"Soziale" Realitäten.....
unter einer Regierung, die nach den "Prinzipien des Sozialstaates handelt".
Die schöne Welt des sozialen Scheins.....
Kurzfassung:
Die Kluft zwischen verkündetem Anspruch und der Realität des eigenen Handelns.
Blindwütiger Erfüllungsgehorsam und der Anspruch des Handelns nach den Prinizipien des Sozialstaates....
Deutsche Realtitäten im Jahr der Bundestagswahl.
Vorwärts, wir müssen zurück in die Vergangenheit vor dem 08. Mai 1945.....
Lange Version:
Der Staat blidlich betrachtet als Plünderer von Opferstöcken.
Abstraktes radikales Denken? Nein! Es ist die aktuelle Realität!
Stellen Sie sich mal folgende Situation vor. Sie spenden mit einer Überweisung die Summe X für einen guten Zweck. Die Sie auch zweckgebunden verwendet wissen wollen. Oder Sie nehmen am Gottesdienst in Ihrer Gemeinde teil, es wird um eine Spende für die Welthungerhilfge gebeten. Sie legen gutgläubig 10,00 oder 20,00 Euro in den Opferstock. Etwas später langt ein Dieb in den Opferstock, und entnimmt ihr Geld. Oder von ihrer Überweisung wird eben kein Brot für Waisenkinder gekauft wie im Zweck angegeben, sondern es werden Waffen beschafft.
So in etwa geht die Gesetzgebung seit dem 03.11.2016 mit dem Beschluss der SOKA-Bau um, die Erhebung von Beiträgen für die Ausbildungsumlage an das steuerliche Existenzminimum anzupassen. Wie Opferstock-Diebe...
Eine neue Form von Reichsprogromnacht in einem (angeblich) demokratischen, sozialen, Staat?
Man beachte dazu nur mal die Beharrlichkeit von Politik und Verwaltung im Fall Basirat unter Projekt 1, auf mindestens seit zwei Jahren bekannte Missstände nicht reagieren zu wollen...
Gehen wir wirklich für so etwas in einer Demokratie wählen???
Und lesen Sie dazu unter Projekt 4 - "Härtefallregelung wird selbst zum Härtefall". Viel Vergnügen!!!
Oder verwenden wir für die weiteren, intensiveren Betrachtungen einfach ein Beispiel direkt vor der Haustür - Frau Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen, und einen ihrer Mitarbeiter im Gewerbeamt der Stadt Ludwigshafen.
Und bei all diesen Betrachtungen geht es nach wie vor allein um den Teil der Leistungsempfänger von Leistungen nach SGB II, der tatsächlich arbeiten, und nach Möglichkeit ohne Jobcenter auskommen möchte. Was ihm aber der Gesetzgeber und seine tumben und einfältigen Erfüllungsgehilfen auf allen Dienstebenen des "Seilschaftsbetriebs" in einer Art und Weise verwehren, die mit realer Demokratie nur noch wenig bis gar nichts mehr zu tun haben.
Schauen wir uns dazu zunächst mal die Kommentare von Politikern an, die für den gesetzlichen gültigen Zustand verantwortlich waren oder immer noch sind. Und immer unter dem Blickwinkel, dass die hier genannten Betroffenen eigentlich arbeiten und ohne den Bezug von Leistungen nach SGB II leben möchten.
Beginnen wir mit dem wohl berühmt-berüchtigsten Satz der Hartz-IV-Geschichte. Auf dem dazu gehörenden Bild ein Mann mit einem provokanten Grinsen und einer qualmenden Zigarre.
Nein, der Verfasser meint ganz bestimmt nicht Ludwig Erhard, den Vater der sozialen Marktwirtschaft. Der würde sich vermutlich im Grabe herum drehen, wenn er seine Nachfolger im Deutschen Bundestag betrachten müsste. Und natürlich auch bei den von ihnen geschaffenen Zuständen.
Gemeint ist der ehemalige Bundeskanzler, der nach dem Ende seiner Dienstzeit auch für den russischen Konzern GAZPROM tätig wurde.
"Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft!"
Und das bei dieser Gesetzgebung, die in ihrer aktuellen Form Arbeit bestraft...
Das Endergebnis aus Sicht der Arbeitswilligen kann man vielleicht mit den Worten eines ehemaligen Fußballtrainers des FC Bayern München richtig zum Ausdruck bringen:
"Was erlauben Mr. Gazprom.....???"
