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Ist das nur eine Zukunftsvision, oder ist das schon der "ganz normale Wahnsinn"?

"Sie haben im siebten Wort des fünften Satzes einen i-Pünktchen nicht sichtbar genug gesetzt. Aus diesem Grund muss ich Ihren Antrag wegen Unvollständigkeit/fehlenden Angaben ablehnen".

Das erscheint wie die Fortsetzung der Kleinstaaterei auf dem Rücken der Bürger...

Haben wir diese angeblich demokratischen und sozialen Politiker gewählt, um uns im Alltag permanent mit derartigen menschlichen Unzulänglichkeiten auseinander setzen zu müssen?

 

Gewissenlose Pflichterfüllung

 

durch die Vorgaben des Gesetzgebers

 

Blinder Gehorsam – immer bis hin zur Gaskammer oder bis zum „Endsieg“...???!?

 

In der EDV-Akte des Verfassers befinden sich mehrere Dokumente, die hier Gegenstand dieser Betrachtung sein sollen. Bescheide, in denen trotz Hinweis auf bestehende Hilfsbedürftigkeit eiskalt in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums veranlagt, erhoben und vollstreckt wurde.

 

Es geht um drei Gewerbetreibende, die zu dem schmalen Einkommen aus Gewerbebetrieb Leistungen nach SGB II als "Aufstocker" bezogen haben.

Nun sollte man zunächst mal doch davon ausgehen, dass die Personen, die die Veranlagung durch geführt haben, die Unterlagen auch sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet haben. Wenn dann auf Seite 4 des Mantelbogens durch den Steuerpflichtigen schon ordentlich Auskunft erteilt wurde, dass Leistungen nach SGB II bezogen wurden, dann sollte doch eigentlich für jeden sozial normal denkenden Menschen ohne wenn und aber klar sein, dass eine Erhebung von Steuern in das steuerliche Existenzminimum hinein nicht möglich sein kann.

 

Weil jeder Bürger den gleichen Anspruch auf das soziale und steuerliche Existenzminimum hat.

 

Ihn haben muss nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Auch Gewerbetreibende und Selbständige...

 

Man kann sicher in einem ersten Schritt die Veranlagung so durchführen, als würden diese Angaben keine Rolle spielen. Um zu sehen, wie das Ergebnis nach Veranlagung und vor weiteren Schritten aussieht. Im Sinne einer permanenten Qualitätsprüfung zum Beispiel. Die auch nach dem Verständnis des Verfassers keinesfalls verwerflich ist. Denn nichts ist von Beginn an so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte. So man das überhaupt will....

 

Oder für Statistiken, die man dann je nach belieben wieder verändern kann (wer wird denn gleich von „fälschen“ reden wollen)...

Vielleicht hat der Gesetzgeber hier wegen der (fraglichen? radikalen?) Charaktere seine Bediensteten erhöhten Handlungsbedarf gesehen, und die Bewilligung von Erlassen ganz bewusst auf eine andere Abteilung des Dienstbetriebs verlagert. Um so wohl auch dem Missbrauch durch ungerechtfertigte Vorteilsgewährung vorbeugen zu können.

Da darf man sich dann also auch nicht wundern, wenn der Antrag auf Erlass nicht von der Person in der Abteilung Veranlagung bearbeitet wird, sondern von einer anderen zum Beispiel in der Abteilung Vollstreckung.

 

Nun hat aber doch ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Stadt Mannheim vor bald drei Jahren in Anwesenheit des Verfassers erklärt, bei korrekter Wahrung des Datenschutzes habe man bei ordentlich arbeitenden Behörden keinen Zugriff auf Unterlagen anderer Abteilungen.

 

Aha!!!

 

Und dann spielt hier auch noch die heiligste Kuh der Finanzverwaltung, das Steuergeheimnis, eine gaaaaaaaaaaaaanz wichtige Rolle, die man auf gar keinen Fall übersehen darf.


Ergebnis:

 

Datenschutz und Steuergeheimnis dienen hier als gesetzlich legales Mittel für amtliche Willkür!!!?!

