top of page

 

Beleidigte Amtsleberwürstchen

und andere Mimöschen von eigenen Gnaden...

Die Würde des Beamten ist unantastbar.......

Das steht so im Grundgesetz. Die Aussage wurde hier nur auf einen Berufsstand abgeleitet, die "in den tatsächlichen Genuss des Grundgesetzes kommende Teilnehmerzahl" durch den Verfasser willkürlich begrenzt. Der ganz normale Alltag also. Es sollte so also nachvollziehbar sein, was hier vom Volk erwartet wird.

Wenn wir diese Feststellung jetzt auf den Rest der Bevölkerung projizieren, und auf den Umgang der Beamten mit dem Volk, dann sieht das Ergebnis in der Realität des Alltags im jeweiligen Einzelfall schon deutlich schlechter aus. Der Umgang der Beamten und öffentlich Bediensteten mit ihren Mitmenschen ist bei Weitem nicht so, wie das diese Menschen für sich selbst erwarten und voraussetzen, und was sie bei persönlicher Unzufriedenheit mit aufmüpfigen Untertanen auch gerne mal mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung quitteren. Anscheinend vor allem dann, je höher die betreffende Dienstebene angesiedelt ist.

Und man fragt sich mal wieder völlig zu Recht, wie man denn in einem demokratischen Rechtsstaat, der zudem nach den Prinzipien des Sozialstaates handeln will, darauf kommen kann, einem Teil der Bevölkerung die steuerlichen und sozialen Rechte als Privatmensch ab zusprechen. Und diesen Teil der Bevölkerung damit Tag für Tag zu beleidigen. Während man für sich selbst die Achtung und den Respekt von Betroffenen einfordert, den man selbst nicht zu bieten bereit ist.

Wenn Sie vielleicht des öfteren an deutschen Gerichten oder mit Behörden zu tun haben, dann kennen Sie vermutlich diese Sätze, die dort keine Seltenheit sind.

"Ich kann Ihren Einwand nicht verstehen/nicht nachvollziehen." (Selbst dann, wenn Sie den mathematischen Nachweis, dass 1 + 1 wirklich 2 ist, oder den Sachverhalt richtig, ordentlich und für Dritte mit einem angemessen Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt haben).

"Sie/die Gegenseite drücken/drückt sich so unsubstantiiert aus." (Selbst dann, wenn Ihr Deutsch und Ihre Erklärung sofort reif für die Zitierung im Duden oder bei Wikipedia sind).

"Sie verhalten sich sozial völlig verantwortungslos." (Selbst dann, wenn Sie richtig nachgewiesen haben, dass Ihnen der Staat mit seinen hier menschenrechtsverachtenden Gesetzen vorher schon alles gestohlen hat, womit Sie vielleicht noch die hoffnungslos überhöhten Abgaben im Privatbereich begleichen könnten, und stattdessen Ihre Angehörigen hungern lassen).

"Sie sind höchst belehrungsresistent." (was in etwa heißt: "Ihre Ausführungen interessieren das Gericht auch dann nicht, wenn das Gericht diese Ausführungen nicht widerlegen kann.")

Wenn Sie nun penetrant unnachgiebig sind, und Ihre Ausführungen in der Hitze des Gefechts vielleicht etwas bodenständiger werden, Sie also mit der Sprache des Volkes formulieren, dann dürfen Sie sich einer Strafanzeige schon ziemlich sicher sein.

Auch weil Ihr Gegenüber seinem EGO mit dieser Strafanzeige wieder auf die Sprünge helfen will. Und der Sachverhalt, dass er Sie vorher auch beleidigt hat? Durch das Absprechen der steuerlichen und sozialen Rechte als Privatmensch zum Beispiel? Durch das er Sie einem Schwein gleich gestellt und im Auftrag seines Dienstherrn auch so behandelt hat? Um Himmels Willen, bilden Sie sich da ja nichts ein. Und seien Sie mal nicht so empfindlich!!!

Wo kämen wir denn da hin??? Da könne ja Jeder kommen.....

Es liegt nun mal in der Natur von etwa 50 % aller arbeitenden Menschen, dass sie mit ihrer Arbeit persönliche Erfüllung, und für ihre Arbeitsleistung menschliche Anerkennung finden möchten. Mit dem Gedankengut der anderen 50 % wollen wir uns an dieser Stelle noch nicht auseinandersetzen.

