
UStG § 13b und andere gesetzliche Merkwürdigkeiten
Die Geschichte des Umsatzsteuergesetz (UStG) § 13b ist gleichzeitig der Nachweis, dass der Gesetzgebung seit 30 Jahren sehr wohl bekannt ist, dass die Besteuerung und die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen in den Bereich des Sozialgeldes hinein nicht funktionieren können.
Erwirbt ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer Waren oder Leistungen, und wird in den vorgelegten Rechnungen die Umsatzsteuer offen ausgewiesen, führt das zum Abzug der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer. Um zu vermeiden, dass die Umsatzsteuer beim Weiterverkauf oder Erbringen eigener Leistung dann nochmals bezahlt werden muss. Und sie den Erlös damit nicht doppelt belastet.
Dass die Erhebung von Umsatzsteuer zu Problemen bei der Liquidität führen muss, wenn sie in den privaten Bereich des Unternehmers hinein erhoben wird, darüber wurde schon geschrieben. Da der Staat nicht selbst der Leidtragende seiner fehlerhaften Gesetzgebung sein wollte, kam man zunächst mal auf den Einfall, den Vorsteuerabzug zu verwehren, wenn vom Rechnungsersteller die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das musste dann zwangsläufig zu Konflikten mit den Unternehmern führen, die auf die Vergütung der ausgewiesenen Vorsteuer beharrten. Ganz einfach, weil sie die ja bezahlt hatten.
Als die Situation offen zu eskalieren drohte, schuf der Gesetzgeber den UStG § 13b, der im Sommer 2003 in Gang gesetzt wurde. Unternehmer , die in den Gültigkeitsbereich des UStG § 13b fallen, durften ab sofort keine Mehrwertsteuer mehr offen ausweisen, sondern nur noch den Nettobetrag ihrer Leistung unter Hinweis auf die Wirksamkeit von UStG § 13b.
Es gab später dann noch einzelne Entlastungen einiger gezielt ausgesuchter Gewerbetreibenden wie der der Hotelerie bei der Höhe des Steuersatzes für die Besteuerung des Umsatzes, die anscheinend über die richtigen Beziehungen in den Deutschen Bundestag verfügten.
Den ganze Rest der kleinen Gewerbetreibenden, bei denen Steuern, Beiträge zu den Krankenkassen und sonstige Abgaben in den Bereich des Privatmenschen erhoben werden der bei allen anderen Mitmenschen nicht besteuert wird, der unpfändbar ist, oder der in den Bereich der Sozialleistungen fällt, ließ der Gesetzgeber bis zum heutigen Tag einfach im Regen stehen. Um hier die Entstehung von Bedarf für Leistungen nach SGB II für diesen Teil der Antragsteller nicht völlig zu unterbinden.
Das Handeln nach den "Prinzipien des Sozialstaates.......???!?"
Doch wirkliche Erleichterungen für den für UStG § 13b in Frage kommenden Unternehmerkreis gab es auch nie. Die Zauberwörter dafür heißen Freistellungsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der zugleich eine Moral im Sinne des "Political Correctness" erzeugt wurde. Die Freistellungsbescheinigungen erteilen die Finanzämter nur dann, wenn keine Steuerrückstände, und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nur dann, wenn keine Beitragsrückstände bestehen. Die weggefallenen Umsatzsteuern wurden durch eine Flut von Möglichkeiten zum Schikanieren ersetzt. Liegen die Freistellungsbescheinigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht beim Auftraggeber vor, kann der die Zahlung mindestens mal zum Teil verweigern. Und Möglichkeiten, die Auftragnehmer so gezielt finanziell unter Druck zu setzen, gibt es weitaus mehr, als das Kalenderjahr Tage hat.
Ganz allgemein betrachtet sind die Steuerehrlichkeit und die ordnungsgemäße und pünktliche Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung tragende Elemente eines Systems, in dem soziales Verantwortungsbewusstsein aller Steuer- und Beitragszahler eine Rolle spielen. Die aber in Deutschland allein schon deshalb nicht erfüllt werden können, weil der Gesetzgeber durch die aktuell gültigen Gesetze mindestens mal in den unteren Bereichen des Einkommens durch die Erhebung von Steuern und Beiträgen weit über dem Durchschnitt in die Bereiche des sozialen und steuerlichen Existenzminimums hinein durch das eigene, völlig fehlende soziale Verantwortungsbewusstsein jegliche Ehrlichkeit schon selbst augeschlossen hat. Und wo der Ausschluss der Ehrlichkeit noch nicht ausreicht, wird durch entsprechende Gesetze kräftig weiter nachgeholfen.
Siehe Willkommensseite - Tabelle
Siehe Projekt 1 - Der Fall Basirat
Siehe Projekt 4 - Wege aus Hartz IV - gibt es die?
