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Das - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts?
Ergänzend zu dieser Seite empfiehlt der Verfasser das Studium der Seite "Amtliche Zerstörungswut". Dort wird beschrieben, wie und mit welchen Methoden Menschen in diesem Land zwangsenteignet werden, damit sie - gesetzliche gewillkürt - zu Beziehern von Leistungen nach SGB II werden.
Weiterhin empfohlen wird das Lesen der Seite "Fahrtkostenpauschale für arbeitswillige Idioten", auf der der Umgang des deutschen Gesetzgebers mit Menschen beschrieben wird, die arbeiten gehen und der Gesellschaft nicht zur Last fallen wollen.
Jobcenter - eine Art "konzentriertes (soziales) Lager" = KZ???
Der Verfasser hat bereits fest gestellt und mit der Tabelle auf der Willkommensseite nachgewiesen, dass ein Teil der Bezieher von Leistungen nach SGB II durch die Regierung mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" und ihren Vorgängern mit Vorsatz gesetzlich gewillkürt in den Bezug dieser Leistungen gedrängt wurde, vermutlich um den Jobcentern zu einer angedachten Mindestgröße verhelfen zu können.
Weil hier nicht soziale Leistungen des Staates das wirklich wichtigste sind, sondern eine - mindestens mal zum Teil - willenlose Beschaffung von Pöstchen. Und natürlich die Verteilung von Geldern durch Maßnahmen und ähnliche, volkswirtschaftlich meist völlig sinnlose Projekte.
Die Arbeitnehmer durch den lange Zeit völlig fehlenden Mindestlohn, mit dem gleichzeitig die Mitgliedsstaaten der EU wirtschaftlich ausgeblutet wurden.
Und die Gewerbetreibenden und Selbständigen durch die Erhebung und Vollstreckung von Steuern, zusätzlichen Beiträgen zu den Sozialversicherungen und sonstige Abgaben in den Bereich des sozialen Existenzminimums, des steuerlichen Mindesteinkommens und des Pfändungsfreibetrags nach § 850 ZPO hinein bis hin zum Verlust von Menschenrechten und Menschenwürde unter steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Und nicht zuletzt durch den gesetzlich gewillkürten Diebstahl von Kindergeld. Weil die davon betroffenen Menschen nach dem Verständnis von Gesetzgebung und Verwaltung in diesem Land keinen Anspruch darauf haben sollen. Demokratie und sozial??? Doch wohl eher eine Verletzung von Grundrechten nach Artikel 1, 3 und 20 des Grundgesetzes. Nicht zuletzt deshalb, weil der Rechtsstaat seine Macht hier ausdrücklich missbraucht. Auch bei Menschen, die ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein und sie leben möchten. Wie unter "Härtefallregelung wird selbst zum Härtefall" beschrieben.
Der Verfasser möchte sich hier ausdrücklich nur mit dem leistungswilligen Teil der Bezieher von Leistungen nach SGB II befassen. Von dem er ausgeht, dass er ohne detaillierten Einzelnachweis etwa
50 % der Arbeitnehmer, Gewerbetreibenden und Selbständigen ausmacht, die diese Leistungen durch die aktuell gültigen Gesetze zwangsweise in Anspruch nehmen müssen. Weil sich nach seiner Meinung alles im Leben irgendwo bei 50 % teilt.
Fortgesetzt Leistungsunwillige und vom Gesetzgeber zum Missbrauch von Sozialleistungen Eingeladene sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Betrachtungen.
Er ist sich der Provokation, die von der in der Überschrift gestellten Frage ausgeht, durchaus bewusst. Und verweist gleichzeitig nochmals auf die Tabelle auf der Begrüßungsseite und den Beitrag in Projekt 4 - "Wege aus Hartz IV - gibt es die überhaupt?" Er hat dort bereits erklärt, dass der Gesetzgeber mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" bei Gewerbetreibenden und Selbständigen jegliche vernünftige Regelungen und damit einen eigenen, ordentlichen Umgang sowohl mit den davon Betroffenen direkt als auch mit dem Steuerzahler indirekt wegen der Lobbyismuspflege von mindestens zwei Berufsverbänden im Deutschen Bundestag und der davon ausgehenden Kosten für den Steuerzahler anscheinend bewusst und vorsätzlich hinter dem Rücken der Wähler ausgeschlossen hat.
