Lesen Sie dazu auch
Offener Brief an die Kanzlerin
Die Mathematik der Frau Nahles
Freibeträge - für was und warum
Das Beispiel Krankenkassenbeiträge
Der Fall Basirat
Beitreibung und Vollstreckung
Wenn eine Härtefallregelung selbst zum Härtefall wird.
"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates....."
In Absurdistan..... Teil 1
Die Firma "Nimm & Stiehl Deutschland GmbH"
Afghanistan ist so fern. Und Absurdistan so nah.....
Sie glauben Bürger in einem demokratischen Staat zu sein, dessen Regierung vorbehaltlos um das Wohl ihrer Wähler bemüht ist? Vergessen Sie das ganz schnell. Die gesetzliche Realität ist - mindestens mal für einen Teil der Bürger - eine ganz andere. Schauen wir uns doch einfach mal die Auswirkungen so einer gesetzlichen Stilblüte an, mit der die davon Betroffenen regelrecht genötigt und gewürgt werden. Frei nach dem Motto "Werden die Gesetze und Bestimmungen des einen Rechtskreises/Rechtsgebietes nicht befolgt, setzt es ein Bußgeld. Oder im Fall des Beschreitens eines Rechtsweges ein systemkonformes Urteil, mit dem abkassiert werden kann. Werden die dagegen stehenden Gesetze und Bestimmungen des anderen Rechtskreises/Rechtsgebietes nicht befolgt, setzt es auch ein Bußgeld. Oder auch ein dementsprechendes Urteil. Natürlich auch mit Abkassieren.
Wie bereits auf der Seite "Offenlegungspflicht" hier im Projekt 5 wie auch auf anderen dieser Website beschrieben, stimmen die Gesetze einiger Rechtskreise/Rechtsgebiete nicht mit denen anderer Rechtskreise/Rechtsgebiete überein. Eine Spezialität der - man möchte/sollte sagen dürfen: "Firma Nimm und Stiehl Deutschland GmbH" seit etwa 1982. Das wurde unter anderem auch schon bei den Beiträgen der freiwilligen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenkasse, und der Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben wie Beiträge zur IHK und HWK erwähnt, wo Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Rechtsanspruch auf ein Dasein als Privatpersonen im steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sinne für den Gesetzgeber einfach nicht zu existieren scheinen.
Wie auch die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften nicht mit der Gewerbeordnung übereinstimmt. Weil hier auch nach der Abmeldung des Gewerbes durch den Gesetzgeber permanent gewerbliche Tätigkeiten eingefordert werden, die wiederum laut Gewerbeordnung untersagt sind. Ausdrücklich nicht gemeint sind damit Arbeiten, die nach einer Gewerbeabmeldung noch anfallen, um das abgemeldete Gewerbe zu einem ordentlichen Abschluß zu bringen. Sondern jährlich neu generierte, mit denen die Betroffenen per Gesetz anhaltend zu Ordnungswidrigkeiten genötigt werden.
Schauen wir uns im nächsten Schritt doch einfach mal an, was die Gesetzestexte der betreffenden Rechtsgebiete so ausweisen.
Auszug:
Quelle:
Bundesamt für Justiz
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html
Handelsgesetzbuch§ 325 Offenlegung
(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen:
1.
den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie
2.
den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung.
Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht.
(1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen.
Bei aktiv am Markt operierenden Gesellschaften ist allein schon wegen dem Verbraucherschutz nichts dagegen einzuwenden. Zur Durchsetzung gibt es für den Fall des Unterlassens ein Ordnungsgeldverfahren. Und hier beginnt die Sache vor allem für den Teil interessant zu werden, der das Gewerbe - aus welchen Gründen auch immer abgemeldet hat.
Auszug:
Quelle:
Wirtschaft in Mittelfranken (WiM)
Unternehmen, die der Pflicht zur Offenlegung bzw. Hinterlegung ihrer Jahresabschlüsse nicht fristgerecht nachkommen, müssen mit Ordnungsgeldern rechnen. Nun wurden die Beträge für das Ordnungsgeld gesenkt und das Handelsgesetzbuch entsprechend geändert (Bundesgesetzblatt, Teil I, 9. Oktober 2013, Seite 3746ff.).
Von der Reduzierung des Ordnungsgeldes profitieren Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht fristgemäß offen legen, der Offenlegungspflicht erst nach Ablauf der sechswöchigen Androhungsfrist oder vor der Festsetzung des Ordnungsgeldes nachkommen. Gemäß § 335 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) gelten nun folgende Beträge:
-
Ordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegen müssen: Herabsetzung des Ordnungsgeldes von 2 500 auf 500 Euro
-
kleine Kapitalgesellschaften: Herabsetzung von 2 500 auf 1 000 Euro
-
Wurde ein höherer Betrag als 2 500 Euro angedroht, wird das Ordnungsgeld auf 2 500 Euro reduziert.
Anmerkung: Es handelt sich hier um die neuere, "liberalisiertere" Fassung.