Weitgehend der ganze Rest von Kommentaren ehemaliger oder noch aktiver Politiker ist keinen Deut besser.
"Mehr Eigenverantwortung des Einzelnen, weniger soziale Hängematte."
Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) im Oktober 1993 in einer Regierungserklärung zum Standort Deutschland:
"Wir können die Zukunft nicht dadurch sichern, dass wir unser Land als einen kollektiven Freizeitpark organisieren."
Und passend dazu die Auswirkungen der aktuell gültigen Gesetzgebung.....
Wie schon gesagt, bei diesen Betrachtungen geht es nicht um gelernte und per Gesetz nachhaltig geförderte Berufsfaulenzer, sondern nur um grundsätzlich arbeitswillige Menschen.
Man kann derartigen Aussagen bei richtiger Analyse unter Zuordnung der tatsächlichen Zweckbestimmung derartigen politischen Handelns auch als "Vernebelungstaktik" verstehen. Oder als Flötentöne von politisch tätigen Rattenfängern...
Kehren wir nun zur Betrachtung von Frau Dr. Lohse zurück.
Dieses Zitat gab es ziemlich zu Beginn ihrer Dienstzeit. Man konnte damals - noch in völliger Ahnungslosigkeit, was auf die Bürger der Stadt Ludwigshafen dann tatsächlich zukommen würde - den Eindruck haben, Ludwigshafen habe - in Form eines Comic-Bildes betrachtet - als Stadtoberhaupt endlich mal so eine Art "Mutter Teresa mit sozialem Atombusen" erhalten".
Zitat von Frau Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen,
vom 07.07.2004:
„Es geht nicht darum, Arbeitslosigkeit zu finanzieren, sondern gemeinsam mit den Betroffenen Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden.“
So, so.
Das haben ihre Parteifreunde in Berlin und die Kollegen ihres Berufsstandes vermutlich ganz anders verstanden, und auch dem entsprechend "gearbeitet". Uns so "ganz nebenbei" damit das deutsche Volk belogen und hintergangen. Sie selbst ja ganz offensichtlich auch! Die Tabelle auf der Willkommensseite lässt doch nicht den geringsten Zweifel daran. Und für arbeitswillige Menschen wie nachgewiesen durch Gesetze den Weg in den Bezug von Leistungen nach SGB II mit dem Vorsatz des zielgerichteten Handels willkürlich bestimmt, und gleichzeitig den Weg daraus für Gewerbetreibende und Selbständige weitgehend ausgeschlossen. Ob vorsätzlich oder versehentlich, soll jeder Betrachter für sich selbst entscheiden.
Die Realität ohne faule Sprüche zum sich nähernden Ende ihrer Dienstzeit kann man der Excel-Tabelle auf der Willkommensseite entnehmen. Und der Post im Besitz des Verfassers. So kommt man unweigerlich zu der Feststellung, dass wieder mal statt Sozialkultur nur Seilschaftskultur gepflegt wurde. Und die Bürger der Stadt Ludwigshafen an den Hinterlassenschaften ihrer Amtszeit in Form von angehäuften Schulden allein für völlig überflüssige Sozialleistungen noch lange zu tragen haben werden.
Betrachten wir im nächsten Schritt mal den Haushalt der Stadt Ludwigshafen.
Laut „Mannheimer Morgen“ vom 13.12.2016 sind für den Doppelhaushalt 2017/2018 im Jahr 2017 allein 204 Millionen Euro, im Jahr 2018 weitere 208 Millionen Euro vorgesehen.
Unter Punkt 2 wird unter dem Titel „Soziallasten“ ziemlich pauschal erklärt:
"Ungebrochen ist auch der Trend bei den Soziallasten, die seit Jahren steigen. Ein Grund ist die hohe Zahl an Hartz-IV-Beziehern. Mit 16 % ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Ludwigshafen doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Bei den Soziallasten schlagen etwa auch die Aufwendungen für den Kita-Ausbau, Hilfe zur Pflege und Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu Buche."
Detaillierte Angaben, wie sich diese Soziallasten genau aufteilen – Hartz IV, Grundsicherung, Kita-Ausbau- weitere Sozialleistungen – gibt es Stand 21.01.2017 keine, es wird aber weiter danach gesucht.
Die Einwohnerzahl Ludwigshafens wird bei Wikipedia Stand 31.12.2015 mit 164.718 zitiert.