Vielmehr interessiert uns zunächst mal die Meinung der Öffentlichkeit, ob die überhaupt bereit ist, Arbeitsleistungen zu würdigen, an deren Ende durch die tumbe und sozial gewissenlose Erfüllung dienstlicher Pflichten auch die Missachtung von Menschenrechten steht. Oder die Feststellung, dass ein Teil der Bundesbürger keine Anspruche auf ein steuerliches und sozialversicherungsrechtliches Dasein als Privatmenschen hat, sondern durch die aktuell gültigen Gesetze regelrecht diskriminiert wird.

Gesetze, deren letzte Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse schon 30-40 Jahre und vielleicht noch mehr Jahre zurück liegen, und die sich ohne  Anpassung oder gar grundsätzliche Erneuerung nur noch in einem gesellschaftszerstörenden, demokratieschädlichen und soziale Werte abbauenden Zustand befinden, können nicht mehr dazu dienen, das Ansehen von Politik und Verwaltung bei den Bürgern ganz allgemein und bei den umittelbar davon Betroffenen zu verbessern. Wenn sich, wie durch den Verfasser im Kapitel "Statistik" unter der Willkommensseite dieser Homepage nachgewiesen, durch das sozial völlig verantwortungslose Drehen an der Beitragsschraube bei der Krankenversicherung in den niedrigen Einkommensbereichen allein in den vergangenen sechs Jahren die Situation der Betroffenen um bald 15 % verschlechtert hat, während man es gleichzeitig - versehentlich oder vorsätzlich - unterlassen hat, durch Abstimmung mit anderen Gesetzen hier für den notwendigen Gleichklang zu sorgen, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich die Wähler enttäuscht und gefrustet abwenden. Und deren willkürliche Zuweisung zu den Radikalen durch die dafür verantwortlichen sozialen Nieten und sozialen Versager das Unstimmigste und damit Überflüssigste ist, was man sich überhaupt vorstellen kann.

Da in den vergangenen 67 Jahren mindestens alle in Deutschland geborenen Mitbürger in den Genuß einer demokratisch orientierten Erziehung mit sozialen Werten kommen konnten, dürfte folglich eine Zustimmung der Bevölkerung zu solcherart Gesetzgebung Stand 8. Mai 1945 kaum zu finden sein. Es ergibt sich beinahe zwangsläufig, dass sich weder die Politik noch der Berufsstand der Beamten in diesem Bereich bei den Wählern so keine Anerkennung für ihre Arbeitsleistung erwerben können.

Das "Naheliegendste" wäre eigentlich, dass dieser Berufsstand nun bei den ca. 80 % aller Bundestagsabgeordneten vorstellig wird, die aus dem gleichen Berufsstand kommen, um für wirkungsvolle Abhilfe zu sorgen. Aber genau da versagt er hoffnungslos. Selbstzweck, Eigennutz? Oder wieder blinder und tumber Gehorsam, an dessen Ende auch schon mal KZ und Vergasung standen? Wer weiß das schon ganz genau???

Die indirekte, kostelose Wahlwerbung, die so hinter dem Rücken der Wähler für die Radikalen gleich welcher Orientierung betrieben wird, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Und der "Dienst am Volk" als Aufgabe durch Berufseid ist jedenfalls etwas ganz anderes.....

MIndestens mal in einem demokratischen Staat, dessen Regierung das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates verkündet hat.

Stattdessen zeigt man sich beleidigt, ruft unter Mitwirkung der Gerichte zur Ordnung auf, und erlässt Geldbußen, mit denen wie einst beim Ablasshandel die Absolution erteilt wird. Das ist nicht nur Rechtsstand 8. Mai 1945, das ist schon bald wieder finsterstes Mittelalter.

Da kann dann bei den Betroffenen am Ende durchaus der Verdacht aufkommen, eine Strafanzeige wegen - angeblicher - Beleidung sei so etwas wie der letzte Versuch des Anzeigenerstatters, sein angekratztes Selbstwertgfühl in seiner Hilflosigkeit und soziale Unfähigkeit um jeden Preis weiterhin ohne jegliche soziale Verantwortung aufrecht halten zu wollen. Vor allem dann, wenn man als Angezeigter wirkungsvoll den Nachweis geführt hat, dass das, was der Gesetzgeber pflegt oder beschlossen hat, so gar nicht funktionieren kann.

Und es im Kern der Sache auch um Beleidigung geht - durch Missachtung von Menschenrechten zum Beispiel.

Auch durch den Gesetzgeber - in diesem Fall als Dienstherr - selbst...

bottom of page