Damit wird gleichzeitig klar, dass es sich bei den aktuell gültigen Steuergesetzen und Gesetzen für die Sozialversicherungen mindestens mal um eine in der demokratischen Vergangenheit unbekannte Form von Beraubung wirtschaftlicher und sozialer Freiheit von einem Teil der Gesellschaft durch den Gesetzgeber handelt. Der, um hier zum gewünschten Ergebnis kommen zu können, steuerlichen und sozialen Müll und Dreck ohne Ende produziert. Und den Betroffenen durch die gleich mehrfache Belastung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben in die Bereiche sozialen und steuerlichen Existenzminimums hinein den Bezug dieser Leistungen aufzwingt und damit einhergehend gleichzeitig demokratische und soziale Werte aufhebt. So den Rückfall in mittelalterliche Wegelagerei einleitet, und gleichzeit die eigene Regierungserklärung mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" lächerlich macht.
An dieser Stelle nochmals herzliche Grüße von Konrad Adenauer: "Was kümmert mich mein saudummes Geschwätz von gestern?"
Diese Politiker möchten nun im Herbst wegen ihrer "Verdienste" um das deutsche Volk wieder gewählt werden?
Und da sich auch die deutsche Verwaltung vor dem 08. Mai 1945 beim Umgang mit Minderheiten nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, hält der Verfasser die in der Überschrift gestellte Frage in dieser Form durchaus für angemessen.
Beleidigt doch der Gesetzgeber selbst mit diesen Gesetzen tagtäglich leistungswillige Menschen, die dem Staat allein schon wegen ihrer Erziehung nicht zur Last fallen wollen. Die auch Bestandteil der Erziehung des Verfassers war: "Solange Du arbeiten kannst, gehst Du arbeiten. Damit Du dem Staat nicht zur Last fällst". Diese Menschen möchten dem Staat auch nicht zur Last fallen. Aber der Staat hier sorgt auf vielfältige, menschenrechtsverachtende Art dafür, dass ihm diese Menschen zur Last fallen müssen. Beinahe beiläufig entsteht hier der Eindruck, diese Menschen könnten so zum Opfer ihrer Erziehung werden.
Der nächste Abschnitt dient der Betrachtung der Arbeitsleistung in den Jobcentern. Und führt somit zwangsläufig zu der Feststellung, dass Gewerbetreibende dort mindestens mal zum Teil nach allen Regeln der Kunst diskriminiert werden. Wie die arbeitswilligen Arbeitsnehmer auch. Doch dazu später. Das ist jedenfalls mal die Feststellung des Verfassers zur Arbeitsleistung der Jobcenter in Ludwigshafen, Mannheim und Offenbach/Main.
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Nehmen wir doch einfach mal das Jobcenter Ludwigshafen, und betrachten in einem ersten Schritt mal die Struktur dieser Einrichtung.
Im Dezember 2015 erhielt der Verfasser den Anruf eines Mitarbeiters von dort, der um Mithilfe bat. Es ging um die Gewerbeabmeldung eines ehemaligen Selbständigen, der durch schwere Krankheit völlig arbeitsunfähig geworden war, und die hier in der EDV-Akte liegt. Der Anrufer bat hier um Unterstützung, weil er keinen Zugriff auf dieses Dokument hatte, das die Tochter des Leistungsbeziehers mit ihrem Perfektionsdrang und ihrer Erfüllungspflicht schon mehrfach beim Jobcenter vorgelegt hatte. Weil die Familie wiederholt zum erneuten Vorlage aufgefordert worden war. Und wiederholt vorgelegt hatte, aber offensichtlich anhaltend ohne jegliches Ergebnis.
Bei diesem Telefonat erfuhr der Verfasser erstmals, dass es in den Jobcentern drei Abteilungen gibt. Antragsannahme, Leistung und Vermittlung. Er wurde hellhörig. Etwa 14 Monate vorher war er mit einem Ehepaar zwecks Aufenthaltserlaubnis beim Ordnungsamt Mannheim gewesen. Dort hatte der Mitarbeiter wegen der in den Unterlagen der Ehefrau fehlenden Gewerbeanmeldung erklärt, die müsste auf jeden Fall von der Antragstellerin nachgereicht werden, weil er wegen des Datenschutzes keinen Zugriff auf die Unterlagen des Gewerbeamtes habe. Da eine Gewerbeanmeldung für den Verfasser in den Bereich der Stammdaten gehört, auf die man eigentlich bei allen Behörden und Dienstleistern ständig Zugriff haben muss, war das für ihn so zwar nicht nachvollziehbar, er ließ es aber zunächst mal so stehen. Bis zu dem Anruf des Mitarbeiters vom Jobcenter Ludwigshafen.