Das wären dann 26.355 Personen, die Sozialleistungen nach SGB II in Form von Hartz IV beziehen. Die Grundsicherung für ca. 8.000 Haushalte gehört nicht dazu. Schätzt man die durchschnittliche Größe einer Bedarfsgemeinschaft auf 2 Personen, dann sind das etwa 13.178 Bedarfsgemeinschaften.
Da die ARGE eine GmbH ist, darf unterstellt werden, dass sich bei den gleichfalls angegebenen Personalkosten keine Ausgaben für das Personal der ARGE finden.
Mangels konkreter Angaben schätzt der Verfasser den Anteil von Hartz IV an den gesamten Sozialleistungen auf 50 %. Zum Abzug zu bringen sind dann noch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb(Löhne, Mieten, Strom, etc.), der Mangels brauchbarem Zahlenmaterial auf gleichfalls 50 % geschätzt wird. Somit verbleiben 51 Millionen Euro für tatsächlich ausbezahlte Leistungen. Etwa 3.870,00 Euro im Durchschnitt pro Bedarfsgemeinschaft im Kalenderjahr. Was gleichzeitig erklärt, dass nicht die Zahl der Leistungsempfänger und/oder deren sozialer Status das wirklich wichtige bei der ganzen Problematik ist, sondern die Arbeitsbeschaffung für die Jobcenter selbst. Wären die Personalkosten nur halb so hoch, müssten jeder Bedarfsgemeinschaft rechnerisch 7.740,00 Euro zur Verfügung stehen können. Und wären sie doppelt so hoch, dürfte überhaupt nichts ausbezahlt werden. Weil die Verwaltung in diesem Fall den zu verteilenden Kuchen für sich alleine brauchen würde.
Lesehinweis: Passend zum Thema auch die Seite "Amtliche Zerstörungswut".....
Und weiter die Betrachtung der Jobcenter
Bevor der Verfasser mit seinen Betrachtungen fortfährt, stellt er zunächst mal klar und deutlich fest, dass es schwer ist, überhaupt an aussagekräftiges und glaubwürdiges Zahlenmaterial zu kommen. Das ist aber nicht nur hier so, sondern bei allem, wo die öffentliche Hand im Spiel ist, der Fall. Der staatlich organisierte Umverteilungsbetrieb. Siehe auch Projekt 4 – „Republik der sozialen Müllhalden“. Bei der Betrachtung der ihm vorliegenden Informationen entsteht der Eindruck, dass da Zahlenmengen und Einheiten – ob unwissentlich oder vorsätzlich kann dahingestellt bleiben – je nach gerade bestehendem Bedarf beliebig vertauscht und eingesetzt werden. Hat der Erzeuger der jeweiligen Mitteilung jetzt etwa die Zahl der Bedarfsgemeinschaften genannt, oder die Zahl der einzelnen Leistungsempfänger? Verdeutlicht werden soll das an einem Beispiel.
Der „Spiegel“ beziffert die Zahl in einem Artikel vom 28.11.2016 zum Ende des Jahres 2015 auf „rund 8 Millionen Menschen und damit knapp 10 % der Bevölkerung".
Das „Statistik-Portal“ nennt für den gleichen Zeitraum die Zahl 4.327.206 Menschen, also nur etwas mehr als die Hälfte.
Zum Vergleich:
Für das Kalenderjahr 2014 nennt der „Spiegel“ im gleichen Artikel die Zahl von 7,4 Millionen Menschen und damit 9,4 % der Bevölkerung.
Das „Statistik-Portal“ nennt für den gleichen Zeitraum die Zahl 4.354.239 Menschen.
Allein dieser Vergleich lässt die jederzeitige Fragwürdigkeit des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials erkennen, und berechtigt zu der Annahme, dass der beim „Statistik-Portal“ angezeigte Schrumpfungsprozess der Leistungsbezieher wohl nie stattgefunden hat.
