top of page

Die Richter/innen Eichberger, Baer und Britz  am Bundesverfassungsgericht haben mit Ihrer Beschluss, die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 nicht zur Entscheidung zulassen zu wollen, nicht nur die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, "nach den Prinzipien des Sozialstaates handeln" zu wollen, für inhaltlich wertlos erklärt, sondern sie nach allen Regeln richterlicher Kunst geradezu lächerlich gemacht. Und darüber hinaus den Grundgedanken der deutschen Demokatie einen schweren, vielleicht nicht wieder gut zumachenden Schaden zugefügt.

Die Richter in Karlsruhe haben mit diesem Beschluss etwas vollbracht, was nicht einmal Erich`s juristische Steigbügelhalter in der ehemaligen DDR vor dem Fall der Mauer geschafft haben. Nämlich bei nachgewiesen negativem Einkommen eines der Beschwerdeführer als Folge willkürlich missbrauchter und verdrehter Steuer- und Sozialgesetze mit einhergehender Pfändung von Sozialgeld, bei gleichzeitiger Missachtung von Menschenrechten und Menschenwürde durch die Gesetzgebung, mit einem juristischen Spagat die Übereinstimmung mit dem Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates herzustellen. Da kann dann auch das Deckmäntelchen derzeitiger, angeblicher Demokratie nicht mehr über über tatsächlich vorhandene Parallelen von radikalem Gedankengut der Richter vor und nach dem Fall der Mauer oder gar vor dem 08. Mai 1945 hinwegtäuschen.

Auch wenn das dem Gericht jetzt wieder nicht gefallen wird.

 

Mit dem Beschluss haben die höchsten Richter eines demokratischen Landes zu verstehen gegeben, dass in ihren Augen ein negatives Einkommen nach Steuern und Abgaben und die sich daraus ergebende Vollstreckung in das Sozialgeld hinein durch die Schergen des deutschen Gesetzgebers Anno 2017 das Normalste auf der Welt ist. Und damit gleichzeitig ein erschreckendes Zeugnis sozialer Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit abgelegt. Das vermutlich allein dem Umstand geschuldet ist, sich auf jeden Fall konform zu den hierzu gesetzlich definierten, hirnrissigen Wünschen des Dienstherrn zu verhalten.

Das war alles schon einmal da. Vor dem Fall der Mauer im Osten. Und vor dem 08. Mai 1945 im Westen.

Wenn sich der eine oder andere Leser an dieser Stelle vielleicht die Frage stellen wird, warum das in der ehemaligen DDR so nicht möglich war, kann die recht schnell beantwortet werden - es war einfach kein Geld dafür da, um einen künstlich hochgezüchteten Sozialapparat mit allen denkbar möglichen Irrungen und Wahnvorstellungen von Bürokraten auf Kosten der Steuerzahler und zum Schaden der Volkswirtschaft zu unterhalten. Einschließlich denen des Gesetzgebers, mit verunstalteten Gesetzen um jeden Preis immer noch mehr sozialen Bedarf erzeugen zu wollen.

Welches Vertrauen sollen denn die Bürger eines demokratischen Staates in dessen höchstes Gericht noch haben, wenn die Richter dort, und folglich auch an allen anderen deutschen Gerichten, auch zum Eigennutz von zwei Berufsverbänden (Deutscher Beamtenbund, Deutscher Juristenverband) Menschenrechte und Menschenwürde missachten? Und welches Vertrauen können sie daraus auf die Politik übertragen? Und umgekehrt natürlich auch?

Im günstigsten aller ungünstigen Fälle kann sich das Gericht vielleicht noch darauf berufen, die Verfassungsbeschwerde nur mit der an deutschen Gerichten anscheinend üblichen Arbeitsweise bearbeitet zu haben - "Was lang ist, wird nicht gelesen. Was kurz ist, nur überflogen". Alle übrigen, weiterhin noch denkbar möglichen Betrachtungsweisen kann man sich ersparen. Denn dass sich so an den negativen Einkünften des einen Beschwerdeführers als Ergebnis einer hier schon neben jeder mathematischen Realität liegenden Gesetzgebung noch etwas ändern könnte, etwa in Form zukünftiger Vermeidung, wird grundsätzlich bestritten. Von der sozialen Realität redet man schon besser gleich garnicht.

