Stille demokratische Bundeskristallnacht?
Oder was genau soll diese "Art" von Gesetzgebung sein? - Teil 2
Verfolgung bis auf den Friedhof gesetzlich garantiert?
Welchen Textabschnitt, welche Seite suchen Sie?
Frage an die Leserinnen und Leser
Sinnlose Bußgelder, und anscheinend endlos(bis auf den Friedhof).....
Kommentar
Stille demokratische Bundeskristallnacht - Teil 1
Offener Brief an 709 Mitglieder des deutschen Bundestages
Einleitung
Die deutsche Gesetzgebung außerhalb der für den größten Teils der deutschen Bevölkerung gültigen Gesetze und der dazu gehörenden Rechtsbereiche vermittelt derzeit ebenso wenig den Eindruck des Handelns nach den Prinzipien des Sozialstaates, wie der Umgang der dafür zuständigen Verwaltung mit den davon betroffenen Bürgern.
Die fehlende Übereinstimmung mit den Gesetzen anderer Rechtsbereiche und das sture Pflichterfüllungsprinzip der Beamten, streng fixiert auf den bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem Dienstherrn, haben vor allem in jüngerer Zeit den Raum für so eine Art regelrechte, bisweilen hemmungslose - man möchte/sollte sagen dürfen:
"Deutsche Ordnungsgeldswichser- und Bußgeldwichser-Kultur"
entstehen lassen, die mindestens mal bei den direkt und unmittelbar davon Betroffenen eine von möglicherweise mehreren Ursachen für erhebliche Zweifel am demokratischen Zustand dieses Staates sein könnte. Und damit grundsätzlich schädlich ist für den Zustand der Demokratie in diesem Land. Da dürfen sich die dafür Verantwortlichen dann auch nicht beschweren oder scheinheilig wundern, wenn sich die Betroffenen nach politischen Möglichkeiten und Alternativen außerhalb des der Politik genehmen Bereichs umschauen. Also auch nach radikalen.....
Wie kann, wie darf, wie muss der Leser das verstehen?
Schauen wir uns dazu einfach mal einen Vorgang an, der sich gerade mal wieder beim Bundesamt für Justiz im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften abspielt. Da gibt es doch das Problem, dass auch gewerberechtlich korrekt abgemeldete, also offiziell nicht mehr am Wirtschaftsleben teillnehmende Kapitalgesellschaften einen Jahresabschluß erstellen und veröffentlichen müssen. Was sie laut Gewerberecht aber garnicht dürfen.
Wie lösen die hier verantwortlichen und tätigen Bediensteten des Bundesamtes für Justiz dieses Problem im demokratischen und sozialen Sinne? Können oder wollen sie es überhaupt lösen? Oder sind sie mit der aktuell gültigen Rechtslage schlicht und einfach überfordert? Vielleicht, weil der Gesetzgeber durch die fehlende Abstimmung mit den Gesetzen anderer Rechtsbereichen, hier mit dem Gewerberecht, eine Arbeitsleistung im demokratischen und sozialen Sinne bereits grundsätzlich ausgeschlossen hat? Ob vorsätzlich oder versehentlich, kann dahingestellt bleiben.
Und wie kann/muss/darf der ganze Rest der Bevölkerung das verstehen?
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Frage an die Leserinnen und Leser
Bevor er mit der Darstellung des Sachverhalts fortfährt, möchte der Verfasser den Leserinnen und Lesern eine Frage zu ihren eigenen Erfahrungen aus dem Arbeitsleben stellen.
Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einem Unternehmen in der Produktion oder Verwaltung tätig.
Ihnen ist nun durch Ihre Arbeit in der Produktion bekannt, dass ein von dem Unternehmen hergestelltes Produkt durch einen Produktionsfehler mangelhaft ist. Durch diesen Produktionsfehler könnten auf Ihren Arbeitgeber in Zukunft möglicherweise größere Schadensersatzforderungen auch wegen gesundheitlicher Schäden von Käufern zukommen.
Oder Sie sind in der Verwaltung tätig und wissen durch permanente Akteneinsicht, dass durch einen Fehler X dem Lieferanten Y ständig zu viel Geld überwiesen wird. Vielleicht durch eine menschliche Schwachstelle in der Rechnungsprüfung.
