
Hier ist "mein" Land.....
Oder: Wie man Bürger per Gesetz terrorisiert.
Und um ihre Rechte als europäische Bürger betrügt......
Über die gesetzlichen Missstände bei Gewerbetreibenden und Selbständigen hat der Verfasser schon ausgiebig informiert, und auch deren mathematische Unerfüllbarkeit nachgewiesen. Bereits erwähnt hat er, dass nicht nur dieser Teil der Gesellschaft davon betroffen ist, sondern auch ganz normale Menschen, die ihr Leben nur als gewerbliche Arbeitnehmer verbringen, oder verbracht haben. Um dem Vorwurf zu entgehen, er kümmere sich nur um einen Teil der Opfer der von den gesetzlichen Fragwürdigkeiten und Auswüchsen einer - angeblich - nach den "Prinzipien des Sozialstaats" handelnden Regierung insgesamt Betroffenen, ist dieser Seite den gesetzlichen Auswüchsen der Krankenversicherung ganz allgemein gewidmet.
Sowohl beruflich als auch als Mitglied von zwei indischen Vereinen hat der Verfasser reichlich Kontakt mit Menschen aus anderen Ländern. Er versteht das als Bereicherung seines Lebens, und findet auch den Vergleich von Kulturen immer wieder interessant und geistig erfrischend. Und bedauert die Einstellung von Menschen, die ausschließlich nur allein in ihrem Lebensbereich Erfüllung finden können.
Die Regierungen und Verwaltungen in den einzelnen europäischen Ländern und ihre Arbeit sind mit Sicherheit eines der größten Probleme Europas, das die wirkliche europäische Einheit im Sinne der Menschen auf der Straße verhindert. Weil die Gesetze in den einzelnen Ländern der europäischen Einheit oftmals ausdrücklich im Wege stehen. und der Blick von Mitarbeitern in der jeweiligen Verwaltung im Sinne treuer und gleichzeit gewissenloser Erfüllung meist auch nur bis zum Rand des eigenen Schreibtischs reicht. Und Europa so laut Gesetz nicht funktioniert. Nicht funktionieren kann. Weil es für die Menschen auf der Straße garnicht funktionieren soll.
Durch die Mitgliedschaft in einem der Vereine hat er eine indische Familie aus Frankfurt kennen gelernt, die er gerade um die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Sachverhalts gebeten hat. Die Familie hat in Deutschland und Frankreich gelebt, der Mann in beiden Ländern gearbeitet. Anwartschaftszeiten wurden in beiden Rentenversicherungssystemen erworben. Der Mann erhält Rente aus Frankreich, die auf ein deutsches Konto überwiesen wird, und auch in Deutschland. Weiterhin gibt es wegen Arbeitsunfällen noch zwei Berufsunfähigkeits-Renten und Sozialleistungen zum Aufstocken. Schauen wir zunächst einmal nach, was das Internet an Informationen dazu hergibt.
Der ursprüngliche Titel mit nur dem Thema Pflegeversicherung(Button links) erscheint auf den ersten Blick etwas irreführend, er wurde daher vom Verfasser(Button rechts) abgeändert. Der Leser kann aber beim Studium des Textes deutlich erkennen, dass das Zitierte für alle Bereiche der Sozialversicherung in Frankreich wie in auch Deutschland gültig ist.
Ganz besonders interessant ist auf jeden Fall mal die Feststellung, dass die Person weiterhin in dem Land versichert ist, in dem sie den Anspruch auf Rente erworben hat. Was mit der Entrichtung der Beiträge gleich zustellen ist, die in Frankreich vor Auszahlung der Rente zum Abzug gebracht werden. Eigentlich genauso wie in Deutschland auch. Nur das der französische Bescheid nicht detailliert Auskunft darüber erteilt, welche Beträge zum Abzug gebracht wurden. Wie im Fall des Anspruchs die erbrachten medizinischen Leistungen zwischen der Krankenkasse in Deutschland und der Krankenkasse in Frankreich abzurechnen sind, muss den Rentner zunächst mal nicht interessieren. Dafür sind ja die Mitarbeiter der Krankenkassen da. Und werden auch dafür bezahlt, dass sie diese Arbeit ordentlich erledigen.
Es riecht hier also förmlich nach Arbeit, die für die/den zuständigen Bearbeiter/in der Krankenkasse in Deutschland anfällt, bei der der Rentner versichert ist. Doch die/der wird das, wie wir bald sehen werden, auf eine ganz andere Art und Weise erledigen.
