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Stille demokratische Bundeskristallnacht

Oder was genau soll diese "Art" von Gesetzgebung sein? - Teil 3

Prüfen, bis der Tod eintritt.....

Oder - man möchte/sollte sagen dürfen: 'Wenn ein "F(l)achmann dem anderen nicht traut.....!"

Hat Deutschland mit einer bislang unbekannte Form von "Gehirnlähmung" zu kämpfen?

Zerstörende Elemente deutscher Gesetzgebung

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Im Land der unwissenden Prüfer.....

"Wir nix wisse wolle....."

Prüfen bis der Tod eintritt.....

Kommentar 

Kilometer-Pauschale für arbeitswillige Idioten..... 

Das - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts    

Einleitung

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen anhand eines Vorgangs, der sich gerade eben erst zugetragen hat, und der immer noch nicht vollständig abgeschlossen ist, aufzeigen, dass das  Vorgehen der Verwaltung nicht immer mit den Gesetzen im Einklang stehen muss. Sie haben schon mal einen Gewerbebetrieb an- und wieder abgemeldet? Die Gründe, warum der Betrieb wieder abgemeldet wurde, sollen hier nicht interessieren. Wichtig für den Verfasser sind die amtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit einer Gewerbean- und -abmeldung.

Sie erinnern sich - Sie waren im Gewerbeamt ihrer Gemeinde und haben hoffnungsfroh die Grundlage Ihres künftigen Broterwerbs amtlich registrieren lassen. Bezahlt haben Sie für diesen amtlichen Vorgang vielleicht 25,00 oder

30,00 Euro, vielleicht auch noch etwas mehr. Selten weniger.

Schon bald nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post. Vom örtlichen Finanzamt, von der für Ihr zukünftiges Gewerbe zuständigen Berufsgenossenschaft, Ihrer Krankenkasse, und nicht zuletzt von der meistverhasstesten deutschen Einrichtung - der GEZ. Sie stellen also schnell fest, dass sich im Hintergrund ohne Ihr Zutun etwas bewegt hat. Richtig - das Gewerbeamt hat alle Behörden und Institutionen, die von Ihnen zukünftig viel Geld einnehmen wollen, unverzüglich darüber informiert, dass da etwas zu holen sein wird. Und von einer völlig unbrauchbaren deutschen Kleinunternehmerregelung haben Sie vielleicht noch keine Ahnung??? Aber keine Angst - das wird sich schnell ändern!

Weitaus intensiver wird diese Art von "Aha-Erlebnis", wenn Sie eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder UG gegründet haben. Da erhalten Sie auf einmal viel Post mit einer staatlichen Symbolen täuschend ähnlich sehenden Aufmachung, die den Eindruck von geballter Rechtskraft erwecken soll. Beim aufmerksamen Studium dieser scheinbaren, vermeintlichen Zahlungsbefehle können Sie erkennen, dass es sich oft nur um schräge Werbung für meist sinnlose Eintragungen in zudem völlig unbekannten Telefonregistern oder dergleichen handelt.

Melden Sie Ihr Gewerbe eines Tages aus welchem Grund auch immer jetzt wieder ab, dann stellen Sie - Erinnerung an die Gebühr für die Gewerbeanmeldung vorausgesetzt - überrascht fest, dass die Gewerbeabmeldung vielleicht gerade mal die Hälfte von dem der Gewerbeanmeldung kostet. Post von der "Gemeinde", die Geld von Ihnen als registrierter Gewerbetreibener will, in Form von Schätzungen, Mahnungen und Vollstreckungen erhalten Sie aber weiterhin. Sie werden also früher oder später unweigerlich feststellen, dass Sie hier selbst aktiv werden müssen, um diese Heerschar amtlich und öffentlich bestellter - man möchte/sollte sagen dürfen: Bettelfritzen überhaupt zum Stillstand bringen zu können. Rein theoretisch könnte das Gewerbeamt für die Gewerbeabmeldung ja wieder den gleichen Betrag wie für die Gewerbeanmeldung verlangen, und im Sinne deutscher Ordnung auch wieder die gleichen Informationen an genau die gleichen Stellen weiterleiten, aber genau das ist überhaupt nicht erwünscht. Denn mit diesen - angeblich - fehlenden Informationen lassen sich fortgesetzt Bürger fortgesetzt schikanieren und nötigen. Zudem sind sie eine sehr wichtige Grundlage für die Beschäftigung völlig überflüssiger Mitarbeiter im Staatsdienst und bei den Krankenkassen.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates....."

So weit, so gut. Oder so schlecht. Es wird sicher den einen oder anderen Betrachter geben, der das als "völlig normal" betrachtet. Um das bis jetzt Beschriebene geht es dem Verfasser ja auch nur am Rande. Er möchte stattdessen von einer grotesken Posse berichten, die sich gerade in Ludwigshafen abspielt. Wie man Amtsgewalt vielleicht zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausnutzen und damit missbrauchen, und die Betroffenen zu - vielleicht auch nur angeblich - radikalen Parteien treiben kann.

 

Die Beteiligten: das Finanzamt Ludwigshafen, das Gewerbeamt der Stadt Ludwigshafen, eine örtliche Gerichtsvollzieherin, ein kleiner Unternehmer ausländischer Abstammung mit guten deutschen Sprachkenntnissen, der nicht von Sozialleistungen leben möchte.