Dies gilt laut dem Bundesamt für Justiz unverständlicher Weise auch für Kapitalgesellschaften, die ihre Unternehmenstätigkeit aus welchen Gründen auch immer eingestellt oder vollständig aufgegeben haben. Vor allem bei den zuletzt genannten ist nicht ersichtlich, wie der Gesetzgeber hier überhaupt Verbraucherschutz betreiben will. Denn Null x Null ist und bleibt Null. Daran können weder die Offenlegungspflicht noch der Verbraucherschutz etwas ändern.
Und nun zur Gewerbeordnung.
Auszug:
Quelle
dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GewO/14.html
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
(1) 1Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn
1.der Betrieb verlegt wird,
2.der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3.der Betrieb aufgegeben wird.
3Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Mit der Abmeldung des Gewerbes tritt der Zustand ein, dass die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten nicht, zu keinem Zeitpunkt mehr stattfinden darf. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewerbbeabmeldung stehen. Also auch die Erstellung des Jahresabschlusses für die Zeit von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Tag der Betriebsaufgabe. Anmerkung: Aber eben nur für das Jahr, in dem das Gewerbe abgemeldet wurde!
§ 146 Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen...
c)§ 14 Absatz 3 Satz 1
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 8 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 und 2 Nr. 11a mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 und 7 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.
Zu welchen Stilblüten es führen kann, wenn die Gesetze zweier Rechtskreise/Rechtsgebiete nicht aufeinander abgestimmt sind, und die Amtsdiener im Sinne denkfreier und damit auch gewissenloser Pflichterfüllung sich weigern, einen Blick auf die Gesetze anderer Rechtsgebiete zu werfen, soll hier aufgezeigt werden. Im vorliegenden Fall geht es um die Gewerbeabmeldung einer am 31.12.2004 beim Gewerbeamt der Stadt Mannheim abgemeldeten GmbH.
1. Akt der Kommödie - Auskunft aus dem Gewerberegister - die Gewerbeabmeldung vom 31.12.2004(mit Aktenzeichen des Bundesamtes für Justiz 2017)
2. Akt der Kommödie - Aufforderung zur Offenlegung - und das bei Gewerbeabmeldung 31.12.2004
3. Akt der Kommödie - Bussgeld
Der vom Bundesamt für Justiz ausgehende Terror erstreckt sich jetzt schon über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Es gab mehrere Androhungen und eine Festsetzung von Ordnungsgeld über 2.500,00 Euro. Ein-/Widersprüche wurden zurückgewiesen. Die Beschuldigte musste die eidesstattliche Versicherung ablegen und wurde am Schuldnerportal("Denunziantenportal") eingetragen.
Um Abhilfe zu schaffen und für Ruhe zu sorgen, wurden dann - wahrheitsgemäß, was denn sonst??? - beim Bundesanzeiger Offenlegungen vollständig mit den "Bilanzwerten 0,00 Euro" abgegeben. Denn mit der Angabe von "Bilanzwerten mit 0,01 Euro" oder mehr könnten Gewerbeamt und Finanzamt sofort die Ausübung nicht angemeldeter gewerblicher Tätigkeiten unterstellen.
Wenn es nicht so traurig wäre, und man nicht die gewaltige charakterliche Verwahrlosung der für diese Art von Gesetzgebung Verantwortlichen und der hier geradezu willenlos und hörig agierenden Verwaltung schon an jedem Punkt und Komma ablesen könnte, dann könnte man ja noch darüber lachen.
Vielleicht.....
Denn hinter jedem dieser Schreiben steht der Willen zur Rechtsbeugung durch das Bundesamt für Justiz betreffend das Gewerberecht, und die sich aus dieser erkennbar undemokratischen Gesetzgebung ergebende Nötigung durch die Staatsgewalt zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit durch die davon Betroffenen. Das hat dann nichts mehr in einem wirklich demokratischen und sozialen Staat mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" zu suchen, das ist nur noch ein Wühlen im selbst generierten sozialen und gesetzlichen Dreck auf den Spuren der deutschen Vergangenheit zwischen 1933 und 1945. Und auf dem Niveau von Plünderkultur eines "Sozialstaates".....
Hieß es in der Zeit zwischen 1933 und 1945 zur Begründung und Rechtfertigung eigener Handlungen bei gleichzeitiger Ausschaltung eigener Verantwortlichkeit auch quasi "Einmal Jude, immer Jude", scheint sich das seit 1982 zunehmend in "Einmal Gewerbetreibender und Selbständiger, immer Gewerbetreibender und Selbständiger" gewandelt zu haben.
Wer nun glaubt, die Sache sei damit getoppt, der irrt ganz gewaltig.
Im Frühjahr 2017 kam dann zunächst mal vom Finanzamt Mannheim-Stadt eine Mahnung an eine längst abgemeldete GmbH wegen Nichtabgabe der Steuererklärung 2015. Daraufhin wurde die Auskunft aus dem Gewerberegister beschafft und an das Finanzamt gesendet.
