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Die "richtige" Rechnungslegung

eine Art „innerbetrieblicher Kaiserschnitt"???!?

Der nachfolgend beschriebene Vorfall hat sich im November und Dezember 2016 im Betrieb des Verfassers abgespielt.

 

 

Ein Kunde erklärt, dass er einen Auftrag habe, für den Rechnungen geschrieben und Lohnabrechnungen gemacht werden müssen.

Auf die Frage seines Dienstleisters, ob er für diesen Auftrag schon einen Werkvertrag habe, wird erklärt, der läge noch beim Auftraggeber zum Unterschreiben. Die Berechnung der Leistung solle auf der Basis von 18,00 Euro Stundenlohn erfolgen. Auf den Hinweis, dass das betriebswirtschaftlich nicht funktionieren könne, kommt nur ein Schulterzucken. Vermutlich drängt das Jobcenter.

 

Etwa eine Woche später wird die Rechnung nach Umsatzsteuergesetz (UStG) § 13b geschrieben. Danach meldet sich der Auftraggeber(!) per Telefon und Email und erklärt, die Rechnung müsse nochmals geschrieben werden, weil noch Verrechnungsbedarf für Arbeitskleidung bestünde.  Auf die in diesem Zusammenhang per Email gestellte Frage, ob er(der Auftraggeber) sich darüber im Klaren sei, dass bei einem Stundensatz von 18,00 Euro allein schon keine ordentliche Lohnbuchhaltung gemacht werden könne, kommt keine Antwort. Stattdessen wird systematisch versucht, das Thema Freistellungsbescheinigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen in den Vordergrund zu drängen. Weil er sich da sehr wohl der Tatsache bewusst ist, dass er am längeren - finanziellen - Hebel sitzt.

 

Auch die Frage wegen dem Verbleib des von beiden Beteiligten unterschriebenen Werkvertrags führt zu keinem positiven Ergebnis. Es wird durch den Auftraggeber erneut wiederholt auf Freistellungsbescheinigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen verwiesen und mit Nachdruck erklärt, dass bei fehlenden Unterlagen keine Bezahlung der abzurechnenden Leistung erfolgen könne.

So etwa zwei Wochen später ist das Geld da.

 

An dieser Stelle fragt sich der Verfasser, wie denn der Auftraggeber auf den Einfall kommt, Leistungen durch den Verfasser als Dienstleister einzufordern, obwohl er weder Kunde ist, noch dafür bezahlt.

 

 

Was tatsächlich abzurechnen ist, muss sich aus dem Werkvertrag und den vorgelegten Stundennachweisen ergeben. Änderungen auf der Rechnung (zu viel berechnete(s) Arbeitszeit, Flächen, Material) können auf der Rechnung durch den Auftraggeber berichtigt werden, der Auftragnehmer erhält davon eine Kopie. Ist man sich einig, ist die Angelegenheit erledigt, andernfalls bleibt der Weg zum Gericht beiden Seiten offen.

 

Die „Mitarbeit oder Mitwirkung“ des Auftraggebers an der Rechnungsstellung ist gesetzlich unzulässig und damit grundsätzlich ausgeschlossen. Auch dann, wenn der Auftragnehmer ausländischer Mitbürger ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Rechnungen für seine Leistungen entweder selbst oder durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters anzufertigen.

Stellen Sie sich mal die folgende Situation vor.

Sie sind verheiratet, als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt, ihre Ehefrau ist als fürsorgliche und gewissenhafte Mutter „nur“ Hausfrau, was im Normalfall schon mehr Arbeitsleistung einfordert als ein normaler 8-Stunden Arbeitstag, Aber gesellschaftlich wie bekannt immer noch nur unzureichend gewürdigt wird(auch wegen der fehlenden Beitragszahlung zu den Sozialkassen). Sie haben drei Kinder, davon zwei im „kreativ hoffnungsfrohen“ Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren, das dritte vielleicht vier oder fünf.

 

Sie sagen beim Abendessen so ganz beiläufig nun zu Ihrer Frau, der Chef habe Ihnen heute Morgen erklärt, es sei im Augenblick so viel Arbeit da, dass der Betrieb zu Ihrer Arbeitsleistung noch die Ihrer Frau von täglich ein bis zwei Stunden, aber wegen fehlender finanzieller Möglichkeiten ohne jegliches weiteres Entgelt benötige. Also „für lau….“

 

Im günstigsten Fall werden Sie ein mildes Lächeln Ihrer Ehefrau zu sehen bekommen, und es wird Ihnen vielleicht noch die mehr oder weniger charmant verpackte Frage „Ist sonst noch alles in Ordnung bei Dir?“ gestellt.

Im „Normalfall“ werden Sie eher damit rechnen, dass Sie bei der nächstbesten Gelegenheit einen Besen im Kreuz haben werden, oder sich Ihr trautes Heim in eine Außenstelle von „Star Trek“ mit fliegenden Untertassen verwandelt. An dieser Stelle ein herzlicher Gruß an Ihre „bessere Hälfte“ – sie hat damit absolut Recht!

