Vergleich zu dem der Deutschen. Als auch dazu, wie die Politiker in Großbritannien damit umgehen.
Denn im Gegensatz zu Deutschland, wo die Parteien, Stand Anfang Juni 2017 mit Ausnahme der Partei "Die Linken", bald drei Monate vor der Wahl bis zum heutigen Tage Aussagen zu Wahlkampfprogrammen und Zielen der Politik tunlichst vermeiden, gehören die im Königreich immer noch zum demokratischen Standard. In Deutschland geht das mittlerweile nach der Devise "Wer kein Programm und keine Ziele vorgibt, braucht sich auch nicht zu rechtfertigen, dies oder jenes nicht eingehalten zu haben."
Die Arbeitsweise von Sesselklebern. Gleich der ihrer Bediensteten. "Lieber nichts tun, als etwas falsch machen."
Der Kandidatur von Teresa May haftet nicht zuletzt durch ihre deftigen Sprüche vor der Wahl jetzt auch ein "Gschmäckle" an.
Denn die Eier, die sie symbolisch in der Hose haben wollte, sind jetzt auf einmal doch nicht mehr da. Und das weniger wo, sondern vielmehr wie die Wähler sie sehen wollten. Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger David Cameron, der nach seiner Wahlniederlage tatsächlich die Konsequenzen zog, und zurücktrat.
Allerdings darf mittlerweile zu Recht vermutet werden, dass der bereits zu Amtszeiten erkannt hatte, dass das Europa, das er den Briten angepriesen hatte, mindestens mal zum gegenwärtigen Zeitpunkt nie das Europa sein wird, das die Briten am Ende auch so annehmen. Da war das Wahlergebnis für ihn dann der geeignete Anlass, sich mit dem Zeigen von Charakterstärke und taktisch klug noch verhältnismäßig unauffällig aus dem Staub machen zu können.
Gentlemanlike eben. Wie ein Herr - vom Scheitel bis zur Sohle...
Diese Sorte Mensch ist in Deutschland anscheinend ausgestorben...
Man fühlt sich an die Worte des letzten Königs der Sachsen bei dessen Abdankung erinnert: "Macht Euern Dreck alleene....!"
Deutsche Wähler haben bekannterweise mindestens zu einem recht großen Teil anscheinend schon Alzheimer oder Demenz, wenn es um Taten und Aussagen von Politikern allein schon in der laufenden Legislaturperiode geht. Von früheren Zeiten ganz zu schweigen. Wie das Erinnerungsvermögen der britischen Wähler bei der nächsten Wahl in Großbritannien aussehen wird, warten wir einfach mal ab. Ein französisches Wahlsystem mit mehreren Wahlgängen wie bei der Präsidentenwahl in Frankreich hätte Teresa May vermutlich schon jetzt politisch nicht überlebt. Denn Versprechen müssen gehalten werden.
Als Nächstes kann die Feststellung getroffen werden, dass sich die Krise Europas weiter verstärken wird. Mit oder ohne Wahl in Großbritannien. Und mit oder ohne Brexit dort. Denn die Kluft allein zwischen dem Wasserkopf in Brüssel und den Regierungen der einzelnen Länder wird immer größer. Von den Bevölkerungen einzelner europäischer Staaten redet man besser schon gleich garnicht. Die Verwaltungen der Länder kümmern sich um europäische Rechte der Bürger allenfalls nur dann, wenn die Dienstherren in der jeweiligen Regierung auch ein ernsthaftes Interesse daran bekunden. Was im Alltag aber recht selten vorkommt. Wo Politik und Verwaltung - auch zur Wahrung, Sicherung und Ungestörtheit des eigenen Postchens - kein Interesse an Europa haben, da findet Europa für die Bürger auch regelmässig nicht statt. Das ist nach den Feststellungen des Verfassers mindestens mal in Deutschland regelmässiger Standard. Zweifel daran, dass das in anderen europäischen Ländern anders oder gar besser sein könnte, hat er mehr als genug. Den Wasserkopf in Brüssel und alle Nebenerscheinigung bezahlen - das sollen die Bürger gefälligst. Und das ohne zu murren.