 

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Im Land der unwissenden Prüfer

Im Land der unwissenden Prüfer

Sie machen jährlich Ihre Steuererklärung? Und haben vielleicht schon mal Post vom Finanzamt mit der Mitteilung erhalten, dass Ihre Angaben unvollständig oder fehlerhaft seien? Weil Sie etwa vergessen haben, den Bezug von vielleicht zwei Wochen Krankengeld bei den Einkommensersatzleistungen anzugeben? Nicht vorsätzlich, sondern nur versehentlich? Sie haben sich dann bestimmt schon mal gefragt, was das Finanzamt von Ihnen eigentlich nicht weiß. Richtig - Sie haben bei Ihrer Krankenkasse der Weitergabe von Daten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. So weiß das Finanzamt dann also genau, wie viele Beiträge im abgelaufenen Kalenderjahr Sie zu den Sozialkassen entrichtet, und welche zusätzlichen Leistungen Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben.

Vor Abgabe Ihrer Steuererklärung weiß das Finanzamt auch schon, wie viel Sie als Arbeitnehmer im abgelaufenen Kalenderjahr verdient haben. Dank der elektronischen Übermittlung der Daten von Lohnabrechnungsprogrammen, bei denen das Finanzamt im Hintergrund immer "online" anwesend ist. Das Finanzamt weiß auch, für welche Versicherungen Sie welche Beiträge entrichtet, und welche staatlichen Leistungen in Form von Kindergeld und Elterngeld Sie in Anspruch genommen haben. Vor der Anfertigung Ihrer Steuererklärung. Nicht nachher. Das Finanzamt überprüft also hauptsächlich nur, ob Sie Ihre Steuererklärung vollständig und ordentlich und ehrlich gemacht haben. So ordentlich und ehrlich etwa wie unsere Politiker. Oder vielleicht noch ein kleines bisschen ordentlicher und ehrlicher.....

Daneben gibt es aber auch Bereiche, da will das Finanzamt vorhandene Informationen garnicht wissen. Glaube in diesem Land ja kein Mensch, das Finanzamt wüßte nicht davon, dass zum Beispiel die Person "X" am Tag "Y" ihren Gewerbebetrieb abgemeldet hat. Gehen Sie stattdessen lieber davon aus, dass die niedrigere Gebühr für eine Gewerbeabmeldung hier nichts anderes ist als das optisch wahrnehmbare Design für die Rechtfertigung angeblicher amtlicher Unwissenheit. Dann sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.

"Angebliche amtliche Unwissenheit" ist also die Zauberformel, mit der auf Teufel komm raus geprüft werden, und mit dem man ein ganzes Volk anscheinend willenlos mit überflüssigen Amtsdienern überfluten, schikanieren und bis zur Weißglut reizen kann. Davon wird auch trotz angeblichem Personalmangel und Personalabbau in der Verwaltung zur Beschaffung von fragwürdigen Pöstchen in diesem Land mehr als reichlich Gebrauch gemacht. Vor allem auch mehr, als eine gesunde und offene Gesellschaft vertragen kann. Und was bei dem einen oder anderen Bürger ganz sicher auch Bestandteil seiner Überlegungen sein dürfte, es bei der nächsten anstehenden Wahl mal mit einer anderen Partei zu probieren, die vielleicht nicht zum politischen genehmen Mainstream in diesem Land gehört.....

Der Fall, der nachfolgend beschrieben wird, begann mit dem Besuch eines neuen Kunden im Büro des Verfassers im Spätsommer des Jahres 2018.

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Wir nix wissen wollen.....

"Wir nix wisse wolle(Pfälzer umgangssprachlicher Dialekt)....."

Der Mann, ausländischer Mitbürger mit sehr guten deutschen Sprachkenntnissen, erklärte, dass er sich in seinem alten Gewerbe wieder selbständig machen wolle, um nicht weiterhin von Sozialleistungen leben zu müssen. Es bestünden aber noch Probleme mit den Finanzbehörden wegen einer alten Geschichte. Der Verfasser bat um Informationen vor allem in Form von Unterlagen. Die wurden ihm auch prompt vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Unter Anderem Gewerbeabmeldung vom 13.10.2016 und Bescheide vom Jobcenter.

Bereits an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis:

Um überhaupt in vollem Umfang Leistungen vom Jobcenter beziehen zu können, mußte die Gewerbeabmeldung im Zusammenhang mit der Stellung des Antrags und der dafür vorgeschriebenen Überprüfung der Entwicklung des Einkommens aus gewerblicher Tätigkeit vor dem Bezug derartiger Leistungen beim Jobcenter vorgelegt werden. Ohne die Vorlage der Gewerbeabmeldung wären durch das zuständige Jobcenter keine oder unter begleitender Vorlage einer EKS allenfalls nur niedrigere Leistungen bewilligt worden. Weil das Jobcenter ansonsten davon hätte ausgehen müssen, dass das Gewerbe doch nicht abgemeldet wurde.

Somit war die Gewerbeabmeldung schon einmal Gegenstand einer amtlichen Überprüfung gewesen. Und damit auch unstreitbar amtlich bekannt. Der vom Gewerbeamt Ludwigshafen im Zusammenhang mit der Gewerbeabmeldung ausgehenden Verbreitung angeblicher amtlicher Unwissenheit war damit zum Zeitpunkt des Termins im Büro des Verfassers im Spätsommer des Jahres 2018 schon über ein Jahr lang definitiv ein Ende gesetzt worden. Denn Amt ist und bleibt Amt.

Das wird später dann aber nichts daran ändern, dass die Prüfung der Gewerbeabmeldung durch das Jobcenter Ludwigshafen für das Finanzamt Ludwigshafen wiederum ohne jegliche Aussagekraft und damit bedeutungslos sein wird. Das Finanzamt Ludwigshafen, oder mindestens mal ein Teil der Mitarbeiter von dort, wird ganz eigene Wege der Sachbearbeitung einschlagen. Und sich nicht im geringsten darum scheren, was andere Ämter ermittelt oder vielleicht einfach nur festgestellt haben.