Irgendwann wird dieser Fehler entdeckt. Sie werden von der Geschäftsleitung dazu befragt, ob Ihnen das durch Ihre Tätigkeit im betreffenden Bereich nicht schon länger aufgefallen sei, und sagen nun: "Mir ist das schon seit Jahren bekannt. Ich habe halt nichts gesagt, weil ich befürchtet habe, das könnte meinem beruflichen Fortkommen schaden. Und vielleicht auch meinem Ansehen im Kollegenkreis."
Wie wird oder wie könnte Ihre berufliche Zukunft in diesem Unternehmen dann aussehen?
Vielleicht machen Sie sich darüber schon mal ein paar Gedanken.
Am Ende dieser Seite wird diese Frage im Kommentar dann Gegenstand einer Erörterung sein.
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Sinnlose Bußgelder, und anscheinend endlos(bis auf den Friedhof).....
Sie haben schon im Projekt 5 dieser Website den Artikel "In Absurdistan..." gelesen?
In Absurdistan...
Zur Kurzinformation:
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluß im Bundesanzeiger veröffentlichen. Auch die, die ihren Betrieb beim Gewerbeamt abgemeldet haben. Und laut Gewerberecht mit Ausnahme dem für das letzte Geschäftsjahr auch keinen Jahresabschluß mehr erstellen dürfen. Weil bereits die Vorlage eines Jahresabschlusses mit dem Bilanzwert 0,01 Euro auf Aktiva und Passiva den Verdacht der unerlaubten Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ohne vorherige Anmeldung und gleichzeitig den der vorsätzlichen Hinterziehung/Verkürzung von Steuern auslösen würde. Das Gewerberecht und die Pflicht zur Offenlegung überschneiden sich hier auf demokratisch unwürdige Weise. Was aber die in diesem Bereich tätigen - man möchte/sollte sagen dürfen: Pflichterfüllungs-Triebtäter im Staatsdienst und bei den Gewerbeämtern - in keiner Weise stört. Die erheben und kassieren - je nach Tätigkeitsbereich und Sachverhalt - unverdrossen Bußgelder sowohl nach Gewerberecht als auch nach der Pflicht zur Offenlegung. Staatliche Willkür als Ergebnis mieser Gesetze.
Auszug Offenlegungspflicht:
Quelle:
Bundesamt für Justiz
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html
Handelsgesetzbuch§ 325 Offenlegung
(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen:
1. den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie
2. den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung.
Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.
(1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen.
Bei aktiv am Markt operierenden Gesellschaften ist allein schon wegen dem Verbraucherschutz nichts dagegen einzuwenden. Zur Durchsetzung gibt es für den Fall des Unterlassens ein Ordnungsgeldverfahren. Und hier beginnt die Sache vor allem für den Teil interessant zu werden, der das Gewerbe - aus welchen Gründen auch immer abgemeldet hat.
Auszug Offenlegungspflicht zur "Kultur des deutschen Ordnungs- und Bußgeldes":
Quelle:
Wirtschaft in Mittelfranken (WiM)
Unternehmen, die der Pflicht zur Offenlegung bzw. Hinterlegung ihrer Jahresabschlüsse nicht fristgerecht nachkommen, müssen mit Ordnungsgeldern rechnen. Nun wurden die Beträge für das Ordnungsgeld gesenkt und das Handelsgesetzbuch entsprechend geändert (Bundesgesetzblatt, Teil I, 9. Oktober 2013, Seite 3746ff.).
Von der Reduzierung des Ordnungsgeldes profitieren Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht fristgemäß offen legen, der Offenlegungspflicht erst nach Ablauf der sechswöchigen Androhungsfrist oder vor der Festsetzung des Ordnungsgeldes nachkommen. Gemäß § 335 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) gelten nun folgende Beträge:
-
Ordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegen müssen: Herabsetzung des Ordnungsgeldes von 2 500 auf 500 Euro
-
kleine Kapitalgesellschaften: Herabsetzung von 2 500 auf 1 000 Euro
-
Wurde ein höherer Betrag als 2 500 Euro angedroht, wird das Ordnungsgeld auf 2 500 Euro reduziert.
Anmerkung: Es handelt sich hier um die neuere, "liberalisiertere" Fassung.
Dies gilt laut dem Bundesamt für Justiz unverständlicher Weise auch für Kapitalgesellschaften, die ihre Unternehmenstätigkeit aus welchen Gründen auch immer eingestellt oder vollständig aufgegeben haben. Vor allem bei den zuletzt genannten ist nicht ersichtlich, wie der Gesetzgeber hier überhaupt Verbraucherschutz betreiben will. Denn Null x Null ist und bleibt Null. Daran können weder die Offenlegungspflicht noch der Verbraucherschutz etwas ändern.