Für das ganze Jobcenter Ludwigshafen gibt es für drei Abteilungen eine einzige, öffentlich bekannte Faxnummer: 0621/59133-444. Wie wird denn da der Datenschutz beachtet, wenn für drei Abteilungen nur ein einziges Fax zur Verfügung steht? Wer sortiert da überhaupt was, wann und wie? Ordnet wo zu? Und sorgt dafür, dass die Unterlagen richtig ankommen? Datenschutz???
Falsche Baustelle......!!!?!
Oder gleich Ablage "P"(Papierkorb/Altpapier)???
Geht es um die Ansprüche der Verwaltung an die Bürger, sind die gerne grenzenlos. Auch zur willenlosen Steigerung der Papierflut. Geht es dagegen um die Qualität der eigenen Arbeitsleistung, ist das alles überflüssig. Durch die Bank weg und fast ohne Ausnahme eine Arbeitsleistung der jeweiligen Behörde auf dem Niveau "unterste Schublade". Dabei wollen die dort arbeitenden Menschen uns doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit gerne erklären, was wir wann, wie und wo in ihrem Sinne besser und richtig machen müssen.......
Allein schon an der im Hinblick auf den Datenschutz absolut mangelhaften Einrichtung kann man erkennen, dass es dem Gesetzgeber hier zu keinem Zeitpunkt darum geht, wirklich Soziales leisten zu wollen.
Es scheint zudem durch die Struktur in diesem Jobcenter vorbestimmt zu sein, dass mindestens mal ein Teil der vorgelegten Unterlagen nicht dort ankommt, wo er ankommen soll. Geschätzt 50 %. Gar nicht ankommen kann, weil die Struktur auch unter Missachtung von Gesetzen wie denen des Datenschutzes so bestimmt ist. Oder gleich schon gar nicht ankommen soll???
Bei mündlich erteilten Angaben in der Antragsannahme selbst unter Angabe der BG-Nummer scheinen Hopfen und Malz völlig verloren zu sein. Vielleicht vergleichbar mit dem Versuch, "Wasser in den Rhein tragen zu wollen". Vermutlich, weil es an der Möglichkeit zum Abspeichern einer Gesprächsnotiz in einer EDV-Akte allein für den Leistungsbezieher schlicht und einfach mangelt. Vielleicht aus Gründen des Datenschutzes, weil es vermutlich die am leichtesten zu generierende Erklärung oder Ausrede ist???!? Zudem fehlt es bei den schriftlichen "Aufforderungen des Jobcenters zur Mitwirkung" oft genug auch an klaren Angaben, wo genau die Unterlagen im Jobcenter hin müssen. Im günstigsten Fall wird zur einzigen Faxnummer noch eine ganze Abteilung genannt - z. B. "Fachbereich 9043", die genaue Angabe eines zuständigen Mitarbeiters ist im Normalfall schon ein beinahe unvorstellbarer Zufall. Oder sollte es nur ein unangemessener Luxus sein, der dem Leistungsempfänger garnicht zusteht? Weil dahinter vielleicht System und Methode stecken? Nämlich die, die Leistungsbezieher bis zur Bewusstlosigkeit schikanieren zu können......???!?
Die Ver(ge)walt(ig)ungskultur eines modernen, "sozialen" Staates mit dem "Handeln nach sozialstaatlichen Prinzipien"????
Allein in der EDV-Akte des Verfassers befinden sich hunderte, vielleicht sogar tausende von Schreiben in dieser Form.....
Und ob das Bundesverfassungsgericht dann im Falle einer Klage hier auch sagen würde "Es handelt sich (nur) um einen Einzelfall"?
Laut gleichlautenden Aussagen mehrerer Kunden soll neuerdings bei der Antragsannahme ein ganz besonderer "Dreh" üblich sein. Die Kunden werden angeblich bei Vorlage der Anträge genötigt, die Erklärung zum Einverständnis zur Abänderung von Daten durch Mitarbeiter des Jobcenters gleich "blanko" mit zu unterschreiben. Trifft der Sachverhalt tatsächlich zu, dann werden hier der Willkür von amtlicher Seite aus Tür und Tor geöffnet.