Schon vor dem Termin im Büro des Verfassers hatte der Mann einen Kontoauszug des Finanzamts vom 22.06.2018 erhalten, der allemal eine intensivere Betrachtung verdient. Und der sehr deutlich die Folgen einer unstimmigen Gesetzgebung zum Nachteil arbeitswilliger Menschen aufzeigt.

Dem Verfasser geht es hier hauptsächlich um die Positionen Einkommensteuer 2014 und Umsatzsteuer 2014 über insgesamt rund 5.100,00 Euro. Die Bezeichnung "Umsatzsteuer" als fällig ausgewiesener Posten ist hier grob irreführend, weil es sich in diesem Fall eigentlich um verwehrten Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit beglichenen Rechnungen handelt. Und der hier nur als Umsatzsteuer ausgewiesen wird, weil die Umsatzsteuererklärung für die abzurechnende Zahllast oder Guthaben nur den Begriff "Umsatzsteuer" kennt. Der Rechnungsempfänger und Schuldner hatte seine Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt. Aus welchem Grund, ist nicht bekannt. Es könnte sich um einen Gewerbetreibenden ausländischer Nationalität gehandelt haben. Der vielleicht Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II als "Aufstocker" hatte, was ihm unter Umständen unbekannt war. Oder vom Jobcenter aus welchen Gründen auch immer verwehrt worden war. Vielleicht auch, weil die "eingeladenen Gäste" bevorzugt bedient werden müsssen. Was in Deutschland vermutlich jeden Tag hunderte oder gar tausende Mal vorkommen kann. Hier rächt es sich also, dass es der deutsche Gesetzgeber aus welchen Gründen auch immer nicht schaffen will, den Bezug von Sozialleistungen frei zu halten von Steuern und Abgaben jeglicher Art. Weil er aber in seinen sozialen Wahnvorstellungen gleichzeitig davon überzeugt ist, dass sich der Tausch von Steuern und Beiträgen gegen Sozialleistungen unbedingt erfüllen muss, auch um amtliche Beschäftigung erzeugen und vielleicht gleichzeitig noch neue Sozialfälle generieren zu können, und er keinesfalls selbst auf möglichen Ausfälllen sitzen bleiben möchte, kam man nun auf den Einfall, in so einem Fall den betroffenen Unternehmern einfach den Vorsteuerabzug zu verwehren. Was hier dann "so ganz nebenbei" automatisch auch noch zu einer Erhöhung der Einkommensteuer führte.


Zudem hat man ja gleich noch die Möglichkeit, davon Betroffene vor die Insolvenzgerichte und in den Bezug von Sozialleistungen zu treiben. Wie praktisch..... 

Kann man auch als gesetzlich geförderten und legitimierten Diebstahl verstehen.....

 

Im - man möchte/sollte sagen dürfen: "Land der Amts- und Kassendiebe....."

Der Verfasser wird darauf nochmals zu sprechen kommen.

Weil es sich im Zusammenhang mit einer fairen und jederzeit objektiven Berichterstattung nach dem Verständnis des Verfassers auf jeden Fall gehört, über Fehler beider Seiten zu berichten, soll der Zwischenfall mit der erneuten Gewerbeanmeldung im Frühjahr des Jahres 2018 nicht verheimlicht werden. Hier muss dem Gewerbetreibenden angelastet werden, dass er sich nicht ausreichend und nicht rechtzeitig um die Erledigung des Fragebogens des Finanzamts im Zusammenhang mit der erneuten Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gekümmert hatte.

Weil die Aquise nicht sofort den gewünschten Erfolg brachte, mussten nochmals Sozialleistungen beantragt werden. Was nicht zu beanstanden ist. Er hätte aber gleichzeitig sofort den Fragen des Finanzamts Rede und Antwort stehen müssen. Das aber ist unterblieben, und wurde erst im September 2018 erledigt.

Bitte stellen Sie sich hier nie auf eine Stufe mit der nachfolgend beschriebenen Arbeitsweise des Finanzamts, sondern bearbeiten alle Fragen und Änderungen zu Ihrer gewerblichen Tätigkeit immer zeitnah - sofern Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen dazu den notwendigen Raum lassen.

Immerhin reichte es noch für eine neue Steuernummer. Kurz zuvor aber wurde es obskur. Am 07.02.2019 ging dem Kunden ein Schreiben des Finanzamts Ludwigshafen mit Datum 11.01.2019 zu, zu dem er bis zum 04.02.2019 hätte Stellung nehmen sollen. Eine derartige verspätete Zustellung mit bereits abgelaufener Fristsetzung ist bei der Vollstreckung des Finanzamts Ludwigshafen ein beliebtes Spiel. Bislang "ungekrönter Spitzenreiter" in den Akten des Verfassers ist ein Schreiben, das sage und schreibe 26 Tage vom Schreibtisch des Beamten bis zur Einleitung in den Postweg gebraucht hat. Das zeugt dann auch nicht unbedingt von Respekt der Verwaltung vor den Bürgern, sondern eher von einer gehörigen Portion Missachtung. Die bald darauf zugehende Ladung zur Abgabe der Vermögensauskuft am 18.02.2019 und die Stellungnahme zur Anregung zur Untersagung des Gewerbes am 21.02.2019 haben sich wohl überschnitten. Zudem wird gleichzeitig deutlich, dass mindestens innerhalb des Finanzamts Ludwigshafen auf unterschiedlichen Dienstebenen(Erfassung, Veranlagung, Vollstreckung) mit mindestens zweierlei Informationsstandards gearbeitet wird. Ob versehentlich oder vorsätzlich, muss den Betrachter nicht interessieren. Da werden die dafür Verantwortlichen Rede und Antwort stehen müssen.