Im denkbar günstigsten Fall lässt das darauf schließen, dass die zuständige Person wegen des Steuergeheimnisses keine Akteneinsicht  haben durfte. Womit automatisch der Sinn der Übertragung dieser Arbeit auf diese Person in Frage gestellt wird. Denn ohne vollständige Akteneinsicht - das hat uns ja schon das Projekt 4 - Jobcenter, eine Art "soziales KZ? gelehrt - geht es nun mal nicht.

Im denkbar ungünstigsten Fall war die für die Bearbeitung des Antrags auf Erlass zuständige Person schlicht und einfach zu faul, um in die Akte zu schauen.

 

So einfach kann das Leben sein.....!!!?!

 

Nähern wir uns nun mal unauffällig der Akteneinsicht...

Und zitieren wir die Rechtsgrundlage für den Fall, dass Steuern in den Bereich des steuerlichen und sozialen Mindesteinkommens hinein erhoben werden.

"Die Finanzbehörden können auf Antrag des Steuerschuldners Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden (§ 227 AO)."

Und weiter:

"Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde, die über den Antrag des Steuerschuldners durch Verwaltungsakt entscheidet. Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung ist der Einspruch. Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich auf den fehlerfreien Ermessensgebrauch (§ 102 FGO).[1]"

Das liest sich zunächst einmal gar nicht so schlecht.

Wenn es da nicht noch eine Flut von Verwaltungsvorschriften und Anwendungserlassen gäbe, die den Gewerbetreibenden und Selbständigen als Menschen mit einem Rechtsanspruch auf ein Dasein als steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Privatperson schlicht und einfach überhaupt nicht kennen. Er ist als Privatperson nicht existent, nur als Gewerbebetrieb. Und er als Privatperson beim "Gebrauch des Ermessens" im Falle eines Antrags auf Erlass folglich zu keinem Zeitpunkt eine Rolle spielt.

Der Erlass aus persönlichen Gründen:

"Als persönlicher Erlassgrund kommt grundsätzlich die wirtschaftliche Situation des Antragstellers in Betracht. Der Schuldner muss erlassbedürftig sein, sodass die Zahlung der rückständigen Steuern und Nebenleistungen seine wirtschaftliche Existenz bedrohen oder vernichten würde und nicht zu erwarten ist, dass sich diese Situation etwa infolge eines Vermögenszuwachses in absehbarer Zeit ändert. Daneben muss der Schuldner erlasswürdig sein; er darf die Notlage nicht selber herbeigeführt oder in der Vergangenheit gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen haben."

Als grundsätzliches Problem definiert und präsentiert sich hier die Gesetzgebung selbst. Weil sie, was die Tabelle auf der Willkommensseite nachhaltig belegt, durch den übermäßigen Entzug von Kapital bis hinein in das soziale und steuerliche Existenzminimum hinein bei den Gewerbetreibenden und Selbständigen die wirtschaftliche Existenz bereits ausgeschlossen hat. 

 

Und die Notlage der Betroffenen per Gesetz hergestellt hat. Durch überhöhte Beiträge zu den Sozialversicherungen, und durch die Besteuerung in das soziale und steuerliche Existenzminimum hinein.

Da haben Gesetzgeber und Verwaltung das Ergebnis hinter dem Rücken der Wähler und auf dem Rücken der Betroffenen mit einem Gedankengut vorprogrammiert, das nach dem Verständnis des Verfassers allein schon durch die seit dem 03.11.2016 gegebene Missachtung der Härtefallregelung der SOKA-Bau (siehe Projekt 4 - Härtefallregelung wird selbst zum Härtefall) durch den Gesetzgeber selbst auch nicht im Geringsten etwas mit christlichen Werten zu tun hat. Mit sozialen ohnehin nicht. Sondern eher einer Art geistigem Rückgriff auf die Zeit vor dem 08.05.1945 gleicht...

Der Gewerbetreibende und Selbständige als Privatmensch findet hier überhaupt nicht statt!

Damit befindet die Gesetzgebung in dieser Angelegenheit in einem Land, dessen Regierung das "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" erklärt hat, auf einem Rechtsstand vor dem 08.05.1945.

