Als Projekte bezeichnen wir die Aufgaben, denen sich der Verein gerade widmet. Deren Zahl haben wir auf fünf beschränkt, um uns jedem einzelnen Projekt mit der grösstmöglichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit widmen zu können. Ganz sicher gibt es noch viele weitere Aufgaben, doch immer der Reihe nach.
Projekt Nr. 1 beschäftigt sich mit der Situation der kleinen Gewerbetreibenden in Deutschland, denen durch sich überlagernde Steuer- und Sozialversicherungsgesetze jegliche Luft zum Atmen im wirtschaftlichen Sinne durch überhöhte Abgaben genommen wird. Steuer- und Sozialversicherungsgesetze ignoriernen das Recht dieser Menschen auf ein Dasein als Privatmenschen sowohl bei den Steuergesetzen als auch bei den Sozialversicherungsgesetzen.
Projekt Nr. 2 beschäftigt sich mit der Arbeit der Verwaltung im Sinne Europas. Wo funktioniert sie wirklich grenzübergreifend? Und wo hapert es. Selbstverständlich kann der Verein im Augenblick nur Probleme in Deutschland angehen, weil es ihm für alle anderen europäischen Staaten an den notwendigen Informationen mangelt. Da die Verbreitung dieser Seiten europaweit geplant ist, bitten wir unsere europäischen Mitbürger schon jetzt um Unterstützung.
Weiterhin mit der Überlegung, ob der Brexit ein rein britisches Problem ist, oder ob er in jedem anderen Land der EU auch hätte stattfinden können.
Projetkt Nr. 3 hat die Auseinandersetzung mit § 13b des Umsatzsteuergesetzes als Aufgabe. Warum wurde dieser Paragraph geschaffen, was sind die Hintergründe. Wirklch Sinnvolles und völlig Unsinniges soll hier möglichst objektiv betrachtet werden.
Projekt Nr. 4 hat die Zustände an den deutschen Jobcentern im Visier. Und damit wohl auch die amtliche Vermehrung von Sinnlosigkeit mit noch mehr Sinnlosigkeit. Der Leser wird dann vielleicht erstaunt sein, welche wundersamen Möglichkeiten der "Vermehrung" es hier gibt.
Projekt Nr. 5 befasst sich mit der Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und den hier vorhandenen, gesetzlichen Ungereimtheiten und Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen. Die zum Beispiel unter Androhung einer Strafe die Offenlegung eines Jahresabschlusses verlangen, obwohl das Gewerbe schon lange abgemeldet wurde.