Wer mag sich dann noch darüber wundern, wenn der Volksmund diese "Einrichtung sozialen Wunders" auf der Straße wenig respektvoll als "Affenstall" bezeichnet? Wobei sich nach dem Verständnis des Verfassers diese Bezeichnung nicht gegen einzelne Mitarbeiter richtet. Sondern auf die Einrichtung unter den beschriebenen Umständen, und vor allem auf die fehlende oder wenig sinnvolle Organisation ausgerichtet, und damit ausschließlich auf die für diese Zustände politisch Verantwortlichen und die Verantwortlichen vor Ort gemünzt ist. Denn wirkliche Perspektiven für die Zukunft der Betroffenen werden von diesem System, dessen Interessen allein darauf ausgerichtet sind, dem Eigennutz zu dienen, nicht geboten, Damit können auch keine Signale für die Zukunft der Betrofffenen gesetzt werden.
Wie es im positiven Fall aussehen kann, soll anhand der Arbeitsweise der AOK Rhein-Neckar-Odenwald erklärt werden.
Das Mitglied erhält zum Beispiel von der AOK ein Schreiben wegen der jährlich fällig werdenden Angaben zur Familienversicherung. Da teilt der Mitarbeiter der AOK dann im Normalfall gleich im Anschreiben eine auf seine Bedürfnisse abgestimmte, eigene Email-Adresse bei der AOK mit, die seinen kompletten Namen enthält. Die auch nur bei ihm auf dem Rechner ankommt. Und vielleicht noch eine Faxnummer, die auf jeden Fall mal von der des Zentralfaxes in der AOK abweicht. Ein Erfolgserlebnis in Sachen direkter Zustellung und Bearbeitung ist hier durch diese Struktur vorprogrammiert. Wenn dann das Mitglied noch die Unterlagen zeitnah vorlegt(was leider oft genug auch nicht vorkommt), dann wird die zu erledigende Aufgabe zu 100 % ein Erfolg. Diskret, unauffällig, effizient. Datenschutz perfekt. So einfach kann das Leben sein.
Beim Jobcenter bestellt oder belästigt(!) man die Leistungsbezieher wegen angeblich "fehlender Mitwirkung" lieber ein paar Mal mehr. Damit wird dort die Sinnlosigkeit zur Methode, um vielleicht letzten Endes den Schuppen wieder ein Stück größer machen zu können......
Und wenn es dann wirklich "ganz besonders gut läuft", dann werden die von solcherart Verwaltungspfusch "Beglückten" neuerdings wegen angeblich fehlender Mitwirkung auch noch angezeigt, mit Bußgeldbescheiden "zugedeckt", und bei Widerspruch dann regelrecht abgeurteilt.
Denn das Jobcenter als heilige Kuh aller staatlichen Verwaltung hat immer Recht!
Spätestens an dieser Stelle hat sich nach dem Verständnis des Verfassers der (angeblich) demokratische und soziale Rechtsstaat mit einem Schritt rückwärts in die Vergangenheit vor dem 08. Mai 1945 endgültig selbst abgewickelt. Ganz abgesehen davon, dass dieses Niveau von Verwaltungsarbeit nur noch dem einer "Vergewaltigungsarbeit" entspricht, und einfach nur noch geschmacklos und widerlich ist.
Fazit:
Hoch lebe die deutsche Denunziantenkultur!
(Vor allem dann, wenn sie noch ein paar Punkte für die nächste Beförderung einbringt)
Da wendet sich der arbeitwillige Betrachter mit Grausen.
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In Anbetracht der zu erfüllenden Anforderungen allein bei Steuern und Beiträgen zu den Krankenkasssen, die bei gleichem Stundenlohn bei Gewerbetreibenden und Selbständigen zum mindestens dreifachen Arbeitspensum führen, wenn alle aktuell bestehenden, gesetzlichen Pflichten erfüllt werden sollen, versteht es sich wohl von alleine, dass es Gewerbetreibenden und Selbständigen oft genug allein schon an der Zeit fehlt, um diesen gesetzlich gewillkürten Ringelpiez in den Jobcentern erfüllen oder gar mitmachen zu können. Da wird es ganz sicher auch unter den Arbeitnehmern so manchen geben, der von diesem Laden lieber heute als morgen Abschied nehmen möchte.
Nun, bei den Arbeitnehmern unter den Leistungsbeziehern kann dieser Wunsch mit einem ausreichenden Einkommen je nach Sachverhalt noch relativ einfach erfüllt werden. Ganz anders dagegen sieht es bei den Gewerbetreibenden und Selbständigen aus, denen der Staat mit der Besteuerung und Erhebung von zusätzlichen Beiträgen zu den Sozialkassen in den unteren Einkommensbereichen und dem einhergehenden Diebstahl von Kindergeld zu jedem Zeitpunkt die Liquidität sofort wieder abschöpft oder entzieht, um sie bei den Jobcentern als Bezieher von Leistungen nach SGB II auf jeden Fall festhalten zu können (Siehe auch: Projekt 4 - "Wege aus Hartz IV - gibt es die wirklich?" ). Eine moderne Form der Sklavenhalterei mit untauglichem sozialen Lackanstrich....