Das Gericht kann sich nach dem Verständnis des Verfassers auch nicht damit rechtfertigen, die Verfassungsbeschwerde der Klägergemeinschaft habe nicht den gehobenen juristischen Ansprüchen des Gerichts an eine Verfassungsbeschwerde entsprochen. Ihm war bekannt, dass die Klägergemeinschaft sich selbst vertreten hat. Das negative Einkommen eines der Beschwerdeführer überragt als unerträglicher Ist-Zustand an deutschem Gesetzes-Pfusch allen weiteren Vortrag. Folglich hatte es die Aufgabe, sich aus den ungeahnten, vermutlich unendlichen Höhen juristischer Ideale, die den Betroffenen mindestens mal hier eher wie Wahnvorstellungen oder Hirngespinste vorkommen müssen, auf die Ebene der Menschen auf der Straße herab zu begeben. Und ist genau daran, unter anderem auch am Fallstrick des negativen Einkommens, hoffnungslos gescheitert. Weil diese juristischen Wertvorstellungen und Ideale im vorliegenden Fall eben nicht der Demokratie, sondern allein radikalen Zielen gedient haben. Die nicht mit der aktuell noch gültigen Verfasssung übereinstimmen. Und mit dem Werten einer christlichen und sozialen Erziehung schon garnicht.

Das interessanteste an diesem Beschluss ist sicherlich die Tatsache, dass eine der daran beteiligten Personen selbst vierfacher Familienvater ist, den vermutlich die unangemessen hohe Bezüge im gehobenen juristischen Staatsdienst von jeder Lebensrealität entfremdet haben. Und ein Gesetzgeber, der zur Durchsetzung seiner hirnrissigen und realitätsfremden Vorstellungen von immer mehr Sozialfällen keine Probleme damit hat, bei Gewerbetreibenden auch Sozialgeld zu pfänden(zu stehlen), und hilfsweise zur finanziellen Nötigung der Betroffenen auch noch die Leistungen der Krankenkasse einzuschränken, der nimmt auch keine Rücksicht  auf das Kindergeld. Das hat das Gericht hier übersehen. Was in einem sozialen demokratischen Rechtsstaat, der nach den Prinzipien eines Sozialstaates handeln will, gleichzeitig aber die Pfändung von Sozialgeld und Kindergeld zulässt, ein unmöglicher Zustand ist. Es wäre sicher sehr interessant, den Kommentar der dazu gehörenden Ehefrau zu dieser Sache zu hören. Die wird das für sich allein hoffentlich mit dem Griff zur Bratpfanne lösen, um sie ihrem Herrn Gemahl um die Ohren zu schlagen.

Der Verfasser sieht zudem sein Handeln bestätigt, den Weg der Klägergemeinschaft zum Bundesverfassungsgericht ohne die Inanspruchnahme von anwaltlicher Vertretung gegangen zu sein, denn in Anbetracht der Machtverhältnisse im Deutschen Bundestag, der nach seinem ganz persönlichen Verständnis derzeit eher einer Art "Volkskammer des Deutschen Beamtenbundes" denn einer wirklich demokratisch orientierten und auch so handelnden Institution gleicht, wäre ohnehin keine wirkliche Hilfe oder qualifizierte Beratung zu erwarten gewesen.

Was aber haben Menschen mit einer derartigen, ersichtlich radikal orientierten, unchristlichen und unsozialen Arbeitsleistung, die allenfalls auch dazu geeignet ist, die Radikalität von Betroffenen zu fördern, an so einem Gericht als  - angeblich politisch neutrale - Mitarbeiter verloren? Was haben die überhaupt im Staatsdienst eines - angeblich - demokratischen Staates zu suchen? Die mit diesem Beschluss keine Leistung im Sinne der Verfassung und der Demokratie erbracht haben, sondern die betroffenen Bürger damit allenfalls tagtäglich beleidigen, wirtschaftlich nötigen, diskriminieren und zum Landfriedensbruch anstiften. Und sich vom Volk "als Dank dafür" Landplagen gleich regelrecht aushalten lassen?