Sehr interessant ist auch die Betrachtung der Information, welcher Zeitaufwand in den Jobcentern für welche Leistung erforderlich ist. Ein geradezu erschreckendes Beispiel dazu hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrem Wirtschaftsteil fast zeitgleich mit der Entstehung dieses Teils der Betrachtungen am 21.01.2017 geliefert. Dort wird in einem Artikel, den der Verfasser übriges vor geraumer Zeit schon mal an anderer Stelle gelesen hat, das mittlerweile ehemalige BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt zitiert, der dort auf geradezu widerliche Art und Weise Menschenrechtsverachtung und Ignoranz verbreitet. Vom Steuerrecht scheint er zudem, vermutlich durch seine Seilschaft dienstlich angeordnet, nicht die geringste Kenntnis zu haben. Oder will es nicht. Und damit auch nicht, welche Auswirkungen seine Äußerungen auf diese Mitteilung haben können. Auf den Einfall, dass Änderungen bei den Steuergesetzen und den Beiträgen zur Sozialversicherung bei Selbständigen hier postwendend für positive Ergebnisse sorgen könnten, kommt er jedenfalls mal nicht. Oder darf es im Interesse seiner Seilschaft nicht.
Das ist damit nur subjektiv ohne Ende.
125.000 zitierte Selbständige sind bei 4.327.206 Beziehern von Leistungen nach SGB II gerade mal 2,88 % aller Personen und Bedarfsgemeinschaften.
Und bei knapp 8 Millionen nur etwa 1,5 %.
Und diese 1,5 % oder 2,88 % sollen nun die Ursache dafür sein, dass die Berechnung aller Leistungen
50 % der Arbeitszeit in den Jobcentern ausmachen? Wie lächerlich glauben sich die für diese Zustände Verantwortlichen in dieser Bananenrepublik denn noch machen zu müssen, um Wohlgefallen bei den Wählern zu finden, und um gleichzeitig die Wahrheit vernebeln zu können???
Der Verfasser prüft die Bescheide von Kunden mittlerweile regelmässig im Internet. Da gibt es mindestens zehn Möglichkeiten zur Prüfung, die im jeweiligen Einzelfall in Verbindung mit einer funktionierenden EDV-Akte zwischen drei und fünf Minuten Zeit in Anspruch nimmt. Wenn natürlich im Jobcenter mal wieder Unterlagen nicht da angekommen sind, wo sie hin sollen, dann ist das ein rein innerbetriebliches Problem. Und keines, das zu Lasten der Leistungsbezieher geht(Siehe auch Projekt 4 - "Jobcenter, eine Art "soziales" KZ?).
So betrachtet muss man die Meldung in der FAZ als den Versuch der BA verstehen, in Zusammenarbeit mit den Jobcentern die eigene Unfähigkeit vermarkten zu wollen.
In den Akten des Verfassers befinden sich bei manchen alleinstehenden oder kinderlosen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als leistungsbeziehende „Aufstocker“ schon 8-10 Bescheide pro Kalenderjahr….
Das gibt höchstens Anlass zu der Vermutung, dass das mit der Berechnung der Leistungen auch dann noch nicht klappen würde, wenn es überhaupt keine Selbständigen unter den Leistungsbeziehern gäbe.
Und die damit nicht das eigentliche Problem sind.
Mit den vorgesehenen „Kürzungen der Betriebsausgaben“ wollen wir uns - da absolut unrealistisch - lieber gleich gar nicht beschäftigen. Die zitierten Einzelfälle sind nur exotischer Natur, und für den ganz normalen Alltag - völlig unbrauchbar. Die sofortige Abschreibung einer Kamera ist im Normalfall absolut unüblich, dagegen wird schon das Finanzamt sein Veto einlegen. Wenn das Jobcenter das im Einzelfall ohne weiteren Nachweis wie zum Beispiel den Diebstahl einer hochwertigen Kamera oder kompletten Ausrüstung tatsächlich geduldet haben sollte, dann liegt das Problem hier eindeutig bei den dafür Verantwortlichen auf Seiten des Gesetzgebers. Und nicht bei den von der sozialen Unfähigkeit des Gesetzgebers Betroffenen. Da sagt die Excel-Tabelle des Verfassers auf der Willkommensseite wesentlich mehr aus. Auch dann, wenn sie schon bald zwei Jahre alt ist, und mittlerweile erneuert und ergänzt wurde.
Spätestens bei der Betrachtung der Abgaben von Gewerbetreibenden und Selbständigen dürfte dann dieser künstlich aufgeblasene Wichtigtuer Alt als Verbreiter unqualifizierter Mitteilungen, die hier zur staatlich organisierten Hetze mit sehr bedenklicher, inhaltlicher Nähe zum Umgang der Machthaber mit Teilen der Bevölkerung vor dem 08.05.1945 werden, wirklich entlarvt sein. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei schulpflichtigen Kindern und einem monatlichen Lohn über 3.500,00 Euro kann nach Entrichtung aller Abgaben ohne Jobcenter leben.