 

Interessant an diesem Schreiben ist vor allem die willkürlich vorgenommene "Verlängerung" angeblich berechtigter Forderungen  des Finanzamts von rund 11.000,00 Euro auf nunmehr rund 29.000,00 Euro. Als Ergebnis angeblicher "amtlicher Unwissenheit", was die Gewerbeabmeldung im Jahr 2016 betrifft. Dazu wurde einfach der Zeitraum zwischen Gewerbeabmeldung im Oktober 2016 bis zur Wiederanmeldung mit willkürlich festgesetzten Beträgen wegen angeblich fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen und darauf fälligen Säumniszuschlägen aufgefüllt.

So kann das nichts werden mit "Mutti`s Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" laut ihrer Regierungserklärung 2013.

Und ob dieser Vorgang auf dem Rücken von Bürgern jetzt nur der Beförderungsgeilheit einzelner, irriger Finanzbeamter geschuldet ist, oder ob es sich um die gezielte Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen  von möglicherweise im deutschen Bundestag stark vertretenen Wirtschaftsverbänden oder dergleichen handelt, muss die Bürger nicht interessieren. Es ist Aufgabe des Staates zu beweisen, dass der Rechtsstaat wie im Grundgesetz vorgesehen funktioniert. Oder wie hier eben nicht.

 

 

Da bis zum 09.04.2019 eine Berichtigung der Forderung nicht erfolgt war, und eine Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mit falschen Angaben durch die verantwortliche Behörde nach ihrem Verständnis rechtlich generell unzulässig ist, beschlossen Kunde und Verfasser kurzfristig am 09.04.2019, den Termin mit der Ladung zur Vermögensauskunft abzusagen, und das Finanzamt zur Vorlage einer berichtigten Aufstellung aufzufordern.

 

Gleichzeitig wurde mit dieser Email die gewillkürte amtliche Unwissenheit betreffend die Gewerbeabmeldung vom 13.10.2016 definitiv beendet. Für den Verfasser ist dieser Termin eindeutig auch der letztmögliche Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung in dieser Angelegenheit mit einer mindestens zweigeteilten Darstellung des Sachverhalts arbeitete.

Möglicherweise sogar schon früher.

Prompt ging dem Steuerpflichtigen am 21.05.2019 eine um nahezu 20.000,00 Euro verringerte Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu, die sich "mal gerade eben noch" auf rund 9.600,00 Euro belief.

Doch was zunächst wie eine Verbesserung der Situation des Steuerpflichtigen aussah, entpuppte sich zwei Wochen später wieder als eindeutige Verschlechterung. Da kam nämlich das Schreiben einer örtlichen Gerichtsvollzieherin mit einer Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen Schulden gegenüber dem Finanzamt - man lese und staune - über plötzlich wieder(oder immer noch) 29.204,48 Euro.

Die zweigeteilige Darstellung des Finanzamts - 1 x mit richtigen und 1 x mit unrichtigen Angaben.

Da nutzte es dann auch nicht mehr viel, dass ein Verein die Gerichtsvollzieherin auf die unstimmige Summe in ihrem Schreiben an den Steuerpflichtigen aufmerksam machte - die Abgabe der EV wurde in voller Höhe laut ihrem Schreiben fällig.

Am 18.06.2019 erhielt der Verfasser im Auftrag des Kunden durch die Gerichtsvollzieherin eine Kopie des Vermögensverzeichnisses.

So werden in diesem Land arbeitswillige Menschen bestraft. Bei Bedarf auch durch Abgabe der EV.....

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Prüfen bis der Tod eintritt.....

Prüfen bis der Tod eintritt.....

Schauen wir uns doch einfach die Arbeitsleistung der Verwaltung im Zusammenhang mit amtlich notwendigen Prüfungen nochmals etwas genauer an. Und richten mal ein ganz besonderes Augenmerk auf das, was hier von wem, wie, wann und wo geprüft wird. Wie beschrieben, hat da ein Bürger Antrag auf Sozialleistungen gestellt, die nach sorgfältiger Bearbeitung durch das Jobcenter Ludwigshafen bewilligt wurden. Wir gehen also mal davon aus, dass alle in diesem Zusammenhang zu beachtenden Vorschriften von den Sachbearbeitern dort richtig umgesetzt und natürlich abschließend geprüft wurden. Unter Anderem musste ja auch vom Antragsteller die Gewerbeabmeldung vorgelegt werden, um überhaupt erst in den vollen Genuß der ihm zustehenden Leistungen gelangen zu können. Mit dem Bewilligungsbescheid war der Vorgang jedenfalls amtlich bekannt. Auch beim Finanzamt Ludwigshafen, erhält man dort doch nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres unter Anderem auch vom Jobcenter Ludwigshafen Informationen, welcher in Ludwigshafen lebende Bürger wie viel Leistungen nach SGB II bezogen hat.

Beim Finanzamt Ludwigshafen hat man im vorliegenden Fall nun also zu Beginn des Kalenderjahres 2017 die Information erhalten, dass der Bürger "X" im Kalenderjahr 2016 die Summe "Y" an Sozialleistungen bezogen hat. Völlig gleich, ob gewerblicher Arbeitnehmer, Gewerbetreibender oder Selbständiger. Den beruflichen Status kann das Finanzamt jederzeit über die Steuer-Id und die dazu gehörende Steuernummer ablesen. Über die Höhe und die Dauer der gewährten Leistung erhält das Finanzamt bei einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen dann auch schon erste Informationen darüber, dass das Einkommen aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit entweder nicht ausreichend war, um den Lebensunterhalt ohne Leistungen nach SGB II bestreiten zu können,  oder dass das Gewerbe vollständig eingestellt wurde.