Und genau das ist durch die Bank weg einfach nur unglaubwürdig.
Welche politische Einheit und welches Vertrauen in die europäische Politik soll denn erreicht werden, wenn die gesetzliche Gleichstellung der Bürger europaweit nicht verwirklicht wird, sondern - wie zum Beispiel in Deutschland bei den Gewerbetreibenden und Selbständigen - in der Mißachtung von Menschenrechten und Menschenwürde gipfelt?
Die sich immer mehr herauskristallisierenden Erwartungen und Vorstellungen der politisch Verantwortlichen, dass Europa für die Bürger ein Gebilde aus mindestens zwei endlos nebeneinander her werkelnden Systemen, und dann auch noch in den allermeisten Fällen zu ihrem Nachteil wird, werden am Ende mit Sicherheit scheitern. Was an europäischer Verwaltung aufgebaut wird, das muss gleichzeitig in den einzelnen europäischen Ländern abgebaut werden. Und genau da liegt das eigentliche, nach wie vor nicht gelöste Problem.
Da helfen auch alle schönen Reden nicht.
Und es wurde einmal mehr bestätigt, was der Kommentator schon vor Monaten dazu geschrieben hat....
12.06.2017
Gewissenlos angepasste und linientreue Politiker werden in den USA auch "polierte Politiker" genannt.....
14.06.2017 - Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU - Zufall oder Absicht?
Darüber werden die Experten noch lange streiten können. Nur wenige Tage nach dem Wahldeasaster von Teresa May, bei dem nicht nur ihre persönlichen Unzulänglichkeiten im Umgang mit Wahlversprechen schonungslos aufgedeckt, sondern als politisch wohl meist unerwünschter Nebeneffekt gleichzeitig die aktuellen Probleme der EU unangenehm beleuchtet wurden, wurden die Roaming-Gebühren für das Telefonieren in andere EU-Länder neu geregelt.
Was auf den ersten Blick als politische Wohltat erscheint, ist und bleibt am Ende nur die übliche Augenwischerei, mit der von wesentlich wichtigeren Problemen abgelenkt wird. Denn von der Einigkeit, die wir jetzt EU-weit beim Telefonieren haben, ist die EU in den Bereichen, die die Menschen auf der Straße betreffen, noch meilenweit entfernt. Abzüge bei den Renten im Falle des Umzugs in andere europäische Länder, Unterschiede bei Steuer- und Sozialgesetzen bis hin zur politisch gewillkürten Diskriminierung und Missachtung von Menschenrechten sind und bleiben auch in Zukunft die wesentlich wichtigere Probleme. Wie zum Beispiel die Erhebung von Abgaben in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums hinein mit einhergehender Pfändung von Sozialgeld bei Gewerbetreibenden in Deutschland.
Denn mit dem Geld, was ihnen als steuerliches und soziales Existenzminimum im Sozialstaat Deutschland laut Gesetz zur Verfügung stehen hat, können die Menschen bescheiden leben - und satt werden. Mit dem, was ihnen der deutsche Staat wie bei Gewerbetreibenden und Selbständigen mittels schrägen Gesetzen gleich wieder wegnehmen oder stehlen will, ist das unmöglich.
Das funktioniert auch mit und ohne EU-weit einheitlichen Roaming-Gebühren für das Telefonieren nicht. Weil man davon nicht satt werden kann.
Das ist dann allenfalls noch passend zum Wahlkampf in Deutschland, der von den so genannten, etablierten Parteien auch noch drei Monate vor der Wahl immer noch ohne konkrete Wahlkampfprogramme geführt wird. Pure Augenwischerei.
16.06.2016 - Zum Tod von Helmut Kohl
Kein anderer deutscher Politiker in der Nachkriegszeit verkörpert so viele Extreme wie Helmut Kohl. Seine Person steht für die Wiedervereinigung Deutschlands - und den mit seiner Amtszeit einhergehenden, gewaltigen Verfall moralischer und charakterlicher Werte.