Ein Gewerbetreibender oder Selbständiger unter den gleichen privaten Verhältnissen eben nicht. Weil die Spießgesellen von Herrn Alt im Deutschen Bundestag alias Volkskammer des deutschen Beamtenbundes nachhaltig dafür gesorgt haben, dass das vermutlich aus seiner Traumwelt Stammende schon gar nicht stattfinden kann. Dienstliche Träume auf Kosten des Steuerzahlers...
So wird das jedenfalls nichts…..
Auch nicht mit dem Haushalt der Stadt Ludwigshafen. Weil die Vorsätze des Handelns sichtbar sind. Weil nicht die betroffenen Leistungsbezieher wirkliches Ziel und Zweck (angeblich) sozialen Handelns sind, sondern das fortlaufende Auffüllen von Trögen...
Zum Beispiel für völig sinnlose Maßnahmen der Jobcenter wie organisiertes Ponyreiten. Oder das x-te Bewerbertraining für 60-Jährige und älter...
Von denen dann nur einige Wenige (vielleicht mit den richtigen Beziehungen) wirtschaftlich profitieren.
Schon allein aus diesem Grund alle Ansätze zu Sparmassnahmen wirkungslos verpuffen müssen.
Und damit wird das automatisch auch nichts mit der Arbeitsleistung von Frau Dr. Lohse.
Und gleich weiter mit der gewollten Ergebnislosigkeit der Arbeit von Frau Dr. Lohse
Etwas wirklich Sinnvolles in der Angelegenheit bewegt in ihrer Funktion als Präsidentin des Deutschen Städtetages hat sie auch nicht. Es wäre doch die Gelegenheit für sie, hier für soziale Meilensteine in der Politik zu sorgen. Stattdessen die hier nachgewiesene, soziale Verantwortungslosigkeit, und im Bezug auf ihr Zitat vom 07.07.2004 weitgehende Untätigkeit und Funkstille. Nur systemkonformes, angepasstes Verhalten gleich dem einer sozialen Niete, um den Betrieb ihrer Seilschaft nicht zu stören.
Und so erklärt sich auch das Versagen von Frau Dr. Lohse. Weil sie den hohen Anforderungen ihres Zitates vom 07.07.2004 zu vermutlich keinem einzigen Zeitpunkt ihrer gesamten Dienstzeit gerecht wurde. Vielleicht auch garnicht konnte oder nicht durfte. Sondern sich selbst fortlaufend als soziale Niete geoutet hat. Beinahe zwangsläufig hat outen müssen…..
Wenn die eigenen Ansprüche zu groß und damit zur Last werden. Und zu einem Abgang werden, bei dem Meriten fehl am Platze sind.....
Und angesichts der nachgewiesenen Gesetzesmängel ihre ach so schönen Aussagen für manche davon Betroffenen nur noch den Stellenwert von Sirenengeheul oder dem Geklappere abgetakelter und abgehalfteter Suffragetten haben.....
Eigentlich ein Grund, sie mit sofortiger Wirkung wegen Missbrauch des Amtes zum Teufel zu jagen. Damit wenigstens zum Ende ihrer Dienstzeit an überflüssigen Kosten gespart werden kann. Die mit Sicherheit noch anfallen werden in Form von Abschiedszeremonien für den Abgang aus dem Amt. Vielleicht auch noch in Form von völlig unangebrachten Belobigungen oder gar mit finanziellen Mitteln ausgestatteten Auszeichnungen, mit denen nur das Blaue vom Himmel heruntergelogen wird. Nicht dass sie uns letzten Endes dann weiterhin noch aus Brüssel beglücken wird.....
Am Ende bleibt - auch in Form von Comic-Bildern betrachtet - nach der ganz persönlichen Ansicht des Verfassers - von der ehemaligen "Mutter Teresa Ludwigshafens mit sozialem Atombusen" nur noch ein Gerippe in Form einer "abgenagten sozialen Bohnenstange oder Vogelscheuche" übrig.