Das ist mindestens mal bei Gewerbetreibenden und Selbständigen die gesetzlich organisierte, vorsätzliche Zerstörung und Verhinderung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit von Einzelpersonen auch über den gesetzlich organisierten Diebstahl von Sozialgeld und Kindergeld, allein um den Wählern Bedarf für Sozialleistungen vortäuschen zu können.
Und der einzige, dafür aber wichtige Unterschied zur Vergangenheit vor dem 08. Mai 1945 dürfte wohl darin zu sehen sein, dass es statt äußerlich sichtbarer, metallener Embleme jetzt diskrete Bescheide in Papierform gibt. Vor allem solche, mit denen mittels der aktuell gültigen Gesetzgebung rücksichtslos in den Privatbereich von Gewerbetreibenden und Selbständigen hinein veranlagt und vollstreckt wird.
Das ist dann genau der Zustand, den der Verfasser als gesetzlich gewillkürte und amtlich betriebene Hartz-IV-Zucht bezeichnet...
Was kann denn bei dieser gesetzlich organisierten Ergebnislosigkeit hier wirklich im Interesse der Leistungsbezieher funktionieren, die dem Staat nicht zur Last fallen wollen? Die aber gesetzlich gewillkürt müssen!
Die Antwort auf diese Frage fällt höchst einfach aus:
NIX!!!
Weil die Lobbyismusarbeit im Deutschen Bundestag, der dem Betrachter hier eher wie eine Art Volkskammer des Deutschen Beamtenbundes vorkommen muss, die Ergebnislosigkeit schon gesetzlich bewirkt hat. Das hätten die Vorgänger vor dem 08.05.1945 (West) oder 09.11.1989 (Ost) vor dem Fall der Mauer wohl auch nicht besser hin bekommen.....
Und ausgerechnet von diesen Herrschaften kommt jetzt das Geschrei wegen dem bisschen (angeblich) radikal bei unzufriedenen Wählern......
Die für diese Situation Verantwortlichen sollten sich doch wohl besser erst mal an der eigenen Nase fassen.
Da fehlen dann bildlich betrachtet nur noch der Stacheldraht und die Wachposten, damit Deutschland auf jeden Fall dort wieder ankommt, wovon man eigentich weg wollte. Das soziale Verantwortungsbewusstsein unserer oft genug nur pädagogisch (ein)gebildeten Steuer- und Sozialexperten, und die "Vergesslichkeit der Geschichte...."
An die Gaskammer oder Bautzen wollen wir jetzt lieber mal nicht denken. Mindestens mal nicht, solange noch gewählt werden darf.....
18.09.2017 - Diskussion auf Facebook - Arbeit als überflüsssiger und entbehrlicher Luxus.....
Viel Vergnügen beim Lesen!
Ergänzung 03.08.2019
Das - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil des Bundesverfassungsgerichts"
Hinweisen möchte der Verfasser ganz zum Schluß ausdrücklich auf einen seiner jüngeren Beiträge zum Thema Hartz IV - "Kilometer-Pauschale für leistungswillige Idioten", den die Leser auf der Seite "Wege aus Hartz IV - gibt es die"
finden.
Mit wohl keinem anderen Beispiel wird mehr verdeutlicht, mit welch verabscheuungswürdiger Gesinnung diese angeblich demokratische und soziale Regierung und Verwaltung dieses Landes mit Teilen der Gesellschaft umspringen. Ausgelöst durch ganz banale Kleinigkeiten - dem Arbeitswillen und dem Wunsch von Bürgern, der Gesellschaft nicht zur Last fallen zu wollen. Da stehen am Ende dann nur noch die Missachtung und Verachtung durch den Teil der Gesellschaft, der sich fortlaufend anmaßt, den anderen Teil moralische Werte zu lehren und zu verbreiten wollen, die er selbst nicht hat. Es nützt dann nicht einmal mehr etwas, dass das Bundesverfassungsgericht so ein schönes - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil" in Sachen Unantastbarkeit des sozialen Existenzminimums gefällt hat. Denn dieses Urteil taugt das Papier nicht, auf das es gedruckt wurde. Ausgelöst durch die völlig unzureichende Kilometer-Pauschale von 10 Cent pro beruflich mit dem privaten Kfz gefahrenem Kilometer, die leistungswillige Hartz-IV Empfänger in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie diese Kosten abrechnen wollen. Weil der Gesetzgeber sie mit dieser Pauschale zwingt, auf das zurück zugreifen, was jedem leistungsunwilligem Hartz-IV Empfänger als unantastbar zur Verfügung steht - das soziale Existenzminimum. Ein System also, in dem nicht nur Leistungsunwillige, sondern sogar Flüchtlinge "gleicher" sind.....