So hat er sich als Kanzler der Einheit einen Namen gemacht. Und gleichzeitig auch als "Bimbeskanzler", weil er in einem Fernsehinterview Schwarzgeld als "Bimbes" bezeichnete.
Quelle:http://www.stupidedia.org/stupi/Bimbes
Geschichte des Bimbes
Helmut Kohl hat sich in der BRD große Verdienste erworben, indem er das tabuisierte Bimbesproblem spontan in einer Fernsehsendung ansprach und dadurch das jahrelange Schweigen brach. Im Zuge der darauf folgenden öffentlichen Diskussion ist es ihm gelungen, das Bimbesproblem mit Hilfe eines Zauberspruchs (das legendäre "Ehrenwort") endgültig zu lösen und den Bimbes in die Schweiz zu verbannen. Die Freude der Bimbesbürger darüber war so groß, dass Sie ihm teilweise große Mengen richtigen Geldes spendeten, um den ihm entstandenen finanziellen Nachteil auszugleichen. Zum Dank für seinen selbstlosen Einsatz für das Wohl der Partei und der Bimbesrepublik wurde er auf Vorschlag der Bürgerinitiative "Cash Dealers United" bald darauf vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank zum "Kanzler der deutschen Einheit" ernannt.
Es steht zu erwarten, dass Helmut Kohl mindestens bei einem Teil der deutschen Bevölkerung immer in zweischneidiger Erinnerung bleiben wird.
Und vor allem die negativen Eindrücke nicht zuletzt durch die jetzt fällig werdende, sicher nicht zu bescheiden ausfallende Witwenpension für eine Person im arbeitsfähigen Alter gleich einem Fluch noch lange anhalten werden.
22.06.2017 - Der Tod von Helmut Kohl und die Spaltung der Republik
Wohl kaum ein anderes Ereignis in der jüngsten Vergangenheit hat so klar und deutlich die geistige und politische Spaltung der Republik aufgezeigt.
So gibt es nicht Wenige - zu denen sich der Verfasser auch zählt - die zwar das Werk der deutschen Einheit als positives Element der politischen Arbeit von Helmut Kohl sehen und verstehen, die aber gleichzeitig den gewaltigen Verlust ethischer und moralischer Werte beklagen, der mit der Amtszeit des ehemaligen Bundeskanzlers einherging. Und die Abschaffung der sozialen Einheit, die mindestens auch ein Stück weit sein Werk war.
Denen es allein schon aus diesem Grund nur allzu Recht wäre, wenn dieser Mensch vor allem ohne tägliches mediales Getöse in Form von gleichermassen unendlichen wie unerträglichen Aufgüssen sang- und klanglos von der Bildfläche verschwinden würde.
Und die es wohl auch vor der Vorstellung graust, einem Herrn Dr. Bimbeskanzler könnte nun über einen Staatsakt in Form von angeordneter Selbstgerechtigkeit die gleiche politische und geistige Größe etwa der von Friedrich dem Großen angedichtet werden. Gott bewahre!!!
Wie heißt es doch so schön bei der Beschreibung eines ganz bestimmten Gewerbes:
"Da wendet sich der Gast mit Grausen....."
24.06.2017 - Zensur oder Meinungsfreiheit - oder was???
Am 22.06.2017 befasste sich ein Artikel bei T-Online mit der Planung der Trauerfeierlichkeiten und dem Staatsakt für Helmut Kohl - und zwangsläufig auch mit den Auseinandersetzungen in der Familie, die sich bedenklich dem Stellenwert mieser Unterhaltung im Sinne von "Dallas" und "Denver" nähern. Also etwa auf dem Niveau von gequirlter Sch...e.
Der Verfasser schrieb dazu in zwei von der Zensur entfernten Leserbriefen, ihm wäre es Recht, wenn dieser gewaltige Vernichter ethischer und moralischer Werte möglichst unbekannt auf einem Waldfriedhof zur letzten Ruhe gebettet würde.