Damals gab es Arier und andere Sorten von Menschen...

Wo muss man denn da die geistigen Urväter und Urheber von "Radikalität" suchen?

Auf der Straße bei den Menschen, die veranlasst durch solche Umstände nach alternativen Möglichkeiten suchen? Oder bei den gewissenlosen politischen Urhebern und ihren Verwaltern dieser Missstände???!?

Die ganz offensichtlich bis jetzt mal keine brauchbaren Antworten auf dringliche Fragen finden wollen, sondern unentwegt versuchen, sich mit plumpen und einfältigen Zuweisungen wie "radikal" und "fremdenfeindlich" aus der Affaire zu ziehen!

Damit werden die hier genannten Probleme ganz bestimmt nicht gelöst. Da bleibt der Karren im Dreck stecken!

Es wird sich doch hoffentlich auch nicht um eine wiederauflebende, "moderne" Form der Arierkultur handeln???!?

Als "renovierte und runderneuerte Auflage" jetzt bestimmte Gesellschaftsschichten anstelle von Völkern und Rassen?

Wir kommen jetzt auf den Fall Basirat zurück:

 

 

 

 

Kein einziges Wort zum Recht auf ein Dasein als Privatperson im steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

Aber immer frei nach dem Motto: "Nachdem wir Ihnen schon durch Gesetz alles weggenommen haben, womit Sie ein menschenwürdiges Dasein gestalten könnten, können wir Ihnen auch gleich noch das Sozialgeld und damit auch die Menschenwürde wegnehmen. Was im vorliegenden Fall dann ja auch genau so abgelaufen ist.

Da mutieren die Beamten und Mitarbeiter der Krankenkassen durch die gesetzlichen Vorlagen - man sollte sagen dürfen -  zu Amts- und Kassendieben.

Das haben sich die verantwortlichen Herrschaften fein ausgedacht. Vielleicht ist auch das der Grund, warum sie wieder gewählt werden wollen. Als sozial und verantwortungsbewusst handelnde Menschen.  Aber auf den Fall hier bezogen - wann, wo und wie soll das stattgefunden haben?

Das hätten vermutlich auch die Rechtsvorgänger vor dem 08.05.1945 nicht besser zu Werke gebracht.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..."

Beim Erlass aus sachlichen Gründen, der ja auch noch beantragt worden könnte, finden sich die Worte "Grundsatz von Treu und Glauben". Der aber ist kein alleiniger Besitz von Politik und Verwaltung. Den darf jeder Bürger haben. Er muss ihn sogar haben, wenn es um die hier beschriebenen Leistungen von Politik und Verwaltung geht. Und der kann, was die hier beschriebene Leistung von Politik und Verwaltung betrifft, garantiert keine Anwendung finden. Weder bei den Betroffenen im jeweiligen Einzelfall noch bei den Wählern insgesamt.

Nun mag ja der eine oder andere Leser an dieser Stelle vielleicht auf den Einfall kommen und die Einzelfall-Theorie des Bundesverfassungsgerichts anwenden wollen, aber daraus wird nichts.

Es dürfte wohl bundesweit kein einziges Steuerberatungs- oder Buchführungsbüro geben, in dessen Akten sich nicht mindestens ein gleich oder ähnlich gelagerter Fall befindet. In den Akten des Verfassers befinden sich allein mindestens noch zehn solcher Fälle. Es ist immer das gleiche Strickmuster tumber und gewissenloser Pflichterfüllung. Und wer es wagt, dagegen mit Einspruch oder gar mit Inanspruchnahme der Gerichte vorzugehen,  der wird mit Gebührenbescheiden regelrecht "zugeschissen".

10 Minuten reine Verhandlungszeit addiert(!) vor dem Rechtsausschuss der Stadt Ludwigshafen und dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, deren geistiger Kern und Inhalt die Menschenrechtsverachtung pur ist, zusammen allein ca. 1.800,00 Euro.

Wer mag schon Menschen vertrauen, die sich wie Opferstockdiebe aufführen, und unter der Dienstherrschaft von Deutschlands "Schulden-nach-unten-Wegtreter Nr. 1" jeglichen Bezug zu Menschenrechten und Menschenwürde vermissen lassen?