Anstatt dieses Wissen nun in die tägliche Arbeit mit einfließen zu lassen, wie das zum Beispiel bei Ermittlungen wegen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gemacht wird, wird hier noch zwei Jahre später auf amtliche Unwissenheit gemimt und darauf geritten, um Menschen in diesem Land anscheinend grenzenlos schikanieren zu können. Wie das dann so ablaufen kann, davon soll uns das Schreiben des Finanzamts Ludwigshafen vom 24.06.2019 Zeugnis liefern.

Wie und vor allem warum kommt man als arbeitender Mensch in der Verwaltung eines - angeblich - demokratischen und sozialen Landes auf den Einfall, so eine Arbeitsleistung "im Sinne des Volkes" abzuliefern?

Gewerbeabmeldung wie bekannt zum 13.10.2016.

Bezug von Sozialleistungen wie bekannt bis zum 30.09.2018. Dann Existenzgründung wieder bei Null. Gibt es jetzt etwa schon so viel Leistungen nach SGB II, dass darauf seit 2018 auch schon für das ganze Jahr Vorauszahlungen für Einkommensteuer fällig werden? Zutrauen könnte man das unseren sozialen Wohltötern in Berlin schon.

Denn die Vorstellung, dass im Falle einer Existenzgründung innerhalb von nur drei Monaten trotz Kosten für die

Ingangsetzung des Gewerbes so viel Gewinn erzielt wird, dass innerhalb eines so kurzen Zeitraums gleich Vorauszahlungen für Einkommenssteuer fällig werden, ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich, aber in den allerseltensten Fällen die Realität. Im Fragebogen des Finanzamts zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit wurde etwas anderes erklärt. Und auf der Grundlage dieser Erklärung ist dann die in 2019(!) erfolgte, ganzjährige Festsetzung der Vorauszahlungen für 2018 falsch(verheiratet, 3 Kinder, Ehefrau nicht berufstätig). Vorsatz oder nicht? Wer weiss???

 

 

 

Interessant an der Angelegenheit ist auf jeden Fall, dass nunmehr drei Monate, nachdem die Gewerbeabmeldung per Email an das Finanzamt gesendet wurde, immer noch versucht wird, die Forderung des Finanzamts mit angeblich fehlenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf eine gewünschte Höhe "X" aufzufüllen. Vielleicht, weil Insolvenz-Anträge vom Gericht erst ab einer bestimmten Summe Verbindlichkeiten zugelassen werden? Und da es sich hier nach Meinung der Mitarbeiter des Finanzamts Ludwigshafen vermutlich "nur" um einen dummen, kleinen ausländischen Mitbürger zu handeln scheint, glaubt man wohl, in der Sache leichtes Spiel zu haben. Aufmerksames Studium von Akten scheint auch nicht zu den Stärken der hier tätigen Beamtinnen und Beamten zu gehören. Andernfalls wüßte man, dass sich der Steuerpflichtige hinsichtlich seiner bereits beschriebenen Versäumnisse nach der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt erklärt hat. Und dass das Finanzamt nie die Abgabe von Voranmeldungen betreffend der in der Aufstellung ausgewiesenen Zeiträume vor September 2018 eingefordert hat.

Persönlicher Geltungstrieb etwa der/des hier tätigen Beamtin/Beamten? Vielleicht mit dem Ziel der nächstmöglichen Beförderung? Sich also zum eigenen Wohlergehen wichtig machen auf dem Rücken und auf Kosten von arbeitswilligen Betroffenen? Könnte das einer von vielleicht mehreren möglichen Gründen für diese Arbeitsleistung sein? Die nach dem Verständnis des Verfassers gleich mehrfach den Straftatbestand der wirtschaftlichen Nötigung erfüllt.

Oder ist es vielleicht ein stilles Zuarbeiten für unbekannte, im Hintergrund arbeitende, wirtschaftliche Interessengruppen? Etwa der von Insolvenzverwaltern? Damit die wiederum über ihre Gebühren die Betroffenen oder über Prozeßkostenhilfe die Staatskasse abgreifen können? Oder irgendeiner anderen???

Das aber wäre dann in etwa so, als würden Beamtinnen und Beamte hier im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Arbeitsleistung und damit auf Kosten der Steuerzahler(!!!) - man möchte/sollte sagen dürfen: "ihr demokratisches und soziales Gewissen andienen wie die Damen des horizontalen Gewerbes auf der Straße potentiellen Kunden ihre Geschlechtsteile".

Und könnte dann vielleicht auch erklären, warum man den Zusatz "zum Wohlergehen des Volkes" aus dem Diensteid der Beamten ersatzlos gestrichen hat.....

Kehren wir zurück zur Frage des Prüfens. Was, wie, wo, warum? Wie lange? Und stellen jetzt einfach mal fest, dass ein und derselbe Sachverhalt je nach Dienststelle völlig unterschiedlich betrachtet wird. Auf der einen Seite das Jobcenter Ludwigshafen, das die Bedürftigkeit nach Vorlage der Gewerbeabmeldung erkannte und Leistungen gewährte. Auf der anderen Seite das Finanzamt Ludwigshafen, das selbst drei Monate nach der Vorlage der Gewerbeabmeldung vom Oktober 2016 den Sachverhalt auch heute noch so behandelt, als sei man in völliger Unkenntnis davon. Obwohl man doch vom Jobcenter Ludwigshafen die Information erhalten hat, dass der Bürger "X" in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Anspruch auf Leistungen nach SGB II erhalten hat. Ist es einfach nur der Dienstschlaf, der hier eine andere, bessere Arbeitsleistung verhindert? Oder soll hier grundsätzlich keine bessere Arbeitsleistung erbracht werden?

Auf der einen Seite das Jobcenter Ludwigshafen, das Soziales leistet, weil es laut Gesetz leisten muss. Auf der anderen Seite das Finanzamt Ludwigshafen, das hier offensichtlich zielstrebig zerstört, damit auf jeden Fall erst richtig jede Menge Bedarf für soziale Leistungen entsteht???

