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Selbständig machen - aber wie???

Sie haben das Problem vielleicht schon persönlich kennengelernt - man hat Ihnen mitgeteilt, dass es in der Firma Ihres Arbeitgebers trotz Ihrer Lebenserfahrung und Ihres über Jahre oder Jahrzehnte erworbenen Wissens für Sie keine Perspektiven mehr gibt. Sie wurden gekündigt, oder ein vielleicht bestehender Zeitvertrag wurde nicht verlängert. Selbst dann, wenn Ihr Arbeitszeitkonto immer im Plus ist, Ihre Fehlzeiten wegen Krankheiten gleich Null sind.

Das zählt alles dann nicht mehr, und ist auch nichts mehr wert, wenn die Firma zum Beispiel gerade eine neue Verkaufskanone mit eben abgeschlossenem Studium und null Berufserfahrung eingestellt hat, die aber mit jeder Menge "Vitamin B" durch die Zugehörigkeit zur richtigen Seilschaft und progressiven Vorstellungen vom Auftreten der Mitarbeiter bei den Kunden punktet.

Da dürfen auf einmal alle Mitarbeiterinnen nicht älter als zum Beispiel 28 sein, und sollten mindestens nachweisbare

20 Jahre Berufserfahrung haben. Natürlich müssen alle wie durch ein Wunder auch gleichzeitig blond sein. Die Herren nicht älter als 35, alle pechschwarz gelockt und mit stahlhartem, ganzjährig gebräuntem Oberkörper. Die Kombination dann so etwa wie im Foyer eines Fitnessstudios oder am Samstagabend in einer Nahkampfdiele (Diskothek). Wie aus einem etwas anderen Leben, und ein Stück weit abseits vom realen. "Die Ärzte" lassen mit M&F grüßen.....

Nachvollziehbar, dass Sie mit Ihren 58, 60 oder 62 Jahren dann nicht mehr gefragt sind. Und Ihr Können, und Ihre Berufs- und Lebenserfahrung? Auf einmal alles nichts mehr Wert.

Wie hier dann der nächste "Hype" aussehen wird? Wenn wir bis dahin noch unter den Lebenden sind, wir werden es erleben. Garantiert....

Oder Sie haben sich zum bevorstehenden Ausklang Ihres Arbeitslebens gedanklich schon damit befasst, nur noch zu arbeiten, wie und was Sie wollen, oder gesundheitlich dazu in der Lage sind. Oder so lange, wie Sie wollen. Vielleicht auch bis über 70. Aber ohne jegliche Schikanen. Mit einer ganz auf Sie abgestimmten Zeiteinteilung? Und wollen sich deshalb Selbständig machen, oder ein Gewerbe ausüben? Seien Sie wachsam, der Staat hat etwas dagegen. Und sorgt, wie Sie beim Studium dieser Seiten vielleicht schon festgestellt haben, durch seine menschenrechtsverachtenden Gesetze nachhaltig dafür, dass genau das erschwert oder unmöglich gemacht wird. Denn der Mensch - das ist jedenfalls die Meinung unserer Politiker mitsamt ihrer Verwaltung - braucht unbedingt Hartz IV!!! Oder Grundsicherung.....

Welche Möglichkeiten hat denn nun ein Mensch in diesem Land, diesem Kombipack aus Menschenrechtsverachtung und gesetzlichem Schwachsinn unserer Politiker einerseits, und tumber und gewissenloser Pflichterfüllung der Verwaltung andererseits  zu entgehen, und ihm nicht zum Opfer fallen zu müssen. Der Verfasser hat dieses Thema auf anderen Seiten der Homepage wiederholt aufgegriffen, diese Seite soll der umfassenden Betrachtung dienen.

Variante 1 - Alleinlebend, keine Kinder

Der unrentabelste Teil der Angelegenheit insgesamt. Ausgelöst durch die Besteuerung mit anderen Steuerarten als der Einkommensteuer in den Bereich des sozialen Existenzminimums hinein. Und durch hoffnungslos überhöhte Beiträge zu den Krankenkassen bei allenfalls halben Leistungen im Falle der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse neben der Beitragserhebung in das steuerliche Existenzminimum hinein.

