
Offener Brief an 709 Abgeordnete des deutschen Bundestages
in der Angelegenheit Offenbarungspflichten für gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesellschaften
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Schäuble,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des deutschen Bundestages,
wir wenden uns als kleine Gruppe sozial und verantwortungsbewusst denkender Menschen mit der Bitte an Sie, den nachfolgend geschilderten Sachverhalt zu prüfen, zu überdenken, und im Sinne des deutschen Volkes zur Wahrung des sozialen Friedens in Deutschland zu ändern.
Es geht uns mit diesem Schreiben um die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften, und hier allein um den Teil, der seine gewerbliche Tätigkeit vorübergehend eingestellt oder ganz beendet hat. Der wird nämlich durch die am Bundesamt für Justiz zuständigen Menschen mit sinnlosen Ordnungsgeld- oder Bussgeldbescheiden zugedeckt und regelrecht verfolgt. Bis hin auf den Friedhof. Das hätten die Nazis und Stasis in der Vergangenheit wohl auch nicht besser bewerkstelligen können.
Ganz sicher ist die Offenlegungspflicht für am Markt operierende Kapitalgesellschaften für die Verbraucher sinnvoll. Welchen Sinn und Zweck aber die Offenlegungspflicht bei gewerberechtlich abgemeldeten Kapitalgesellschaften erfüllen soll, erschließt sich uns nicht. Zudem das Erstellen von Jahresabschlüssen eine gewerbliche Tätigkeit ist, die im Falle der Abmeldung des Gewerbes mit Ausnahme von dem des letzten Geschäftsjahres gewerberechtlich untersagt ist. Und Offenlegungen im Bezug auf das veröffentlichte Zahlenmaterial auch unbedingt werthaltig sein müssen.
Gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesellschaften aber können nur mit dem oder den Wert/en "Null" veröffentlichen. Ein möglicher Gewinn an Wissen für die Verbraucher ergibt sich hier allein schon wegen des Fehlens von werthaltigem Zahlenmaterial nicht. Das es weder gebem kann noch darf. Und eine gesetzliche Bestimmung, dass gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesellschaften sofort nach der erfolgen Abmeldung des Gewerbes aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen, gibt es nicht. So denn von amtlicher Seite aus tatsächlich so großen Wert auf die Löschung von gewerberechtlich ruhenden Kapitalgesellschaften gelegt wird, dann bietet sich doch an, sie nach 10 oder 20 Jahren nach einmaligem Aufruf einfach auf dem Amtswege zu löschen. Oder ist Ihnen die Verfolgung von Menschen mit Ordnungsgeld- und Bußgeldbescheiden bis hin auf den Friedhof so wichtig?
Leider zeigen die Mitarbeiter am Bundesamt für Justiz hier weder Einsicht noch soziales Verantwortungsbewusstsein. Sondern betätigen sich als stupide - man möchte/sollte sagen dürfen: "Ordnungsgeldwichser" und "Bußgeldwichser".
Dabei gilt laut aktueller Rechtslage: Wer im Falle einer gewerberechtlich abgemeldeten Kapitalgesellschaft offenlegt, verstößt gegen das Gewerberecht. Und wer nicht offenlegt, gegen die Pflicht zur Offenlegung. Die Verhängung von Ordnungsgeld- oder Bußgeld-Bescheiden durch - man möchte/sollte sagen dürfen: "amtliche Pflichterfüllungstriebtäter" ist auf jeden Fall gesetzlich garantiert.....
Auch eine Möglichkeit, wie man Menschen dazu bringen kann, sich für nicht genehme, politische Alternativen zu interessieren. Ob die dann auch tatsächlich radikal sind, oder Radikalität als Mittel politischer Stimmungsmache nur unterstellt wird, ist völlig unerheblich. Denn eine Rechtslage, die auf jeden Fall einen Ordnungsgeld- oder Bußgeldbescheid garantiert, verwehrt den betroffenen Personen dauerhaft die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten so zu regeln, dass sie nicht durch stattliche Pflichterfüllungstriebtäter belästigt und schikaniert werden. Und ist damit nicht weniger radikal.
Sie sind schon mehr als 12 Jahre Mitglied des deutschen Bundestages? Dann gehören Sie auf jeden Fall vorbehaltlich eines allein durch Sie(!) zu erbringenden, besseren, gegenteiligen Beweises auf jeden Fall mit zu den Urhebern, Verwaltern, Hegern und Pflegern dieser demokratisch und sozial unwürdigen Gesetzgebung. Und es darf gleichzeitig unterstellt werden, dass es auch wieder vorbehaltlich eines allein durch Sie(!) zu erbringenden, besseren, gegenteiligen Beweises in Anbetracht dieser gesetzlichen Missstände nicht so sehr weit her ist mit Ihren eigenen demokratischen und sozialem Verantwortungsbewusstein. Gibt es doch hier ganz erhebliche Parallenen zu früherem Gedankengut von Nazis und Stasis. Denn eine Rechtsordnung, die betroffenen Bürger die Möglichkeit verwehrt, Ihre Pflichten so zu erfüllen, dass sie nicht zum Opfer einer willenlosen - man möchte/sollte sagen dürfen: Ordnungsgeldwichser- oder Bußgeldwichser-Kultur werden, hat nichts mit einer Rechtsordnung zu tun, die demokratischen und sozialen Ansprüchen genügt. Wie weit ist den denn mir Ihrem demokratischen und sozialen Verantwortungsbewusstsein wirklich her? Denn so ganz, wie von Ihnen vor allem in Zeiten von Wahlkämpfen behauptet, und wie Sie es Ihren Wählern gerne weismachen wollen, scheint Ihr demokratisches und soziales Gewissen mindestens mal hier nicht zu funktionieren.
Sie sind vielleicht erst seit 2017 Mitglied des deutschen Bundestages? Oder vielleicht seit 1, 2 oder 3 vollständigen Legislaturperioden? Nun, dann gehören Sie vermutlich nicht zu den Urhebern dieser unwürden Gesetzgebung, aber mindestens auch zu den Verwaltern, Hegern und Pflegern. Folglich stellt sich auch hier die Frage, wie weit her es mit Ihrem demokratischen und sozialen Verantwortungsbewusstsein wirklich ist?
Sollten Sie nun zu der Einsicht gelangen, dass hier Handlungsbedarf besteht, und die Gesetzgebung dahingehend änden, dass nur noch aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmende Kapitalgesellschaften zur Offenlegung verpflichtet sind, oder die Pflicht zur Offenlegung für gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesesllschaften bis zur Wiederanmeldung ganz einfach ruhen kann, dann vergesssen Sie bitte nicht, den Dreck in Form von Ordnungsgeldbescheiden und Bussgeldentscheiden zu entsorgen, den Ihre - man möchte/sollte sagen dürfen: Pflichterfüllungstriebtäter im Staatsdienst auf dem Rücken von Betroffenen angehäuft haben, um Menschen bis auf den Friedhof verfolgen zu können.
Hinweis: Als zum 01.01.2019 wie durch ein Wunder plötzlich nur noch halb so viel Mindesbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Gewerbetreibende und Selbständige notwendig war, ohne dass deshalb gleich die medizinische Versorgung in ganz Deutschland zusammmengebrochen ist, haben Sie das nämlich vergessen. Und die Betroffenen in dem von Ihnen durch Ihre liderliche, hochgradig diskriminierende Gesetzgebung zuvor angesammelten, sozialen Dreck einfach sitzenlassen.....