Auszug Gewerberecht
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
(1) 1Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn
1.der Betrieb verlegt wird,
2.der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3.der Betrieb aufgegeben wird.
3Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Mit der Abmeldung des Gewerbes tritt der Zustand ein, dass die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten nicht, zu keinem Zeitpunkt mehr stattfinden darf. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewerbbeabmeldung stehen. Also auch die Erstellung des Jahresabschlusses für die Zeit von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Tag der Betriebsaufgabe. Anmerkung: Aber eben nur für das Jahr, in dem das Gewerbe abgemeldet wurde!
Die "Kultur des deutschen Ordnungs- und Bußgeldes" betreffend das Gewerberecht soll hier nicht weiter erörtert werden.
Im nachfolgend beschriebenen Fall werden immer nur die nach Meinung des Verfassers wichtigsten Sätze als Auszug zitiert. Den ganzen Zusammenhang entnehmen Sie bitte immer den beiliegenden Anhängen.
Es geht hier um eine GmbH, die seit dem 31.04.2004 nicht mehr gewerblich tätig ist. Die Auseinanderetzungen mit dem Bundesamt für Justiz mit mehreren Bußgeldbescheiden und der erzwungenen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gehen jetzt bereits in das sechste Jahr.
Das nachfolgende Ladengeschäft der Einzelfirma wurde im Januar 2010 geschlossen, seitdem ist die ehemalige Gesellschafterin/Geschäftsführerin Kleinunternehmerin mit einem mobilen Friseurbetrieb.
Unter Anderem erging am 11.07.2016 ein Bußgeldbescheid wegen der Offenlegung für das Kalenderjahr 2013.
Im Laufe des Jahres 2017 muss wohl einem oder mehrerern "Geistesblitz(en)" im Bundesamt für Justiz aufgefallen sein, dass auch Jahresabschlüsse mit den Werten (Null/0) hinterlegt werden. Da es bei aktiv betriebenen Kapitalgesellschaften keine Jahresabschlüsse mit den Bilanzwerten Null/0 gibt, und der Gesetzgeber sich bei seiner "gesetzlichen Kreation" der Offenlegungspflichten vermutlich zu keinem Zeitpunkt damit befasst hatte, dass es auch gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesellschaften gibt oder geben könnte, bestand automatisch der Verdacht einer weiteren Ordnungswidrigkeit. Und da es in den Köpfen deutscher Beamten etwas nicht geben kann, was der Dienstherr bei seiner gesetzlichen Reglementierungswut übersehen haben könnte, wurde man auch zugleich fordernd tätig.
Der Schriftverkehr in dieser Angelegenheit war zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre gelaufen.
Die Gewerbeabmeldung zum 31.12.2004 als Auzugs aus dem Gewerberegister musste beschafft werden, weil zeitgleich auch das Finanzamt Mannheim wegen der Veröffentlichungen misstrauisch geworden war. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen war zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen. Beim Finanzamt Mannheim sorgte ein Fax schnell für Abhilfe. Nicht so jedoch beim Bundesamt für Justiz.
Am 29.12.2017 wurde der Auszug aus dem Gewerberegister an das Bundesamt für Justiz gefaxt. Das nutzte dann aber auch nichts, denn am 07.03.2018 erging ein Bußgeldbescheid über 1.750,00 Euro plus Gebühren wegen dem angeblichen Verstoß gegen handelsrechtliche Vorschriften mit den Bilanzwerten 0,00 Euro. Nachdem zuvor am 21.02.2018 schon eine Ordnungsgeldentscheidung wegen Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2015 über 2.500,00 Euro plus Gebühren ergangen war.
Sehr geehrte Damen und Herren Politiker, Beamtinnen und Beamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsdienste, mit derartigen Arbeitsleistungen treiben Sie Menschen zu unerwünschten Parteien. Vorsatz??!?
Der Bußgeldbescheid wurde vermutlich ohne Akteneinsicht erstellt. Es wurde Einspruch eingelegt. Was dann kam, ist nach dem Verständnis des Verfassers auch heute noch der demokratische und soziale Offenbarungseid von Politik und Verwaltung. Ein politischer Supergau, der seinesgleichen sucht.
