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Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht

Die Klage/Verfassungsbeschwerde

Gesucht wird ein Jurist oder eine juristisch versierte Person, der/die der Klägergemeinschaft bei der Verfassung der Einleitung der Klage an das Bundesverfassungsgericht ehrenamtlich behilflich ist.

Hilfweise auch Hinweise und Quellenangeben oder Seitenangaben (www....) von bereits verfassten und veröffentlichten Klagerhebungen.

Vielen Dank! - Hat sich erledigt!!!

21.03.2017

Die Klage am Bundesverfassungsgericht wurde in den Postweg eingeleitet. Veröffentlichung, sobald ein Aktenzeichen vorliegt.

27.03.2017

Das (vorläufige) Aktenzeichen lautet AR 2162/17. Die Klage muss zur Verfassungsbeschwerde umgeschrieben, der Vortrag als Klägergemeinschaft muss überdacht werden.

06.04.2017

Die Klage wurde zur Verfassungsbeschwerde umgearbeitet und vorgelegt. Aktenzeichen AR 2126/17

 

 

12.04.2017 - Zweite Verfassungsbeschwerde eingereicht

 

 

18.04.2017 - Schreiben Gericht zu Verfassungsbeschwerde Basirat

Es wird an dieser Stelle fürsorglich nochmals daran erinnert - der Beschwerdeführer Basirat ist der mit dem negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb nach Steuern und Beiträgen zur Krankenkasse in den Jahren 2014 und 2015. -

Die sich aus dem Schreiben des Gerichts ergebende Gleichgültigkeit, soziale Abgestumpftheit und Verantwortungslosigkeit ist hochgradig erschreckend.

 

Wie die des Gesetzgeber selbst als Opferstock-Dieb beim Leeren der Opferstöcke halt auch..... -

Die Situation von Gewerbetreibenden mit kleinem Einkommen - 

 

Und ihre Beiträge zu den Krankenkassen -  

Wer sich da noch über die Reaktionen der politisch Verantwortlichen betreffend die - angeblich - Radikalen wundert, der muss anscheinend unter einer nicht zu übersehenden Realitätsferne leiden.

24.04.2017 - Stellungnahme zu Schreiben vom 18.04.2017

24.04.2017 - Anschreiben der Tarifvertragsparteien Bau

25.04.2017 - Änderung Aktenzeichen

03.05.2017 - Dritte Verfassungsbeschwerde eingereicht

12.05.2017 - Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde

 

Siehe dazu auch den Kommentar 

 

Am Text dieser Seite wird derzeit noch gearbeitet.

Es wird höflich um etwas Geduld gebeten

Beschluss BVerG
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