Und im ungünstigsten Fall wird die eheliche Gemeinschaft mit sofortiger Wirkung "wegen Unzumutbarkeit" gekündigt. 

Das mit der eingeforderten Arbeitsleistung „für lau“ hat sich im Betrieb des Verfassers im November und Dezember 2016 wie am Anfang zitiert auch tatsächlich so abgespielt. Die Anrufe des Auftraggebers sind im Telefonjournal protokolliert, die Emails liegen ausgedruckt in der Akte.

 

Nach etwa einer weiteren Woche kommt der nächste Anruf durch den Auftraggeber.

Der Verfasser untersagt nun dem Anrufenden unter Androhung einer Strafanzeige wegen Belästigung weitere Anrufversuche. Daraufhin geht eine Email ein. Der Auftraggeber rügt die fehlende Bereitschaft des Dienstleisters zur Mitwirkung und erklärt schriftlich, die Rechnung müsse nochmals geändert werden, da es keine Leistungen nach UStG § 13b gewesen seien, sondern nach UStG § 1!

 

Und das trotz angeforderten Freistellungsbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und angefertigten Lohnabrechnungen mit Baulohn.....

 

 

An dieser Stelle die Frage an den Leser: „Halten Sie das für normal?“

 

 

Das Handeln nach den "Prinzipien des Sozialstaates".....

 

 

 

Für den Verfasser ergibt sich hier eine gedankliche Gleichheit zwischen Gesetzgeber und Auftraggeber. Beiden Parteien fehlt der gebotene soziale Respekt vor einem Teil der Gesellschaft. Der Gesetzgeber „zeichnet“ sich - wie nachgewiesen - durch Gesetze aus, die den steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anspruch von Gewerbetreibenden und Selbständigen auf ein Dasein als Privatperson grundsätzlich ignorieren und ausschließen, die hier beschriebene Sorte Auftraggeber hat es immer nur dann gerne ganz besonders genau, wenn es um zu erfüllende Pflichten des Auftragnehmers geht, die sie durch mangelnde Bereitschaft zur ordentlichen Gegenleistung schon im Vorfeld vorsätzlich ausgeschlossen haben. Ansonsten herrscht hier bei beiden Beteiligten „sozial tote Hose“…..

 

 

Teamwork aber, wenn es darum geht, die Antragstellung für Leistungen nach SGB II zu sichern. Zwei in einem Boot……

 

 

Fazit:

Diese Sorte „Kunden“ in Gestalt des hier beschriebenen Auftraggebers gehört zum Teufel gejagt. Am besten schon vor ihrem Erscheinen auf der Bildfläche. Und ein Gesetzgeber, der solche Zustände durch Gesetz auslöst, zweckmäßiger Weise gleich mit!!!

18.09.2017

Einer möglichen Einzelfall-Theorie wird widersprochen. Am 15.09.2017 wird im Auftrag des gleichen Kunden eine Rechnung an einen anderen Auftraggeber versendet. Bezahlter Stundenlohn(!) 13,00 Euro. Wie bereits erwähnt, führt der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe zu einem kalkulatorischen Grundlohn von rund 20,00 Euro je Arbeitsstunde. Weitere, betriebsbedingte Aufschläge sind hier noch nicht berücksichtigt.

Am 16.09.2017 findet der Verfasser diese Email in seinem Postfach.

Die er mit dieser Mail beantwortete.

Schon im Vorfeld dieser Mails hatte der Auftraggeber von einem Selbständigen(!) wie von einem Arbeitnehmer Stundennachweise angefordert.

Jedem, der von Betriebswirtschaft ein kleines bisschen Ahnung hat, ist bekannt, dass ein Unternehmer mit guten Arbeitern und guter Arbeitsleistung schlecht kalkulierte Preise noch aufbessern kann.

Mit schlechten Arbeitern und schlechter Arbeitsleistung geht so etwas nicht.

Hier aber wird das durch den Eingriff des Auftraggebers in die betrieblichen Angelegenheiten des Auftragnehmers mit den angeforderten Stundennachweisen und dem sich daraus ergebenden Zugriff des Auftraggebers auf die Kalkulation des Auftragnehmers auch noch ausdrücklich ausgeschlossen.

Und das dann bei diesen Rahmenbedingungen.....

Und bei einem kalkulatorischen Grundlohn von rund 20,00 Euro je Arbeitsstunde......

700 statt 70 Millionen Euro für den Bau der Elbphilharmonie. BER- eine nie enden wollende Baustelle. Und am unteren Ende der Fahnenstange reicht es nicht einmal für eine ordentliche Bezahlung der körperlich arbeitenden Menschen....

Das Leben in einem Staat, dessen Regierung nach den Prinzipien des Sozialstaates handeln will? - Nein

Leben im Land der sozialen Schweinepriester? - JA!!!

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