A
"Mangels Vorsatz eingestellt"
Man muss sich das mit Blick auf das Gewerberecht, das hier für die Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz ganz offensichtlich nicht existiert oder Tabu zu sein scheint, mal Wort für Wort regelrecht auf der Zunge zergehen und das Gefahrenpotential auf sich einwirken lassen, das von diesen drei Worten unter den hier beschriebenen Umständen für Recht und Demokratie in diesem Land ausgeht. Kein Wort davon, dass es für eine seit dem 31.12.2004 beim Gewerbeamt ordnungsgemäß abgemeldete GmbH laut Gewerberecht grundsätzlich verboten ist, einen Jahresabschluß für das Kalenderjahr 2014 überhaupt anzufertigen. Von der Sinnlosigkeit gleich ganz zu schweigen. Und völlig gleich, mit was für einem Inhalt. Warum überhaupt sollte ein Mensch auf den Einfall kommen, so etwas überhaupt zu machen? Dieses Verbot wird von den Mitarbeitern des Bundesamtes für Justiz bei ihrer Arbeit schon seit Jahren schlicht und einfach ignoriert. Es ist bis zum heutigen Tag nicht bekannt, dass vom Bundesamt für Justiz selbst jemals Kritik an diesen gesetzlichen Missständen geübt wurde. Mit demokratischem und sozialem Verantwortungsbewusstsein hat das nichts mehr zu tun. Das ist unrechtsstaatliche Willkür in Reinkultur, die in dieser Form ausschließlich der Pflege und Förderung von radikalem Gedankengut dient.
In für den Bürger auf der Straße übersetztes Deutsch heißt das:
Durch gesetzliche Missstände erzwungene, der Wahrheit entsprechende Angaben wurden nicht vorsätzlich gemacht.
Aha.....
Von gesetzlichen Missständen ist bei diesen - man möchte/sollte sagen dürfen: demokratischen und sozialen Flaschen natürlich nicht die Rede..... Warum und wozu auch, wenn man weiterhin befördert werden möchte.....??!?
Es ist bei einer ersten Betrachtung des Sachverhalts keinesfalls zu beanstanden, dass die Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz darum bemüht sind, die ihnen obliegenden Dienstpflichten vollständig und ordentlich zu erfüllen.
Zu beanstanden ist aber auf jeden Fall, dass sie das trotz Kenntnis mangelhafter Gesetze immer wieder machen. Wie - man möchte/sollte sagen dürfen: "Pflichterfüllungs-Triebtäter" halt. Was ja auch ihren Vorgängern im Zusammenhang mit der Entnazifizierung vorgeworfen wurde. Und damals zur Entfernung aus dem Staatsdienst reichte. Davon scheint man Heute wieder sehr weit entfernt zu sein. So weit etwa wie vor dem 08. Mai 1945.....
Fassen wir an dieser Stelle doch mal einfach kurz zusammen.
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Sämtliche Ordnungsgeld- und Bußgeldentscheidungen, sämtliche Einspruchsentscheidungen und Urteile des Bundesamtes für Justiz "zeichnen" sich aus durch den Tatbestand, dass die Pflicht zur Offenlegung das Gewerberecht nicht kennt. Oder nicht kennen wil.
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Sondern es ausrücklich ignoriert und sich daraus ergebende Bestimmungen und Verpflichtungen verharmlost.
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Die Pflicht zur Offenlegung kennt offensichtlich keinen vorübergehend ruhenden oder abgemeldeten Gewerbebetrieb. Ob es sich dabei um einen Fehler oder Mangel in der aktuell gültigen Gesetzgebung handelt, oder ob dieser Zustand vom Gesetzgeber vorsätzlich hergestellt wurde, um Betroffene willkürlich und scheinbar endlos zu schikanieren und abkassieren zu können, braucht den Betrachter nicht zu interesssieren.
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Eine Rechtsprechung, die nach eigenem, willkürlichen Belieben Teile der Gesetzgebung ignoriert, um Betroffene nach ihr genehmen, anderen Teilen der Gesetzgebung regelrecht aburteilen zu können, oder umgekehrt, kann zu keinem Zeitpunkt demokratischen Anforderungen genügen.
