top of page

Demokratie in der Krise - Quo Vadis Demokratie in Deutschland?

Spätsommer 2019

Welche Seite, welchen Textabschnitt suchen Sie?

Was hat sich eigentlich seit der Veröffentlichung der ersten Seite "Demokratie in der Krise" vor über einem Jahr in in Sachen sozialer Gerechtigkeit in Deutschland wirklich getan oder bewegt? Die Frage, ob es Hoffnungen in Sachen gesetzlicher Verbesserung der Situation der Menschen gibt, die bereit sind, mit ihrer Arbeitsleistung zum Aufbringen der notwendigen Mittel für den Unterhalt des Sozialstaates beizutragen, kann mit einem klaren und deutlichen

"NEIN"

beantwortet werden.

Die Reaktionen der Politik auf das Anschreiben des Vereins an rund 1.200 Politiker zu den bestehenden Fragen zur und gesetzlichen Mängeln der Fahrtkostenpauschale waren noch viel mehr als nur dürftig.

Geantwortet hat bis zum 15.09.2019 nur ein einziger Politiker - und zwar ein Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags. Und zwar ausgerechnet von der AfD. Und der hat sich nicht mit einem einzigen Wort zu den gesetzlichen Mängeln der Fahrtkostenpauschale geäußert, sondern allein zu dem seiner Meinung nach unerträglichen Umgang des Verfassers mit den Opfern des Holocausts.

Dem Mann kann schnell geholfen werden. Er möge doch bitte mal in der Nachkriegsgeschichte West nachschauen, wann es zuletzt eine derartige masssenhafte Diskriminierung von Bürgern in diesem Land gegeben hat. Über Ursachen und Folgen nachdenken. Und dann die richtigen Vergleiche ziehen. Dämmert`s??!?

Schauen wir uns doch einfach die festgestellten Mängel/sich ergebenden Diskriminierungen von Teilen der Gesellschaft noch einmal an.

  • Fahrtkostenpauschale von 10 Cent zur Abwicklung beruflich entstandener Kosten - da werden durch die aktuell gültige Gesetzgebung auf jeden Fall die arbeitswilligen Bezieher dieser Leistungen gegenüber den arbeitsunwilligen benachteiligt/diskriminiert. Weil sie Mittel von dem Geld aufbringen müssen, dass jedem leistungsunwilligen Bezieher dieser Leistungen laut diesem - man möchte/sollte sagen dürfen: Mietmaul-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ohne jegliche gesetzliche Einschränkung in voller Höhe zur Verfügung stehen muss.
     

  • Fahrtkostenpauschale von 10 Cent zum steuerlichen Ausgleich privater Vorteile durch die Nutzung des betrieblichen Kfz - da werden all die Bezieher von Leistungen nach SGB II bestraft/diskriminiert, die ihr Kfz nicht in das Betriebsvermögen einlegen konnten oder wollten.
     

  • Darüber hinaus werden auch noch alle Steuerzahler benachteiligt/diskriminert, die keine Leistungen nach SGB II beziehen, und die 30 Cent pro privat genutztem Kilomener versteuern müssen.

Wenn nun die Politik glaubt, auf diese Fragen keine Antwort geben zu müssen, dann kann das nur zu der Feststellung führen, dass eine dauerhafte Demokratie so nicht funktionieren kann.

bottom of page