Allenfalls noch interessant ist das bei einem Auftreten als Kleinunternehmer nach UStG § 19, wenn Sie finanziell auch ohne das Einkommen aus Gewerbetrieb gut versorgt und nicht darauf angewiesen sind. Sie also das Gewerbe als Zeitvertreib, zur Eindämmung der Langeweile, oder aus purem Spaß an der Freude als zusätzliches Einkommen vielleicht im Nebengewerbe betreiben können. Eine Familie ernähren können Sie damit - dann bis zu einem Einkommen vor Steuern bis zu 60.000,00 und 70.000 Euro - nie.

Bei einem Umsatz über 17.500,00 Euro und dem vollen Programm an Steuern, Beiträgen und Abgaben völlig uninterssant.

Stolpersteine: überhöhte Beiträge zu den Krankenkassen bei allenfalls halbem Leistungsportfolio und gleichzeitiger Erhebung in den Bereich des steuerlichen Existenzminimums, Beiträge zur IHK und HWK. Erhebung von Steuern in den Bereich des sozialen Existenzminimums, Besteuerung der Beiträge zu den Sozialversicherungen mit Umsatzsteuer, da eindeutig zu niedrige Kleinunternehmerregelung.

Davon wird Ihnen in den Existenzgründerseminaren garantiert niemand etwas erzählen. Wetten - dass...?

Fazit: Als einzige Einkommensquelle für einen alleinstehenden oder unterhaltspflichtigen Menschen absolut nicht empfehlenswert. Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie als Single im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit mindestens 60.000,000 - 70.000,00 Euro vor Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben bei annähernd normaler Arbeitszeit verdienen, dann lassen Sie es besser bleiben. Unter Umständen verdienen Sie mit Ihrer Arbeitsleistung nach Entrichtung aller Abgaben als Stundenlohn vielleicht noch nicht einmal das, was Sie als Arbeitgeber an Mindestlohn bezahlen müssen. Arbeiten Sie lieber weiterhin als sozialversicherungspflichtig Beschäftiger, oder bleiben Sie verdienter Bezieher von Leistungen nach SGB II. Und betätigen Sie sich besser vielleicht "nebenher noch ein bisschen schwarz". Der Gesetzgeber mit dem nachgewiesen fehlenden Respekt vor Menschenrechten und Menschenwürde arbeitswilliger Bürger will es so - siehe aktuell gültige Gesetze!!!

Variante 2 - verheiratet, anerkannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft, oder in fester Beziehung lebend.

Hier ändert sich beim "klassischen Modell" der Selbständigkeit nichts, solange die Unternehmerschaft mit der Person des tatsächlich Selbständigen verknüpft ist.

Eine gravierende Änderung tritt ein, wenn die Unternehmerschaft auf die Person der/des sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartners/Partnerin/Partners übertragen wird, weil man dann aus der/den Tabelle(n) des Verfassers auf der Willkommenseite und der Seite "Gewerbetreibende - keine Menschen im Sinne der Gesetze" die Beiträge zur Krankenversicherung streichen kann, wenn der eigentliche Unternehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird. Und das auch noch zum eigentlich halben Preis bei doppelter Leistung der Sozialversicherungen, was Ihnen allemal eine Überlegung wert sein sollte. Auch im Hinblick auf den Erwerb von Anspruch auf Leistungen von ALG I im Falle des Scheiterns der Geschäftsidee. Ab einer Lohnabrechnung mit 451,00 Euro Monatslohn klappt das bei allen denkbaren Konstellationen. Kritisch ist es nur bei Unverheirateten, solange der Lohn unter 451,00 Euro liegt. Weil da auf jeden Fall eine eigene Krankenversicherung existieren muss. Ansonsten besteht bis 450,00 Euro Lohn Anspruch auf Durchführung der Familienversicherung.

Der schon vorher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wird so zum Unternehmer im Nebenerwerb, und sollte nie mehr als 10 Stunden pro Woche für sein Unternehmen arbeiten, um hier Sicherheit vor dem Plünderdienst der Krankenkassen zu haben.

Die nächste im Programm stehende Hürde ist dann das Eintreten der Umsatzbesteuerung. Alle neu gegründeten Unternehmen sollten zunächst einmal die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UStG wählen, solange kein Handelsbetrieb aufgebaut werden soll, noch keine geschäftlichen Kontakte oder entsprechende Aufträge vorhanden sind, oder der Unternehmer Leistungen nach UStG § 13b erbringen will.