Und er dann auch noch versagt - ob versehentlich oder vorsätzlich gewollt, kann dahin gestellt bleiben - wenn Berufsverbände und Versorgungseinrichtungen wie die SOKA-Bau für die unteren Einkommensbereiche bei der Ausbildungsumlage eine Beitragsbefreiung mit einer Freistellung von dieser Abgabe im Sinne des steuerlichen Mindesteinkommens das beschließen, was der Gesetzgeber nicht schaffen kann oder nicht schaffen will. Und er dann genau das veranlagt oder verbeitragt und vollstreckt, was die SOKA-Bau mit der "Härtefallregelung" beseitigen wollte.
Der Gesetzgeber die Härtefallregelung dann selbst zum Härtefall macht. Weil er in einem Bereich plündert, in dem die Verantwortlichen der SOKA-Bau ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wollten.
Siehe Projekt 4 - Härtefallregelung wird zum Härtefall
Der Gesetzgeber tritt hier seit dem 03.11.2016 ganz ungenierlich als Dieb von Opferstöcken auf...
"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..."
Welchen allgemeinen Nutzen kann ein noch so gut gemeinter Lösungsvorschlag für das Gemeinwohl bringen, wenn auf der einen Seite nur ein störrischer und sturer Esel - hier in Form von Gesetzgebung und Verwaltung - steht?
Oder hat "Mutti" Merkel genau das verstanden als "ihr Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates"?
Und die Wähler waren alle nur zu dumm, um das richtig zu verstehen?
Vielleicht lässt sich die Härtefallregelung der SOKA-Bau "ganz diskret" irgendwie auch wieder abschaffen......
Mit den richtigen Pöstchen und der notwendigen Menge "Bimbes" sicher kein Problem........
Von seinen Mitmenschen die Moral verlangen, die man selbst nicht hat, scheint sich gerade bei Politikern extrem stark zunehmend einer nicht zu übersehenden Beliebtheit zu erfreuen. Und was kann - ganz allgemein betrachtet - der Betrachter denn dazu, wenn der Urheber eines Problems zum Drecksack mutiert? Wenn der nicht schon vorher einer war.....???!?
"Die Moral, die ich lebe, muss nicht gleich der sein, die ich von meinen Mitmenschen erwarte!"
Damit lässt es sich im Deutschen Bundestag sicher ganz gut leben.....
Der Verfasser sieht hier reichlich Klärungsbedarf. Im September ist Wahl.....
Der nächste Teil der Betrachtung dient dem seit 01.01.2017 gültigen, tariflich bestimmten Mindestlohn von 11,30 Euro/Arbeitsstunde im Bauhauptgewerbe.
Rechnet man zu diesem Stundenlohn ganz grob den Anteil des Arbeitsgebers zur Sozialversicherung mit rund 25 %, die Umlagekasse der SOKA-Bau für das Bauhauptgewerbe mit rund 25 %, und weiterhin rund 10 % für den Beitrag des Arbeitgebers zur BG Bau dazu, dann kommt man sehr schnell und sehr einfach auf 19,60 Euro.
So viel kostet ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber pro Stunde tatsächlich - und zwar als reiner Lohn. Hier ist noch nicht die Rede von Handlungskostenzuschlägen für allgemeine Betriebskosten, wie sie jeder Betrieb hat. Die Bestandteil der Kalkulation sein müssen, damit der Betrieb überhaupt existieren kann. Benzinkosten als Hauptausgabe des Fuhrbetriebs, neben weiteren hier anfallenden Kosten wie Steuern, Versicherungen, Reparaturen, Erwerb von Fremdleistungen, Materialbedarf(je nach Auftragsform), Gebühren, Beiträge zur IHK oder HWK, Telefon, Porto, Bürobedarf, Steuerberater, Buchhaltung sind nur ein Teil aller möglichen Ausgaben, die als Handlungskostenzuschlag erhoben werden müssen, um letztendlich zu einem positiven Betriebsergebnis kommen zu können, das wiederum zunächst mal nur der Sicherung des Lebensunterhalts des Gewerbetreibenden oder Selbständigen dienen soll.
Der Gewerbetreibende oder Selbständige vor allem in diesem Bereich als "vor Ort" auf der Baustelle tatsächlich mitarbeitender Betriebsinhaber damit den gleichen Platz in der Betrachtung des sozialen und steuerlichen Existenzminimums und des Pfändungsfreibetrags nach § 850 ZPO einnehmen kann, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch. Bei der aber die tatsächlich geleistete Arbeit den ersten Platz in der Rangordnung der Betrachtung einnimmt, und nicht der Bezug von Sozialleistungen nach SGB II. Und das dann vielleicht auch noch ohne jeglichen Willen zur Leistung überhaupt.....
Es versteht sich, dass das unter 40,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde kaum möglich ist.
Dagegen befinden sich in den Unterlagen des Verfassers Rechnungen von Kunden, bei denen 18,00 bis 20,00 Euro insgesamt abzurechnender Stundensatz Bestandteil der Vereinbarung waren. Bis hinunter zu 13,00 Euro......
Natürlich erscheint das dann mit Anweisung des Auftraggebers nicht so auf der Rechnung. Da steht dann einfach "Pauschal".....