Bis zur Löschung des ersten Leserbriefes durch die bei T-Online permanent stattfindende Zensur gab es etwa 200 Bewertungen, davon über 70 % positiv - und folglich weniger als 30 % negativ.
Bis zur Löschung des zweiten Leserbriefes durch die Zensur gab es etwa 100 Bewertungen mit gleichem Konsens.
Nur dass dieses Mal ein weiterer Kommentator vermerkte, dass auf einem Waldfriedhof eigentlich nur ordentliche Menschen beerdigt werden....
Am 23.06.2017 schrieb T-online, das deutsche Volk wünsche sich geschlossen einen würdigen Staatsakt....
So viel auch zur bereits erwähnten Aussagekraft von Statistiken.....
Und die Türkei scheint uns viel näher zu sein, als Viele das wahrhaben und zur Kenntnis nehmen wollen.
30.06.2017 - Ehe für Schwule und Lesben - und das "Anti-Hass-Gesetz"
Auch darüber wird man noch lange streiten können - war es Zufall oder Absicht, dass die Gesetzesvorlagen für "Ehe für Alle" und das sogenannte "Anti-Hass-Gesetz", mit dem die Betreiber von Internet-Platformen" schneller verpflichtet werden können, fragwürdige, zum Hass aufrufende Beiträge von Usern zu löschen, am gleichen Tag verabschiedet wurden? Das eine mit einem schon allgewaltigen medialen Getöse, das andere von der breiten Öffentlichkeit beinahe unbemerkt. Bei dem man schon einen Tag später beinahe Schwierigkeiten hat, im Internet einen Artikel darüber zu finden. Klar - es ist dann ja auch der Tag der Beisetzung von Helmut Kohl, da passt es dann auch ganz gut, wenn nicht so viel darüber geschrieben wird. Sind doch die davon ausgehenden Gefahren für die ohnehin schwächelnde Demokratie immens. Und es scheint - immerhin - auch im Deutschen Bundestag nicht wenige Politiker zu geben, die sich mit dem neuen Gesetz mindestens mal unwohl fühlen. Das ist durchaus auch berechtigt.
Um jeden Preis und scheinbar rund um die Uhr Beschließen, Festsetzen und Erheben sind die gegenwärtigen, "modernen" Instrumente einer Politik, deren damit einhergehendes, grundsätzliches Merkmal es auch seit gut 50 Jahren ist, sich auf gar keinen Fall mit den Ursachen von Ärger oder Unwillen der Bevölkerung befassen zu wollen. Damit ist dauerhaft vorprogrammiert, dass man - je nach Sachverhalt - auch konsequent an den Wahlberechtigten oder einem mehr oder weniger großen Teil davon vorbei regiert.
"Wer Hass sät, wird Hass ernten." Und: "Wer Hass sät, wird Gewalt ernten." Diese beiden Zitate werden den Lesern sicher bekannt sein.
Wir kommen gleich wieder auf den letzten Satz im vorletzen Absatz zurück. Aufrufe zur Gewalt gegen Personen und Sachen müssen in einem demokratischen Staat selbstverständlich verboten sein. Dass aber Politiker bei einem Teil der Bevölkerung nicht unbedingt beliebt, sondern sogar regelrecht verhasst sind, weil ihre Handlungen, die die davon Betroffenen beinahe täglich in ihrer gesellschaftlichen Position und an ihrem Geldbeutel spüren, Menschen zum Hass erst treiben, das sollte eigentlich auch verständlich sein. Das Ausschließen von Kritik daran aber wäre Zensur. Und genau darum geht es den Kritikern des "Anti-Hass-Gesetzes"
Zensur aber scheinen Politiker zu brauchen, wenn sie zum Beispiel Menschen in diesem Land per Gesetz und mittels hoffnungslos überhöhten Steuern, Beiträgen zu den Sozialversicherungen und sonstigen Abgaben den Bezug von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) aufdrängen. Sie also dazu nötigen. Und damit gleichzeitig auch noch diskriminieren.