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Zudem stellt sich für den Verfasser hier die Frage, ob es sich bei dieser Art Rechtsprechung ganz außen am Rande des allgemeinen öffentlichen Interesses tatsächlich "nur um ein Versehen handelt", oder ob das schon ein Probelauf oder Testballon für zukünftige weitere freiheitliche Einschränkungen, dann vielleicht für die gesamte deutsche Bevölkerung sein soll.
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Ob die hier tätigen Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz mit der aktuell gültigen Gesetzgebung "nur" schlicht und einfach hoffnungslos überfordert sind, oder ob sie schon wieder ganz gezielt als - man möchte/sollte sagen dürfen: gewissenlose Pflichterfüllungs-Triebtäter und als Steigbügelhalter auf den Spuren der deutschen Vergangenheit West und Ost wie einst die Nazis und Stasis wandeln, braucht auch weder die Betroffenen noch den ganzen Rest der deutschen Wählerschaft zu interessieren.
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Ebensowenig wie die Frage, ob es sich hier "nur" um charakterliche Entgleisungen einzelner Mitarbeiter eines einzigen Berufsverbandes handelt, oder um die Wahrnehmung von wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischer Interessen weiterer, hier nur im Hintergrund agierender Gruppen.
Die Wähler haben - das belegt das Ergebnis der gerade abgelaufenen Wahl zum europäischen Parlament klar und deutlich - erkannt, dass es mit der Demokratie in diesem Land auch wegen einer Vielzahl weiterer Gründe im Augenblick nicht so sehr weit her ist, und dem entsprechend reagiert.
Und wie es sich für diese - man möchte/sollte schon wieder sagen dürfen: Pflichterfüllungs-Triebtäter im Staatsdienst nun einmal gehört, kam mit Schreiben vom 15.05.2018 die Ladung vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen dem für die Frau nicht bezahlbaren Ordnungsgeld.
Das kann man in diesem Fall auch als eine Art - man möchte/sollte sagen dürfen: "Judenstern neuerer Zeitordnung" verstehen. Anstatt ins KZ halt zum Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Der moderne (Un)Rechtsstaat....
Und mit Schreiben vom 04.04.2019 kamen "natürlich" die nächsten Festsetzungen von Ordnungsgeldern.
Das Fax mit der Gewerbeabmeldung liegt dem Bundesamt für Justiz seit nunmehr 18 Monaten vor. Notwendige gesetzliche Korrekturen sind in dieser Zeit nicht erfolgt.
Wer mag denn ernsthaft daran zweifeln, dass diese - man möchte/sollte sagen dürfen: "Pflichterfüllungs-Triebtäter" im öffentlichen Dienst vielleicht schon Morgen auch wieder am Gashahn drehen, wenn es angeordnet wird??? So weit her, wie uns das Frau Merkel und Konsorten gerne vorschwärmen, ist es mit der Demokratie in diesem Land mindestens mal im Augenblick wirklich nicht. Denn eine wirklich gesunde Demokratie kann Staatsdiener mit einer derartigen Arbeitsweise weder ertragen noch dulden.
Weil sich da schon beinahe zwangsläufig die Frage stellt, wie weit wir noch vom Verfolgen und Vergasen weg sind? Oder wie nah schon wieder dran?
Liebe Leserinnen und Leser, Sie wundern sich - wie unsere Politiker auch - warum es in diesem Land Menschen gibt, die Parteien wählen, die vom politischen Mainstream nicht erwünscht sind? Der Verfasser wählt zwar keine dieser unerwünschten Parteien, aber er wundert sich auch schon lange nicht mehr, warum dem so ist.
Wenn Menschen in diesem Land den Namen Bundesamt für Justiz hören, dann denken sie vermutlich an eine dort tätige Ansammlung hochqualifizierter juristischer Eliten. In Wirklichkeit - so liest sich jedenfalls dieser Fall - scheinen dort nur - man möchte/sollte sagen dürfen: juristische soziale und demokratische Nieten als billige Erfüllungsgehilfen in einem selbstgefälligen System zu arbeiten. Apparatschicks. Eiskalt und starr. Und ohne jegliches demokratisches und soziales Verantwortungsbewusstsein.
Wie aber will man dieses Problem in den Griff bekommen, wenn sich Politik und Verwaltung nur - man möchte /sollte sagen dürfen: Wildsäuen gleich - in diesem von ihnen produzierten und gepflegten, gesetzlichen und sozialen Dreck selbstgefällig suhlen? Und welches Vertrauen im Bezug auf Demokratie und Soziales sollen Wähler zu den Politikern und Beamten haben, die für diese Zustände und deren demokratisch und sozial richtige Bearbeitung verantwortlich sind?