Und ihren schnell persönlich beleidigten Erfüllungsgehilfen und Apparatschik im Gewerbeamt müssen die Wähler - trotz hier nachgewiesener, erheblicher Mängel im Bereich demokratischer und sozialer Werte bei einhergehender, gleichzeitig menschenrechtsverachtender Gesinnung - weiterhin als Beamten ertragen. Obwohl er mit seiner mangelhaften demokratischen Einstellung dort auch nichts verloren hat. Nicht in einem wirklich demokratischen Staat.
Aber er hat ja kein goldenes Besteck gestohlen. Die tagtägliche Beleidigung von arbeitswilligen Menschen ist jedenfalls kein Grund für disziplinarische Maßnahmen. Jedenfalls mal nicht, solange diese Seilschaft noch funktioniert.....
Im Herbst ist Wahl.....
Der Verfasser erklärt in eigener Sache:
Am 19.03.2017 wurde ihm anlässlich einer Unterhaltung in Vereinsangelegenheiten bekannt, dass sich einige Mitarbeiter der Stadt Ludwigshafen durch ihn persönlich angegangen und beleidigt fühlen. Es laufen derzeit ja auch schon zwei Strafanzeigen gegen ihn.
Was den Sachverhalt hier betrifft ist es nun einmal so, dass ihn der Mitarbeiter des Gewerbeamts der Stadt Ludwigshafen, Herrn Uwe Klein, im Zusammenhang mit der Anhörung zur beabsichtigten Gewerbeuntersagung durch die Aberkennung der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche des Verfassers auf ein Dasein als Privatmensch im Sinne deutscher Verwaltungskunst Rechtsstand vor dem 08.Mai 1945 übelst beleidigte.
In einem demokratischen und sozialen Staat kann und darf es nicht sein, dass Menschen diese Ansprüche nicht haben.
Da kann es dann auch nicht angehen, dass da, wo sachlich begründete Kritik am Dienstherrn angebracht wäre, immer nur devot das Hinterteil hingehalten wird, um ja bei der nächsten Beförderung nicht übergangen zu werden. Dann braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn man dann durch den eigenen Dienstherrn bei jeder sich bietenden Gelegenheit mal wieder ordentlich nach allen Regeln der Kunst gef...ckt wird.
Und am Ende dann vielleicht wieder das "nichts gewusst haben" zum deutschen Kulturgut erklärt wird...
Im Gegensatz zu Herrn Klein und anderern Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Ludwigshafen braucht der Verfasser allerdings keine von ihme gestellten Strafanzeigen - schon gar nicht zur Schaffung von falschem sozialen Selbstbewusstsein und zur Verschaffung von unangebrachtem Respekt. Da reicht ein Blick auf die aktuelle soziale Realität, um das bewirken zu können, was die Strafanzeigen von Herrn Klein und anderen Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Ludwigshafen bewirken sollen, aber nicht können.
Bei denen sich auch nach bald zwei Jahren seit der Anhörung zur Gewerbeuntersagung gegen den Verfasser bis zum heutigen Tag in der Sache nicht bewegt hat. Dienstschlaf...
Der fehlende Respekt vor den Mitmenschen...
Dem Verfasser reicht das Selbstbewusstssein, auf gar keinen Fall als sozialer Versager aus der Angelegenheit hervor zu gehen. Um diese fragwürdigen "Meriten" haben sich schon Andere erfolgreich beworben. Bis hin zu Mandatsträgern von Spitzenpositionen in Politik und Verwaltung.
Und der Respekt von Mitmenschen, der ihm wegen seiner Arbeit hier in tagtäglich steigender Form entgegengebracht wird.
Im Übrigen vertritt der Verfasser im Gegensatz zu Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Ludwigshafen nach wie vor die Auffassung, dass - wie der Name schon sagt - Bürgerdienst auf jeden Fall Dienst am Bürger sein und bleiben muss. Wie die Arbeit der Verwaltung und der Politik ja auch. Und keine als sozial getarnte Sklavenhaltung in Form von Hartz IV und anderen Ungereimtheiten wie Diskriminerung und Missachtung von Menschenrechten.
Auf ein ganz besonderes "soziales Schmankerl", das auf einer anderen Seite erwähnt wird, soll abschließend hin gewiesen werden - die Fahrtkostenpauschale für Hartz IV-Empfänger.
Wie sich unsere unsoziale Selbstbediener-Truppe unter Mitwirkung ihrer Erfüllungsgehilfen vom Bundesverfassungsgericht das soziale Dasein ihrer Mitmenschen wirklich vorstellt....