Natürlich zum Nachteil des Versicherten. Und da wird dann auch Europa oder die EU und die Arbeit der Verwaltung in Brüssel in keiner Weise existent sein. Wie könnte es auch anders sein in einem Land wie Deutschland, in dem Finanzbeamte und die Mitarbeiter bei den Krankenkasen per Gesetz regelrecht darauf dressiert sind, unter dem Deckmäntelchen Sozialstaat Dreckschleudern gleich Unsoziales wie Massen- oder Stangenware zu produzieren. Gefördert und abgesichert durch einen Gesetzgeber, der hier seinen verkündeten Ansprüchen wieder mal nicht gerecht wird. Und auf garkeinen Fall auch gerecht werden will.
Im nächsten Schritt schauen wir uns mal die Rentenbescheide an.
Die Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind beitragsfrei, und spielen somit für die Ermittlung der an die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung weiter zu entrichtenden Beiträge keine Rolle. Im Gegensatz dazu sind die aus der privaten Unfallversicherung auf jeden Fall beitragspflichtig. Was wohl allein dem Umstand geschuldet ist, dem Teil der Wählerklientel, der seine Kreuzchen immer schön brav an der gleichen Stelle macht, nicht unnötig auf die Füße treten zu wollen.
Und jetzt schauen wir uns einfach mal an, was dem bei der Krankenkasse des Versicherten zuständigen Kassenwicht dazu eingefallen ist.
Europa findet in diesem Bescheid zweifelsfrei überhaupt nicht statt. Die Zeiten als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Frankreich werden nicht berücksichtigt. Dass die Beiträge zur französischen Krankenversicherung bereits zum Abzug gebracht wurden, interessiert hier auch nicht. Der Beitragszahler soll sie also nochmals entrichten. Bei einem freiwilligen Beitragszahler mag das Auffüllen des Einkommens bis auf 968,33 Euro vielleicht noch irgenwie Rechtens sein.
Warum aber ist ein nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf einmal freiwillig versichert, wenn doch laut EU-Vorschriftten alle Rechte und Pflichten auf die jeweils nachfolgende Krankenversicherung übergehen? Und warum werden die für die hier fällige Familienversicherung vom Jobcenter entrichteten Beiträge der Ehefrau auch nicht angerechnet??? Weiterhin erklärt sich, dass die Unfallrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Folge "deutscher gesetzlicher Umwege" hier doch beitragspflichtig werden!
Und dann wundern sich unsere politischen sozialen Nieten und ihre Mitläufer als Mitarbeiter in den Ämtern und Krankenkassen darüber, warum mindestens mal ein Teil der Wähler nichts mehr von ihnen wissen will, sondern die Nase gestrichen voll hat von ihnen und ihrer Politik der sozialen Zerstörung und Entwürdigung??!
Einhergehend mit dieser Feststellung erklärt sich auch die zunehmende Europa-Müdigkeit der Bürger. Die zwar nach wie vor ein ernsthaftes und glaubwürdiges Interesse an einem vereinten Europa haben. Aber nicht in dieser Form, die den Menschen das Vertrauen in die Arbeitsleistung von Politik und Verwaltung entzieht, und den Abgrund zur gesetzlich organisierten Selbstbedienung öffnet. Und aus ihrer Sicht somit nur ein Instrumentarium des gesetzlich organisierten Betrugs ist. Gleich dem einer amtlich gewillkürten Hämorrhoiden-Pflege....
Setzen wir an dieser Stelle doch einfach mal voraus, dass die Arbeitsleistung der britischen Behörden und Krankenkassen genau so wie die hier beschriebene der deutschen oder eine ähnliche ist, dann ist unter den hier genannten Umständen die Entscheidung für den Brexit alles andere als verwunderlich. Was in diesem Fall aber rein britische Ursachen hätte.
Oder - mal ganz anders betrachtet - die britischen Bürger haben erkannt, dass die deutsche Gesetzgebung und die Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter zunehmend die Charakterzüge ihrer Vorgänger vor dem 08. Mai 1945 annehmen - und haben mit dem Brexit dankend verzichtet. Was dann ja auch nur verständlich ist. Was in diesem Fall dann rein deutsche Ursachen hätte.
An dem Text auf dieser Seite wird noch gearbeitet. Es wird höflich um etwas Geduld gebeten.