​Ein Skandal, der seinesgleichen sucht.

Geld gespart, und die wirkliche geistige Gesinnung der zuständigen Richter erkannt, lautet die knallharte, unerbittliche und traurige Bilanz dieses Rechtsweges. Ohne wenn und aber.

Also müssen wir weiter an dem Problem arbeiten.

Mit dem Beschluss unter dem Aktenzeichen 1 BvR 865/17 wird gleichzeitig eine unangemessene und unerträgliche Nähe des Gerichts zu genau den Parteien im deutschen Bundestag sichtbar, von denen die drei Richter zur Berufung an das Bundesverfassungsgericht empfohlen wurden. CSU, CDU, SPD und Die Grünen. Und damit die an diesem Gericht eigentlich gebotene, politische Neutralität von Richtern neutralisiert oder gar vollständig beseitigt. Vielleicht sollten sich die Mitglieder dieser Parteien mal Gedanken darüber machen, ob sich das von diesen Parteien hier vertretene Gedankengut überhaupt mit den sozialen und demokratischen Werten der Erziehung deckt, die sie selbst in ihrem Elternhaus und in ihrem privaten und beruflichen Umfeld erfahren haben. Oder ob sie vielleicht Mitglied in der falschen Partei sind.

Die hier radikales Gedankengut pflegt und fördert.

Im Herbst ist Wahl......

Mit dem Urteil zur Grundsteuer am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr in aller Deutlichkeit gezeigt, dass von ihm keine Arbeitsleistungen im demokratischen und sozialen Sinne mehr zu erwarten sind. Sondern allenfalls noch in stark zunehmend, minderer Qualität - und in Form von Filzpflege.

Denn genau das, was im mal wieder medienwirksam inszenierten Urteil zur Grundsteuer vom Gesetzgeber eingefordert wird, hat das Verfassungsgericht in der Verfassungsbeschwerde vom ..... den Beschwerdeführern verwehrt - unter Anderem die Anpassung von gesetzlich definierten Werten zum Zweck der einheitlichen Besteuerung im Bereich des sozialen Existenzminimums auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Dem des Jahres 2018. Und nicht dem etwa von 1982 (Amtsantritt von Helmut Kohl - auch bekannt als Bimbeskanzler) oder 2005 (Einführung von Hartz IV).....

So sind denn auch hier in Zukunft meist nur noch Leistungen zu erwarten im Sinne der Worte Konrad Adenauers: "Was kümmert mich mein saudummes Geschwätz von gestern!"

 

Der hier tätige Prüfer hätte ganz sicher eine bessere berufliche Erfüllung als Jongleur von Pizzakartons beim  nächstbesten Zirkus gefunden....      

Man beginnt sich bei diesem Leistungen zu fragen, über was für eine demokratische und vor allem soziale Gesinnung die hier tätigen Menschen tatsächlich verfügen. Dass mit derartigen "Arbeitsleistungen" die Radikalität unter den betroffenen Bürgern nachhaltig gefördert wird, daran wird wohl kaum ein Leser ernsthaft zweifeln.

Schaut man sich Schreiben und vor allem die Urteile des Bundesamts für Justiz mal etwas genauer an, dann fällt auf, dass an keiner einzigen Stelle der Name einer Richterin oder der eines Richters erscheint. Genannt werden nur die Namen von am Bundesamt für Justiz tätigen Mitarbeitern ohne jeglichen Hinweis auf den dienstlichen Rang als potentielle Ansprechpartner. Wer schon mal in Zivilrechtssachen oder Strafsachen mit deutschen Gerichten zu tun hatte weiß, dass da unter jedem Urteil der Name der Richterin oder der des Richters steht. Es entsteht schon hier der Verdacht, es könnte sich vor allem bei den Urteilen auch um die Arbeit eines per EDV betriebenen "Aktenzeichen-Generators mit angeschlossenen Textprogramm" handeln. Und die hier vorgenommene "Rechtsprechung" somit allein das Ergebnis von mit Strom betriebenen Maschinen ist. Jedenfalls lassen das auch die entweder völlig fehlenden Stellungnahmen zu konkret vorgetragenen Sachverhalten, oder die ersichtlich unrichtigen wie der zur Gewerbeabmeldung zum 31.12.2004 mal nachhaltig vermuten.