Die völlig unzureichende Kleinunternehmerregelung (man denke mal nur an die Besteuerung der Beiträge zur Sozialversicherung von Gewerbetreibenden und Selbständigen mit Umsatzsteuer) endet bei 17.500,00 Euro. Eine sinnvolle Staffelung der dann einsetzenden Umsatzbesteuerung gibt es nicht. Was zur Folge hat, dass bei 17.501,00 Euro Umsatz sofort ca. 2.500,00 Euro Umsatzsteuer fällig werden. Da kann man dann ungewollt ganz schnell wieder bei Hartz IV landen.

Folglich sollte ein Jahresumsatz zwischen 17.501,00 und ca. 21.000,00 Euro hier tunlichst vermieden werden. Abhilfe schaffen kann die Übertragung von Aufträgen auf ein befreundetes Unternehmen mit gleichem Portfolio an Leistungen  bei gleichzeitig geringfügiger Beschäftigung des eigentlichen Unternehmers dort, was Geschäften auf Treu und Glauben gleichkommt. Alternativ verbliebe hier nur noch die Kürzung von Umsätzen, was einerseits zwar eine Straftat ist, was andererseits der Gesetzgeber durch die hier mehr als nur fragwürdige Gesetzgebung aber ausdrücklich provoziert. Der Gesetzgeber mit dem nachgewiesen fehlenden Respekt vor Menschenrechten und Menschenwürde arbeitswilliger Bürger will es so.....

So "ganz durch" sind wir jetzt beim Fall 2 allerdings noch nicht. Worauf unbedingt hingewiesen werden muss ist das Statusprüfungs- oder Statusfeststellungsverfahren, das dann zu laufen beginnt, wenn ein Ehepartner beim anderen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird. Gewerbetreibende sind ja nun mal Menschen, die sich ganz besonders gut für die intensive amtliche Begutachtung und Prüfung von Ämtern oder von anderen Einrichtungen eignen. Und was man da alles prüfen könnte - da sind der Phantasie bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Irgendwann kommt vermutlich mal auf jeden Gewerbetreibenden ein Prüfer. Eines Tages vielleicht auch mal zwei. Der Verfasser hofft für sich, dass er sich bis dahin von diesem Planeten verabschiedet haben wird.

Mit dem Statusprüfungs- oder Statusfeststellungsverfahren soll verhindert werden, dass Gewerbetreibende keinen Leistungsanspruch aus Sozialsystemen erwerben, in die sie zuvor vielleicht noch als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ordnungsgemäss einbezahlt haben. Und das bei dieser Gesetzgebung....

Alles klar???!?

In einer gefestigten Beziehung aber nicht miteinander verheiratet lebende Menschen sind da eindeutig besser dran. Die bleiben von diesem Schwachsinn verschont.

Mit etwas Geschick und einem gesunden Sinn für die Realität lässt sich der Fragebogen aber schnell abarbeiten.

Variante 3 - Eine Kapitalgesellschaft - aber wie?

In Deutschland sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für die politisch Verantwortlichen aller Parteien allein schon wegen dem für sie permanten Kampf um Wählerstimmen immer die wichtigste Klientel, die Gewerbetreibenden sind dagegen - das belegen allein schon die Auswertungen des Verfassers - immer nur der letzte Dreck. Folglich ist das Ergebnis ihrer politischen Arbeit wie bei der kurzfristigen Erfolgsrechnung immer so vorprogrammiert - hier alles bis hin zur Sinnlosigkeit, dort nichts oder noch weniger. Also sollten Sie zusehen, dass Sie sich auch als Beteiligter einer Kapitalgesellschaft mindestens mal bis zu einer gewissen Betriebsgröße bei gutem Einkommen den Status als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter erhalten wollen. Und das eventuell sogar ein Arbeitsleben lang. Das Modell alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer scheidet hier grundsätzlich aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nur bis zu einer Beteiligung an der Gesellschaft von maximal 40 % möglich. Folglich sollten Sie bei Gründung der Gesellschaft darauf ein ganz besonderes Augenmerk richten. Sie brauchen also unbedingt zuverlässige am Stammkapital Beteiligte für Ihre Gesellschaft.

Und wenn Sie all das richtig umgesetzt haben, dann können Sie auch als Unternehmer einigermassen sicher sein, in eine menschenwürdige Zukunft ohne Menschenrechtsverachtung schauen zu dürfen.

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