Seitens des Finanzamts scheint wieder Ruhe eingekehrt zu sein. Mag vielleicht sein, dass man dort den Zustand der hier gültigen Gesetze etwas liberaler betrachtet und versucht, "amtsintern" im Rahmen des Möglichen für einen Ausgleich zu sorgen. Ob das in Zukunft immer so sein wird, bleibt abzuwarten. Ganz anders dagegen beim Bundesamt für Justiz. Dort scheint das Wühlen im gesetzlich generierten Müll und Dreck zur Erzeugung von volkswirtschaftlich und sozialem Wert- und Sinnlosen mittlerweile Methode und gängige Praxis geworden zu sein.
Die Zustellung eines Fax mit der Auskunft aus dem Gewerberegister an das Bundesamt für Justiz führte leider zu keinem brauchbaren Ergebnis.
Der aufmerksame Leser wird sich vielleicht an dieser Stelle daran erinnern, dass es genau das Aktenzeichen ist, das er weiter oben auf dieser Seite schon einmal gesehen hat.
Doch statt einer brauchbaren Antwort kam die Information über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.....
Im denkbar günstigsten Fall hat hier der Gesetzgeber seine Beamten und öffentlich Bediensteten nicht im Griff.
Im denkbar ungünstigsten will er sie nicht im Griff haben, und betreibt gemeinsam mit ihnen eine radikale Gesellschaftpolitik gegenüber einem relativ kleinen Teil der Bevölkerung.
Der - wie im offenen Brief an die Kanzlerin zu lesen - in etwa den gleichen Anteil an der Gesamtbevölkerung hat wie der der jüdischen Bevölkerung vor dem 31.01.1933.
Wo nun tatsächlich die Wahrheit zu suchen ist, das möge jeder Leser bitte für sich selbst entscheiden.
Deutschland hatte unter anderem in den vergangenen vier Jahren auch einen Herrn Bundesjustizminister, der sich gerne daran ergötzte - medienwirksam unterstützt - Gesetze zu schaffen, um die Wähler die Moral lehren zu können, die er selbst nicht hat. Und um 96-jährige Männer "zur Belohnung" noch ins Gefängnis stecken zu können, die von seinen eigenen politischen Vorgängern und Rattenfängern vor dem 08.05.1945 als Kinder auch missbraucht wurden. Im Alter von etwa 10 Jahren.....
Die bis zum Ende des zweiten Weltkriegs nie etwas anderes gesehen hatten.....
Damit ergibt sich für den Verfasser auch eine gewisse geistige Nähe des Herrn Bundesjustizministers zum göttlichen kindervögelnden Bodenpersonal der katholischen Kirche. Und zu ähnlich veranlagten Zeitgenossen. Die in ihrem ganzen Leben auch nie etwas dazu gelernt haben.
Wirklich gesellschaftsfördernd und demokratiewahrend Notwendiges und Sinnvolles - siehe die hier beschriebenen Zustände - hat er dagegen in den vier Jahren dieser Amtszeit leider nicht zustande gebracht.
Er hat ja nicht einmal das Bundesamt für Justiz im Griff gehabt.
Es garnicht haben wollen. Oder nicht können???
Und im Augenblick träumt dieser Herr ja davon, mit der Einführung der Besuchspflicht von Holocaust-Gedenkstätten die Bürger - wie bereits erwähnt - mal wieder die Moral lehren zu können, die er als "Rechtspfleger radikalen Gedankenguts"(!) selbst nicht hat. Beweis - siehe oben! So viel Scheinheiligkeit auf einem Ministersessel ist für die Wähler doch kaum zu ertragen.
Braucht Deutschland wirklich solche Politiker???
Man stelle sich doch mal vor, es gäbe in Deutschland einen jährlichen Wettbewerb zur Bestimmung der größten Moralschwuchtel Deutschlands. Es könnte dann ja durchaus im Bereich des vielleicht denkbar Möglichen sein, dass eben genau dieser Minister eventuell die allerbesten Aussichten für einen Platz dauerhaft ganz vorne in der allerersten Reihe hätte.
Wetten, dass??!?.....
Das ist dann nur noch gesetzlich gewillkürte Hämorrhoiden-Pflege auf allerhöchstem Niveau. Zur Diskriminierung von Bürgern und zum willenlosen Abgreifen der Staatskasse.
Sozialstaat à la Merkel.....
Ob das Goebbels oder Mielke besser gemacht hätten?
Und wo Herr Erdogan mit der Verletzung von Menschenrechten in Deutschland Recht hat, da hat er Recht. Leider!!! Was für eine Schande für dieses Land.
Daher ganz zum Schluß nochmals die Frage:
Und an alle Personen in den Regierungskoalitionen, die an der systematischen und kontinuierlichen Entstehung der hier beschriebenen Zustände beteiligt waren, an die Mitglieder der Parteien, aus denen diese Abgeordneten an die politische Oberfläche gespült wurden, an alle tagtäglich mit den Problemen befassten Beamtinnen und Beamten, ebenso an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen - deckt sich all das mit dem, was man Ihnen in Ihrem Elternhaus, im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung und in ihrem Berufsleben an menschlichen und sozialen Werten versucht hat zu vermitteln?
Falls ja - dann armes Deutschland!!!