Warum aber erwarten dann die für diese Zustände verantwortlichen Politiker, dass ausgerechnet sie gewählt werden? Und nicht etwa ihre Kollegen von der AfD? Oder will jetzt mal wieder keiner für diese Zustände verantwortlich sein?

Damit ist das Thema "Prüfen" aber noch nicht abgeschlossen. Gibt es doch in Form der gesetzlichen Krankenkassen hier noch ein weiteres "Highlight", mit dem der Staat seine Bürger schikaniert.

Sie haben Ihre Steuererklärung ordentlich gemacht und rechtzeitig abgegeben? Als freiwilliger Beitragszahler ihren Steuerbescheid bei Ihrer Krankenkasse vorgelegt, damit die von Ihnen für das nächste Jahr zu zahlenden Beiträge richtig festgestellt werden? Und denken nun, Sie hätten alle Ihre Pflichten sorgfältig und gewissenhaft erledigt? Fehlanzeige!

Kaum hat dass neue Jahr begonnen, kommt ein Fragebogen Ihrer Krankenkasse und befragt Sie zu genau den Punkten nochmals, die schon für das Finanzamt die Grundlagen für Ihren Steuerbescheid waren. Vermutlich denken die Krankenkassen auch, dass das Finanzamt nicht sorgfältig prüft. Wie das Finanzamt ja auch zu denken scheint, dass die Jobcenter nicht sorgfältig prüfen. Und beim Jobcenter hat man vorher vielleicht auch schon überlegt, ob es möglich sein könnte, dass das Gewerbeamt der zuständigen Kommune möglicherweise auch nur unzuverlässig und schlampig arbeitet. Und so weiter und so weiter.....

Da dient also mutmaßliche amtliche Schlampigkeit als Grundlage für amtlichen Terror gegenüber den Bürgern..... 

Was der Verfasser hier beschreibt, ist nichts anderes als die geistige Rückkehr der deutschen Verwaltung in das Mittelalter auf dem Rücken der Bürger. Und das im Zeitalter der EDV. Die Wiederherstellung der deutschen Kleinstaaterei mit anderen Mitteln. Wir kennen das ja schon von der deutschen Schulpolitik zur Genüge. Dort schaffen es 16(bis zum Fall der Mauer waren es 11) vor allem wohl geistig hoffnungslos überforderte Kultusminister jetzt schon seit 70 Jahren nicht, für ein bundesweit einheitliches Leistungsniveau beim Abitur zur Herstellung der bundesweiten Chancengleichheit für alle Abiturienten zu sorgen. Weil jeder Kultusminister sein eigener - man möchte/sollte sagen dürfen: "Traumtänzer" zu sein scheint. Förderalismus heißt hier das Zauberwort, mit dem die Gesellschaft scheinbar endlos terrorisiert werden kann. Da sah sich mittlerweile sogar schon der Bundesgerichtshof zum Einschreiten genötigt. Nur dass bis dato immer noch nichts Brauchbares herausgekommen ist, um der staatlich organisierten Volksverblödung als unseligem und vor allem aus demokratischem Blickwinkel unwürdigen Ausfluß des Förderalismus endlich ein Ende zu setzen.

Wenn man dann noch bedenkt, dass die durch die Kultusminister unter dem Vorwand der Pflege des Förderalismus bis jetzt immer noch akribisch betriebene und gepflegte Ungleichheit von Chancen bei der Bewerbung um Studienplätze eigentlich hochgradig diskriminierend und unsozial ist gegenüber dem auf diese Weise benachteiligten Teil der zukünftig arbeitenden Bevölkerung Deutschlands, dann kann man eigentlich recht schnell erkennnen, dass diese 16 Kultusminister eben keine verantwortungsbewußten Politiker sind, sondern nur - man möchte/sollte sagen dürfen: überflüssige Pöstchenbesetzer. Die sich mit ihrer Arbeitsleistung "so ganz nebenbei auch noch als Berufsdiskriminierer betätigen". Weil sie permanent den Teil der Schüler diskriminieren, deren Leistung über dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Ihre "herausragendste" Leistung in den vergangenen 30 Jahren war es, ein wirklich hervorragendes und vor allem funktionierendes Schulsystem nach der Wiedervereinigung Deutschlands sofort abzuschaffen, damit nicht etwa 15 von ihnen überflüssig werden, und ein leidlich funktionierendes auf europäisches Mittelmaß herabzuwirtschaften.

 

Und das in einem - angeblich - demokratischen und sozialem Land.... 

In dem die Diskriminierung leistender Menschen der ganz alltägliche Wahnsinn zu sein scheint.....

Kehren wir wieder zurück zu den Prüfern der Krankenkassen und ihren Fragebögen zu Sachverhalten, die schon bei der Steuererklärung bekannt waren. Schaut man sich so einen Fragebogen mal genau an, dann stellt man schnell fest, dass es da zur Krankenversicherung keine anderen Punkte gibt als in der Steuererklärung. Mit einer anderen Aufmachung halt. Abgesehen vielleicht von der Frage der Zugehörigkeit von schulpflichtigen Kindern zu welcher Krankenkasse. Wenn die Eltern beide berufstätig sein, und verschiedene Krankenkassen haben sollten.  Aber in welcher anderen als in der der Ernährer sollen sie in einem ganz normalen Haushalt, der zusehen muss, dass er mit seinem Geld bis zum Monatsende über die Runden kommt, wenn nicht noch beim Jobcenter aufgeschlagen werden soll, denn sonst auch sein?