Siehe Tabelle auf der Willkommensseite
Auch durch Urteile oder vorsätzliches Unterlassen ihrer juristischen Steigbügelhalter an den Gerichten.
Und dann steht da auch noch die Bemerkung des Innenministers im Raum, dass das Grundgesetz wegen der Ehe für Alle geändert werden müsse. Was Schlimmes für die Demokratie befürchten läst. Dem wird der nächste Kommentar gewidmet sein.
03.07.2017 - Was taugt die Demokratie noch?
Derzeit wird die Demokratie auf Biegen und Brechen und auf Teufel komm raus einer Belastungsprobe nach der anderen unterzogen. Auf einen Schritt vorwärts in einer Sache erfolgen mindestens drei Schritte rückwärts. Die Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 ist eine davon. Der Umgang des ablehnenden Flügels mit einer demokratisch herbei geführten Entscheidung für die Ehe für Alle eine weitere. Es ist gleichzeitig auch ein trauriger Beweis, wie schlecht es um die Toleranz in diesem Land gegenüber Menschen bestellt ist, die von der Natur mit einem anderen Ausstattung ausgerüstet wurden als die, die sich jetzt so aufführen, als habe man sie gerade zur Ehe mit so einem Menschen gezwungen.
"Eine Sache austreiben" ist auch heute noch oder gerade wieder eine gängige Formulierung, die den Umgang mit der Andersartigkeit von Mitmenschen treffend beschreibt. Die von Natur aus eben nicht das haben, was diese Bretterdenker in ihrer Selbstgefälligkeit voraussetzen. Sondern von Natur aus einfach anders sind als das, was das Selbstgerechte und Bequeme hergibt. Dazu passt dann auch gleich der Satz von Helmut Schmidt:
"Wir haben uns moralisch nicht verbessert."
Wenn nun aber der Innenminister glaubt, wegen einer demokratisch herbeigeführten Entscheidung auch betreffend die Ausstattung von Menschen von Natur aus gleich das Bundesverfassungsgericht anrufen zu müssen, dann liegt auch die Schlußfolgerung sehr nahe, dass seine wirklichen Gedankenzüge in dieser Sache nichts mit Demokratie und Menschenwürde zu tun haben. Gleichzeitig wird klar, was für ihn Demokratie und Menschenwürde wirklich sind. Oder sein sollen.....
Man fühlt sich irgenwie an Rasputin erinnert.
Austreiben kann man das dem Innenminister natürlich nicht. Man möchte sich auch nicht auf einer geistigen Stufe mit diesem Machtmenschen einfinden. Aber seine Entbehrlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat feststellen allemal.
Weil Menschen mit so einer Gesinnung dort nichts verloren haben. Deren Treiben allenfalls dazu geeignet ist, Werte der Demokratie und der Menschenwürde in Frage zu stellen. Wer durch sein Handeln Menschenwürde ausschließt, kann dafür keine demokratischen Werte beanspruchen. Und umgekehrt natürlich auch nicht. Damit wird gleichzeitig klar, dass es mit dem Wert der Demokratie in Deutschland im Jahr 2017 nicht mehr so sehr weit her ist. Und sie allenfalls noch sehr bedingt den Namen einer Staatsform trägt, in der Menschenrechte und Menschenwürde unabdingbar sein müssen.
Zudem ja auch das Bundesverfassungsgericht mit der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 mehr als deutlich gezeigt hat, dass es weniger an der Einhaltung von Menschenrechten und Menschenwürde und einem sozialen Miteinander, sondern mehr an der Filzpflege zugunsten des deutschen Beamtenbundes und des deutschen Juristenverbandes interessiert ist. So bleibt zu befürchten, dass nach dem Abklingen der Aufregung um die Äußerung des hier vermutlich nur vorlauten Innenministers die Verfassung irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft still und leise dann doch so geändert wird, wie es diese kindergeldpfändenden Besitzstandsverwalter wünschen.
Und das bisschen derzeit noch verbliebene Demokratie dann noch weniger sein wird.....