Berechnung Kilometer-Pauschale
Ein Urteil beinahe schon auf - man möchte/sollte sagen dürfen: "Freisler-Nivau mit unbrauchbarem demokratischen Lackanstrich. Beleidigend und gleich mehrfach hochgradig diskriminierend für arbeitswillige Menschen. Das hätten die Sozialisten unter Erich und die Nationalsozialisten unter Adolf dann wohl auch nicht besser bewerkstelligen können. Zudem wird deutlich, dass die meisten und größten Radikalen unter diesen Umständen dann halt wohl doch nicht bei AfD und NPD zu suchen sind, sondern bei der Regierung dieses Landes und ihrer Verwaltung. Und das einschließlich der Frauen und Herren Richter am Bundesverfassungsgericht.
Die Betrachter, vor allem aber die davon Betroffenen, müssen sich nicht dafür interessieren, ob es sich bei dem hier beschriebenen Zustand der aktuell gültigen Gesetzgebung nur um einen Irrtum oder um ein Versehen handelt. Oder im ungünstigen Fall um Vorsatz und Böswilligkeit mit dem Ziel der Demütigung, Diskriminierung oder gar persönlichen Bereicherung. Denn die Betrachter, vor allem aber die davon Betroffenen, müssen das Tag für Tag ertragen. Allein das ist - in einem angeblich demokratischen und sozialen Rechtsstaat - schon schlimm genug.
Selbst wenn der Leser völlig unvoreingenommen den guten Willen des Richters bei der Urteilsfindung unterstellt, kann dieses Urteil in Anbetracht dieser miesen und unerträglichen Gesetzgebung selbst im günstigsten Fall nie mehr sein als hässliches und unbrauchbares, hochgradig diskriminierendes Dekor.
"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" in seiner ganzen Unwürdigkeit.
Denn demokratisches, vor allem aber soziales Verantwortungsbewusstsein geht von diesem Urteil nicht aus. Vielmehr wird scheinbar ohne jegliches Nachdenken und entsprechend feierlich umrahmt dahergeplappert, was das regierende System gerade braucht. Vergleichbar mit einem Marktschreier auf dem Fischmarkt in Hamburg. Da wird auch geschwätzt, was der Auftraggeber bestellt. Wie ein Mietmaul halt.....
Neu sind die Diskussionen um diese Pauschale wahrhaftig nicht. Und allein schon der 2014(!) in einem Artikel veröffentlichte Hinweis, dass sich der öffentliche Dienst in seiner Selbstgefälligkeit und Selbstherrlichkeit 5 Cent pro dienstlich gefahrenem Kilometer mehr zugesteht als dem übrigen "Fußvolk", ist nach dem Verständnis des Verfassers ein eindeutiger Beweis dafür, dass schon vor fünf Jahren nicht einmal die 30 Cent ausreichend waren zur Deckung der hier angefallenen und zu verrechnenden Kosten. Denn verfassungsrechtlich im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes begründen lässt sich das nicht.
Wie es dann 10 Cent sein sollen oder können? Ohne Diskriminierung? Ohne dass sich die Betroffenen dabei verarscht vorkommen?
Ob das einer der dafür verantwortlichen Politiker oder der am Bundesverfassungsgericht tätige Urheber oder Verwalter dieses - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteils" den Wählern plausibel erklären kann? Und das dann auch noch klar, sachlich, und für die Bevölkerung nachvollziehbar? Ohne vom Thema abzuweichen? Wohl eher nicht. Vielmehr steht hier nur nichtssagendes Geschwafel zu befürchten. Wie bei vielen anderen wichtigen Themen ja auch. Und dann echauffieren sich diese Traumtänzer auch noch darüber, dass es in diesem Land Menschen gibt, die mit der politischen Arbeit nicht zufrieden sind.....
Und nach Alternativen suchen.....
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