Anmerkung des Verfassers:
Die "Kernzeit" der Verfolgung von Juden in Deutschland von der Reichskristallnacht bis zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Mai 1945 dauerte 6 1/2 Jahre. Hier geht das jetzt schon ein paar Jahre länger.....
In einem mit der betroffenen Frau am 17.06.2019 geführten Telefonat wurde bekannt, dass man bei Nichtzahlung jetzt die Anwendung der Erzwingungshaft angedroht hat....
Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates.....
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Kommentar
Demokratie ist wohl die sensibelste und empfindlichste aller denkbar möglichen Staatsformen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie einen ordentlichen und ehrlichen Umgang zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern voraussetzt. Als Grundbedingung, dass sie tatsächlich funktionieren kann. Alles Andere ist und bleibt Willkür. Ob von Einzelpersonen, Intereressengruppen oder Teilen der Bevölkerung, ist völlig unerheblich.
Mit der Ehrlichkeit mit und dem Respekt von Politik und Verwaltung vor allem vor arbeitenden Menschen scheint es im Augenblick in diesem Land nicht so sehr weit her zu sein, wenn man sich diesen Vorgang betrachtet. Was hier mit den beschriebenen Arbeitsleistungen von Politikern und Staatsdienern ja nachhaltig dokumentiert wird.
Zugegeben, wer von uns - fehlerfreie Politiker und Beamte mal ausgenommen - hat im Alltag noch keine Fehler gemacht? Und wem ist nicht bekannt, dass es doch gerade der offene, lösungs- und zielorientierte Umgang mit Fehlern ist, der dann den Alltag angenehmer macht und vereinfacht? Aber genau das scheint hier nicht erwünscht zu sein. Zudem auch noch bekannt ist, dass gerade im Staatsdienst jede noch so sachlich begründete und berechtigte Kritik an Gesetzen und den damit befassten Personen ausdrücklich verpönt ist.
Kommen wir nun auf die am Anfang dieser Seite gestellte Frage zurück, Und vergleichen mal die Situation an Ihrem Arbeitsplatz mit der hier beschriebenen im Bundesamt für Justiz.
Während Sie an Ihrem Arbeitsplatz vermutlich mit einschneidenden Konsequenzen bis hin zur Kündigung durch den Arbeitgeber zu rechnen hätten, gibt es beim Bundesamt für Justiz nichts dergleichen. Die bedingungslos gewahrte Pflicht zur Treue gegenüber dem Dienstherrn ersetzt nicht nur jedes selbst- oder eigenverantwortliche, jedes demokratische und soziale Denken, sondern löscht es geradezu nachdrücklich aus. Und bevor einer dieser - man möchte/sollte schon wieder sagen dürfen: "Pflichterfüllungs-Triebtäter" aus dem Staatsdienst entlassen wird, geht doch eher die/der für den politischen Bereich zuständige Ministerin/Minister. Das wirft kein besonders gutes Bild auf den Berufsstand der Beamten. Schafft es doch Raum für die Vermutung, dass sich unter ihnen nicht wenige befinden könnten, die den Prozess der Entnazifizierung nach dem 08. Mai 1945 auch Heute noch als Irrtum der Geschichte betrachten.
Wie anders sollen es denn Betroffene und Bürger sonst verstehen, dass man sich im Bundesamt für Justiz auch über Jahre hinweg über offenkundige gesetzliche Mängel hinwegsetzt und die geradezu akribisch pflegt, anstatt sich bei den im deutschen Bundestag als Abgeordnete sitzenden Kollegen des Berufsverbandes für deren Berichtigung einzusetzen? Stattdessen wie im vorliegenden Fall auch unter dem Einsatz von Steuermitteln Unrecht und Eigennutz gepflegt werden?
Die aktuellen Umfrageergebnisse deuten darauf hin, dass den Menschen in Deutschland gravierende Veränderungen in der politischen Landschaft bevorstehen. Sie deuten auch darauf hin, dass die Demokratie in Deutschland ein jähes Ende finden könnte, wenn die politisch Verantwortlichen es nicht ganz schnell schaffen, gesetzliche Zustände herzustellen, die es vor allem arbeitenden Menschen ermöglicht, wieder stolz auf dieses Land und seine Demokratie zu sein.
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