Interessant wird dieser Fragebogen auch erst durch sein "Drumherum". Weil er von der Krankenkasse nur mit der Original-Unterschrift des Versicherten akzeptiert wird. Und ihr auch im Original vorliegen muss. Spätestens jetzt merkt der aufmerksame Beobachter, um was es hier wirklich geht - um den Unterhalt von überflüssigen Pöstchen, und um die stille Subventionierung der Post, die das Geld für das Porto nämlich gleich von der Krankenkasse erhalten hat.,,,,

Natürlich auf Kosten der Versicherten.....

Noch viel interessanter wird es hier, was die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Ahndung bei fehlender Mitwirkung der Versicherten betrifft. Bei einem Bezieher von Leistungen nach SGB II(Hartz IV) oder versicherungspflichtig Beschäftigten kann sich finanziell nicht viel abspielen. Ist der doch für die Entrichtung seiner Beiträge garnicht zuständig. Und gerade bei einem Hartz-IV-Empfänger sind die familiären Verhältnisse der Bedarfsgemeinschaft doch auch Gegenstand einer mehrfachen jährlichen Überprüfung. Bis hin zu Besuchen von Mitarbeitern der Verwaltung in den Wohnungen zur Überprüfung der Situation vor Ort. Also auch wieder alles doppelt und dreifach geprüft. Was die Sinnlosigkeit dieses "Familienfragebogens" vielleicht am besten erklärt.....

Bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und sonstigen freiwillig Versicherten aber hat man sich die Möglichkeit des Höchstbeitrags zur Krankenversicherung ausgedacht. Also Kapitalentzug, um nötigen und Bedarf für Hartz IV erzeugen zu können.....

Und eine ganz gewaltige Umweltverschmutzung durch den völlig überflüssigen Verbrauch von Papier ist es auch noch.....

Ein weiteres, großes Kapitel im Bereich der Diskriminierung durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde bereits im Teil 1 der Reihe "Stille Bundeskristallnacht..." beschrieben. Wer dort noch einmal nachlesen möchte, benutze bitte den nachfolgenden Button, und rufe dort den Abschnitt "Statusprüfungsverfahren" auf.  

Als Ergebnis insgesamt aber muss  die Feststellung getroffen werden, dass in diesem Land anscheinend jedes Amt, jede Behörde, jede Institution oder sonstige Einrichtung nach eigenen Kriterien prüft und festlegt. Was mit den Gesetzen und Vorschriften anderer Rechtsgebiete oder Rechtskreise, wie schon bei der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften festgestellt wurde, nicht unbedingt übereinstimmen muss.         Und auch bereits bekannte Tatsachen werden je nach Bedarf oder Belieben willkürlich ignoriert und ausgeschlossen.

Immer frei nach dem Motto - man möchte/sollte sagen dürfen: "Kein Arsch traut dem anderen!" Die Basis für eine regelrechte Prüforgie.....

Nur - wenn die Staatsdiener und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen schon ihren eigenen Kollegen nicht trauen, wieso sollen dann ausgerechnet die Wähler dem dazugehörenden Dienstherrn trauen?

Es wurde ja schon gesagt - so kann das nichts werden mit "Mutti`s Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates"!

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Wirklich Sinnvolles bewegt gerade bei Gewerbetreibenden und Selbständigen hat der deutsche Gesetzgeber in den vergangenen 30, 40 Jahren, von - vielleicht - ein paar Ausnahmen abgesehen, wahrhaftig nicht.

Und um Menschen an den Rand der Gesellschaft treiben und sie für die wirtschaftlichen Zwecke von einer, zwei, vielleicht auch drei politisch und wirtschaftlich starken Interessengruppen missbrauchen zu können, hat man durch die Bank weg auch nicht etwa mit lautstark angekündigten Gesetzesbeschlüssen gearbeitet. Ganz im Gegenteil.

Man hat gerade bei Gewerbetreibenden und Selbständigen schon seit Jahrzehnten meist einfach stillschweigend unterlassen Hauptsächlich aber abseits des öffentlichen Interesses gehandelt.

Die permanent fehlende Anpassung des Höchstbeitrags der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an die Entwicklung der Sätze für Leistungen nach SGB II etwa als Einzelbeispiel. Oder eine sinnvolle Staffelung der einsetzenden Beiträge, Steuern und Abgaben bei ständig steigenden Sozialleistungen insgesamt. Anstatt an die ständig steigenden Sozialleistungen anzupassen, hat man lieber mit zu niedrigen Freibeträgen den unseligen Eintausch von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung in Sozialleistungen vorgezogen. Und damit den Wirtschaftsfaktor "Arbeit" wertlos gemacht. Das fällt in jüngerer Zeit sogar zunehmend sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern in den unteren Bereichen des Einkommens auf. Und dürfte sich wohl schon auch zu einem angemessenen Teil in den Wahlergebnissen jüngerer Zeitordnung niedergeschlagen haben.

Oder können sich die Leser daran erinnern, jemals davon gelesen oder gehört zu haben, dass man Gesetze derart gestalten will, dass das Vermögen von Bürgern beschädigt oder zerstört wird, und sie auf diesem Weg in den Bezug von Leistungen nach SGB II(Hartz IV) gedrängt werden sollen? Natürlich nicht. Welche(r) Politiker/in mag es schon gerne sehen, wenn ihre/seine Wahlkampfplakate mit derartigen Vorgängen in Verbindung gebracht werden? Die weder demokratisch noch sozial ansehnlich, sondern allenfalls dazu geeignet sind, bei den Wählern Ekel, Entsetzen und Ablehung auszulösen.

Und wenn man in diesem gesetzlichen Bereich weiterhin unterlassen wird, könnte hier dann in nicht mehr allzu ferner Zukunft vielleicht auch mal das "100-Jährige" "mit Erfolg" als ganz "besonderes Jubiläum" gefeiert werden.....