Aber schon das bekommen der deutsche Gesetzgeber, seine Bediensteten in den Ämtern und die Mitarbeiter der Krankenkassen nicht auf die Reihe. Siehe Tabelle auf der Willkommensseite. Über Ursachen und Gründe möge sich jeder Betrachter bitte sein eigenes Bild machen. Auch darüber, warum es am Ende des Verteilerkarussells nicht einmal mehr für einen Lohn reicht, der den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen entspricht. Trotz Preissteigerungen wie bei der Elbphilharmonie oder BER.....
Der nächste Abschnitt ist der Auftragsvergabe/Auftragsannahme gewidmet. Und damit auch der Frage, "wie funktioniert Bau" tatsächlich. Die meisten der Leser sind sicher schon mal an einer Großbaustelle vorbei gefahren, bei der auf dem angebrachten Schild die Bezeichnung "ARGE" stand. Gemeint ist damit eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Betriebe, die einen Auftrag gemeinsam abwickeln. Vielleicht, weil ihr eigenes Leistungsangebot nur Teile des gesamten Auftrags abdeckt. Gegenüber dem Auftraggeber tritt diese ARGE als eine Einheit auf. Was vermutlich auch im Sinne des jeweiligen Auftraggebers ist, weil er immer nur einen einzigen Hauptansprechpartner hat. Diese Art von Auftragsvergabe/Auftragsannahme interessiert hier aber nur am Rande - wenn überhaupt.
Während früher der Bauunternehmer mit "seinen Mitarbeitern, Maschinen und Geräten" selbst auf der Baustelle aufgetreten ist, sind heutzutage dort ganze Verteiler-Karusselle mit der Auftragsvergabe/Auftragsannahme beschäftigt.
Es ist die Geschichte
des Subs vom Sub vom Sub vom Sub vom Sub.......
Das Reich der Subunternehmer.
Geprägt durch die Erkenntnis "Lieber fingerlang gehandelt als armlang gearbeitet"
An dessen Ende es in den meisten Fällen nicht einmal mehr zum tarifvertraglich geregelten Lohn reicht...
Vom sozialen und gesellschaftlichen Status des Unternehmers als letztem Glied in dieser Kette ganz zu schweigen.
Wenn man nun als aufmerksamer Betrachter der gesellschaftlichen Entwicklung der vergangenen 20 - 30 Jahren die deutliche Zunahme der Raffkultur einhergehend mit der der Schleicherkultur registriert hat, dann können einem dieses Zustände hier nicht mehr verwundern. Es erscheint dann schon eher als Wunder, dass in diesem Reich der Hyänen die Menschen, die tatsächlich körperliche Leistung erbracht haben, tatsächlich noch 13,00 Euro erhalten.
Brutto natürlich. Und inklusive aller Betriebsaufgaben. Es könnte ja gerne auch noch weniger sein. Wo kämen wir denn sonst hin....!!!
Elbphilharmonie und BER lassen grüßen!
Es versteht sich wohl von selbst, dass es unter diesen Bedingungen beim Auftragnehmer früher oder später zu finanziellen Schwierigkeiten kommen muss. Beinahe eine automatische Vorgabe. Dann setzt der Mechanismus des Einbehalts ein, wenn die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen fehlen. Und es werden Tür und Tor für den Betrug unter Mitwirkung des Gesetzgebers geöffnet.
Angefangen von der Möglichkeit zur Insolvenzverschleppung auf Seiten des Auftraggebers. Bis hin zum Erschleichen von Leistungen für die ganz persönliche Bereicherung sind der Phantasie des Betrachters hier keinen Grenzen gesetzt. Es muss sich nur ein Grund für das Einbehalten der fälligen Gegenleistung ergeben, alles andere regelt sich beinahe von alleine. Hier sogar gesetzlich gefördert.....
Auf der untersten Ebene, auf der der Spaten und Schaufeln, wird das oftmals erreicht, indem sich der Auftraggeber zwar vom Auftragnehmer den Vertrag unterschreiben lässt, selbst aber kein von ihm selbst gegengezeichnetes Exemplar herausrückt. Ohne diesen Beweis werden deutsche Gerichte kaum die Arbeit im Sinne eines auf finanzielle Erfüllung Klagenden erledigen. Weil hier der schriftliche Nachweis zwingend erforderlich ist, und sie folglich in der Beweispflicht stehen. Und Kläger als oftmals ausländische Mitbürger hier vor Gericht grundsätzlich schlechte Karten haben. Es ist dagegen schon vor dem Amtsgericht Ludwigshafen vorgekommen, dass in einer Mietsache zugunsten des Vermieters entschieden wurde, weil der eine angeblich mündlich getroffene Vereinbarung vorgetragen hatte, obwohl genau das laut vorgelegtem Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen war. Die Gleichheit vor dem Gesetz.....
Stattdessen wird auf pünktliche Arbeitsaufnahme gedrängt, und unmittelbar danach mit dem Kreislauf der finanziellen Nötigung begonnen. Für eine Seitens des Gesetzgebers geforderte Saubermannkultur, die hier eher der von Moralschwuchteln gleicht.