Der Verfasser selbst ist vor etwa vier Jahren in eigenen Angelegenheiten und wegen seiner Arbeit für ausländische Mitbürger auf das Finanzamt Ludwigshafen zitiert worden. Dort wurde ihm unter anderem in Anwesenheit von 5-6 mehr oder weniger finster dreinblickenden Beamten ungenierlich erklärt, dass man die soziale Arbeit für ausländische Bürger sehr kritisch betrachte, und man das vor allem wegen der Anträge auf Leistungen nach SGB II eigentlich nicht wolle. Was man zunächst mal  als nicht unbedingt europa-freundlich betrachten muss, sondern man allein hier schon mindestens mal auf eine gewisse Geistesstarre schließen kann. Andere Betrachter würden das vielleicht als unangemessene radikale Einstellung von im öffentlichen Dienst stehenden Personen betrachten oder bezeichnen.

Ist doch der aktuelle politische Zustand dieses Landes auch der im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung völlig unangemessen Präsenz der Beamten im deutschen Bundestag geschuldet. Der vor allem in den letzten 30 Jahren durch Direktmandate, Listenplätze und Fraktionszwang in einer Art "Volkskammer des deutschen Beamtenbundes" umgewandelt wurde. Und ausgerechnet diese Herrschaften beschweren sich hier nun über das Ergebnis der politischen Arbeit ihrer Berufskollegen, anstatt sie zur Rechenschaft zu ziehen, oder sie zum Teufel zu jagen. Stattdessen einfältige und einfallslose Pflichterfüllung. Wie einst bei Adolf???!?

Hinterher wollte keiner etwas davon gewusst haben. Bis hin zu deutschen Bundeskanzlern (Kiesinger). Angeblich...

Die öffentlich Bediensteten als potentielle Totengräber jedes gerade agierenden politischen Systems und ihre Angst vor der eigenen Verantwortung.....

Denn gerade die vermitteln oftmals das Bild, als hätten sie ihren Verstand bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst abgegeben. Und handeln mitunter, als hätten sie alle soziale Verantwortung auf ihren Dienstherrrn übertragen. Nach dem Motto "Der wird das schon richtig machen. Wir haben uns nur an die Vorschriften zu halten...".

 

Das war schon in der Vergangenheit oft genug einer der fatalsten Irrtümer.

Aber es scheint wohl das jedem demokratischen System anhaftende oder inneruhende Problem zu sein, dass sich immer ein paar staatliche Bedienstete darunter befinden, die aus dem Blickwinkel wirklicher Demokratie dort nichts verloren haben. Weil sie von ihrer persönlichen, radikalen und menschenrechtsverachtenden Gesinnung her auch bei Himmler oder Goebbels oder unter den Apparatschiks der Kommunisten oder anderer autoritärer Herrscher jederzeit hätten Karriere machen können. Weil bei diesem Personenkreis die Selbstkontrolle nie funktioniert. Und das ganz besonders in der oberen Hierarchie der Verwaltung.

Die Frage wegen der Arbeit und auch der Formulare für ausländische Mitbürger hat sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens mal bei der Kundschaft des Verfassers weitgehend geklärt. Die haben unter Anderem auch die Probleme im Jobcenter Ludwigshafen selbst erkannt, und - soweit möglich - selbst die Flucht vor derart "Sozialem" ergriffen. Davon zeugen allein zahlreiche Bewerbungsschreiben in den Unterlagen des Verfassers.

Und an dieser Stelle die Frage aller Fragen:

 

"Gewissenlose Pflichterfüllung einhergehend mit der Verletzung von Grund- und Menschenrechten - darf es so etwas in einem wirklich demokratischen und sozialen Staat geben?

 

Oder ist dieser Staat schon (lange) kein wirklich demokratischer und sozialer Staat mehr?

 

 

 

An die Wand gefahren von einer Politik mitsamt ihrer Verwaltung, die wie hier beschrieben gemeinsam Menschenrechte und Menschenwürde missachten???

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