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Dem Förderkreis Sozial-und-fair – in Gründung – ist kraft Satzung die Ausübung jeglicher gewerblichen Tätigkeit untersagt.

Der Förderkreis Sozial-und-fair – in Gründung – unterstützt daher ausschließlich soziale Angelegenheiten im Sinne von gemeinnützig. Sein Handeln muss daher stets darauf ausgerichtet sein, möglichst große Teile der Bevölkerung zu erreichen, die nachgewiesen durch bestehende, aktuell gültige Gesetze benachteiligt werden. Die Unterstützung von Einzelfällen kann nicht erfolgen, weil ein Einzelfall allein noch kein allgemeines und öffentliches Interesse begründet.

Die Tätigkeit des Förderkreises ist darauf ausgerichtet, von gesetzlichen oder sozialen Missständen und/oder Problemen Betroffene allein durch legale Maßnahmen jeglicher Art bei der Beseitigung zu unterstützen, und gemeinsam mit ihnen die Verbesserung ihrer Situation erreichen, und um damit langfristig den sozialen Frieden wahren zu können.

Unter legalen Maßnahmen versteht der Förderkreis die ordnungsgemäße und jederzeit ehrliche Information von möglichst großen Teilen der Bevölkerung. Persönliche Begegnungen mit Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft. Weiterhin die Aufnahme von Schriftverkehr mit dem Ziel von Verhandlungen mit allen politischen und wirtschaftlichen Einrichtungen dieses Landes, soweit sich deren Zuständigkeit im jeweiligen Einzelfall ergibt.

Der Förderkreis distanziert sich grundsätzlich von allen - auch gesetzlich bedingten - radikalen Überlegungen, Darstellung und Handlungen jeglicher Art.

 

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