 

Wenn die Bürger den Namen "Bundesamt für Justiz" lesen oder hören, dann denken sie in den allermeisten Fällen vermutlich an "Hohe Behörde mit hohem, qualifiziertem Rechtsanspruch" Das hinter dem Namen der Behörde tatsächlich gebotene Arbeitsniveau ist mindestens mal im vorliegenden Fall aber nur noch das von angelernten Hilfsarbeitern. Denn zum Drücken von Knöpfchen für die Auswahl und das Abrufen von vorgefertigten und abgespeicherten Schreiben in Form von "1, 2, 3... oder a, b. c..." braucht es kein juristisches Staatsexamen, sondern nur ein minimales mathematisches und/oder sprachliches Verständnis. Das könnten dann - Vorsicht: Satire!!! - sogar Hartz IV-Empfänger als 1-Euro-Jobber oder Asylanten mit mathematischen und deutschen Grundkenntnissen kostengünstiger erledigen.

Der beschriebene Sachverhalt deckt den erschreckend miserablen Stellenwert, den Gewerbetreibende und Selbständige in den Augen unserer Politiker und ihrer Handlanger im Staatsdienst haben, in aller Deutlichkeit auf. In deren Augen ist wohl schon die Bestellung eines Richters, der hier für Rechtsstreitigkeiten zuständig sein soll, zum Fenster hinaus geworfenes Geld. Weil man ohne zweifelsfrei schneller daran kommt. Im Grunde genommen sind Gewerbetreibende und Selbständige hier nur noch Freiwild für die gesetzlich und amtlich gewillkürte Hämmorhoiden-Pflege.

Wo in den Reihen des deutschen Beamtenbundes sichtbares demokratisches Handeln und soziales Verantwortungsbewusstsein notwendig wären, herrschen derzeit nur Tristesse in Form von Verletzung von Menschenrechten und sozialer Verantwortungslosigkeit. Darüber können auch die aktuell laufenden Diskussionen über "political Correctness" in allen denkbaren Formen nicht hinwegtäuschen.

Möchten Sie Bürger in einem Land sein, in dem Ihre rechtlichen Angelegenheiten nur noch maschinell unter Mitwirkung eines Aktenzeichen-Generators mit integriertem/angeschlossenem Textprogramm abgewickelt werden? Vielleicht als Alternative zu den "Arbeitskünsten" eines Herrn Freisslers?

Um was für eine Art von "Rechtsprechung" soll es sich hier dann überhaupt handeln? Dient der Begriff "Rechtsprechung" hier nur zur Vortäuschung falscher Tatsachen, und handelt es sich hier nur um einen tatsachenverdeckend verwendeten Begriff zum willenlosen Abkassieren? Oder ist das schon ein Probelauf für die juristische Zukunft von Morgen? In Form von juristischen Profitcentern? Flächendeckend für alle Rechtsbereiche??!?

Entspricht das Ihren tatsächlichen demokratischen Ansprüchen?

Krankenkassen:

Nehmen wir als Grundlage für die realistische Betrachtung doch einfach die Zahlen aus der bekannten Auswertung. Weitere Pflichtabgaben von Gewerbetreibenden und Selbständigen wie die zur zur IHK oder Handwerkskammer sind hier noch ebenso wenig berücksichtigt wie - je nach Branche - Zahlungen an die Sozialkassen oder andere Einrichtungen. Und man fragt sich beinahe schon automatisch, wo da denn noch Geld für einen Steuerberater übrig sein soll, den man wiederum zwingend braucht für die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung. Folglich ist auch hier der gesetzliche Würgegriff permanent spürbar.

bottom of page