Nämlich dem einer ganz besonders großen demokratischen und sozialen Unfähigkeit.....

 

Das ändert aber alles nichts daran, dass die Gesetzgebung vor allem bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in den unteren Bereichen des Einkommens auch nach Absenkung des Mindesteinkommens für die Bemessung des Mindestbeitrags zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf ein wenigstens halbwegs vernünftiges die Entstehung des Bedarfs an Sozialleistungen immer noch nachdrücklich fördert. Durch die Erhebung von anderen Steuern als der Einkommenssteuer eben. Denn die - darüber sind sich die deutschen Gerichte einig - dürfen erhoben werden. Nicht zuletzt zur Sicherung von volkswirtschaftlich völlig wertloser Beschäftigung. Und um sicher zu stellen, dass der davon betroffene Teil der Bevölkerung auf jeden Fall weiterhin schikaniert werden kann.

​Der - man möchte/sollte sagen dürfen: "Triumph der staatlichen Erbsenzähler und politisch geförderten Berufsdiskriminierer über jegliche volkswirtschaftliche und soziale Vernunft."

 

Allein schon deshalb, weil der Tausch von Steuern gegen aufgezwungene Sozialleistungen durch unzählige Mängel in der Gesetzgebung und unbekannten Risiken im täglichen Geschäftsleben so gut wie nie reibungslos funktionieren wird. Sondern allenfalls dauerhaft dazu geeignet sein wird, Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten zu erzeugen. Wie beim Beispiel auf dieser Seite beschrieben. Das allerdings dann ganz hervorragend. Und ist damit das sichere Brot der Juristen. Dass man dagegen einen langfristigen sozialen Frieden mit einer derartigen Politik nie erreichen wird, darauf deuten jedenfalls auch die letzten Wahlergebnisse klar und deutlich hin.

 

Möge sich bitte jeder Leser seine eigenen Gedanken darüber machen, wo in diesem Land die größten sozialen Nieten zu suchen sind.....

Klagen darüber, dass der Rechtsstaat nicht wie vorgesehen funktioniert, hat es in den jetzt 70 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland(West) immer wieder gegeben. Von wohl allen Teilen der Gesellschaft. Eindeutig neuerer Zeitrechnung muss allerdings der Sachverhalt zugeordnet werden, dass nach dem Verständnis des Verfassers der deutsche Gesetzgeber selbst wieder dem Teil der Gesellschaft zugeordnet werden muss, der sich einen Namen als Urheber und Austüftler kriminieller Machenschaften macht. Es sei hier nur an die Sache mit dem verwehrten Vorsteuerabzug erinnnert, die in dieser Form nach dem Verständnis des Verfassers nichts anderes als amtlich legitimierter Diebstahl und damit eine Form von "politisch getarnter" Kriminalität ist. Und das im Zeitalter der EDV. Wie digitale Raubritter. Vermutlich auch wieder nicht ganz neu daran ist, dass dieser Teil der Kriminialität ganz offiziell auch per Gesetz betrieben werden kann. Was aber, wie vor allem die Wahlergebnisse jüngerer Zeitordnung nachhaltig beweisen, die tragenden Elemente der Demokratie brüchig macht. Es wird also schon wieder auf den Spuren der Vergangenheit gewandelt. Nur noch nicht so öffentlich.....

Bleibt dann eigentlich nur noch zu klären, wer hier bei wem "eingezogen" ist. Das Kriminelle bei der Politik? Oder die Politik beim Kriminellen?

"Steig ab, wenn Dein Pferd tot ist!" Vielleicht ist es genau diese fehlende Fähigkeit, die früher oder später alle Regierungssysteme mit überzogenen Versorgungsstrukturen und künstlich aufgeblähten Amtsapparaten zum Einsturz bringt. "Wehret den Anfängen" dürfte wohl nach wie vor das beste Mittel gegen die auf dieser Seite beschriebenen Zustände sein. Nur - dazu muss man dann auch in Deutschland endlich erkennen wollen, dass es schon mindestens "5 nach 12" ist.....

Daran kann vor allem auch alle von Politikern gerne zu Markte getragene(s) Ungläubigkeit und Unverständnis nichts mehr ändern, dass es im - angeblich - ach so demokratischen und sozialen Deutschland Menschen gibt, die aus guten und vor allem berechtigten Gründen mit der politischen Arbeit nicht zufrieden sind. Und andere Parteien als die des politisch genehmen Mainstreams wählen. Bis hin zu nur angeblich und tatsächlich radikalen.....

Denn die hier beschriebenen Vorfälle und Vorgänge zeigen einmal mehr klar und deutlich auf, dass auch in einem demokratischen System die permanente und umfassende Kontrolle aller politischen Vorgänge durch die Wähler dringend notwendig ist. Viel zu lange schon hat man sich in diesem Land durch die Euphorie des Sozialen blenden lassen. Denn es sind nicht allein die Fragen um Flüchtlinge und Asylanten, die Wähler jetzt zu den - vielleicht auch nur angeblichen - radikalen Parteien treiben. Es sind auch Vorfälle und Vorgänge wie die hier beschriebenen, die bei den Wählern Zweifel am System aufkommen lassen. Und genau so, wie die Politiker in den letzten 50 Jahren die Wähler mit Sozialem getäuscht haben, genau so versuchen sie jetzt wieder zu täuschen, indem sie die Frage, warum Wähler andere Parteien als die des politisch genehmen Mainstreams wählen, allein auf die Themen Flüchtlinge und Asylanten begrenzen.   

Der Fisch stinkt vom Kopf her. Aber ganz gewaltig.....

Wie soll das unter diesen Umständen dann auch etwas werden können mit "Mutti`s Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates?"

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