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2. Vergleich "Sozialstaat" Deutschland mit einem anderen europäischen Land

3. Die deutsche Realität

4. Die Arbeit der deutschen Finanzverwaltung bei Anträgen auf Erlass

5. Der "Pfändungsschutz" der Finanzverwaltung

6. Vergleich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Deutschland - Schweiz  

Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 5

Oder: Man möchte/sollte sagen dürfen:

Die etwas andere Seite der (schein-)heiligen Mutti A. ...

Gesellschaftliche Verfolgung in Deutschland im Jahr 2018

(Es muss nicht immer KZ und Gaskammer sein, es geht auch anders...)

 Durch "Arbeit ohne Wert" - zum Beispiel!

1. Einleitung

Kann es so etwas in einem demokratischen und sozialstaatlich handelnden Land überhaupt geben? Natürlich nicht, wenn man seine Überlegungen allein an der Art und Weise festmacht, wie vor dem 08.05.1945 in diesem Land mit Menschen umgegangen wurde. Wo doch unsere gewählten Volksvertreter geradezu auffällig und vor allem permanent darum bemüht sind, alles - vielleicht auch nur angeblich - Rassistische und vor allem Antisemitische mit dauerhaft intensiver Unterstützung der Medien schon im Ansatz zu unterbinden.

Und dennoch gibt es in diesem Land Bereiche, in denen der Umgang von Politik und Verwaltung mit Menschen Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit geradezu aufdrängt. Und damit auch die mahnenden Worté von Helmut Schmidt (1918 - 2015)

"Wir haben uns moralisch nicht verbessert"

Wie Recht er mit dieser Feststellung hatte, und auch nach seinem Tod immer noch hat, soll nachfolgend an einem der hässlichsten Teile der deutschen Gesetzgebung erläutert werden.

Lesehinweis:

Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt - Teil 3 - "Demokratische" Radikale in Politik und Verwaltung

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Vergleich Sozialstaat CH - D

2. Vergleich "Sozialstaat" Deutschland mit einen anderen europäischen Land

Schauen wir uns im nächsten Schritt eine öffentlich verfügbare und damit für jeden Bürger lesbare Dienstanweisung von Politikern an ihre Beamten an, wie die gesetzlichen Vorgaben im Sozialstaat anzuwenden sind.

Da findet sich gleich unter de Hinweis auf die Rechtsgrundlagen unter der Überschrift "Erläuterungen" der nachfolgend zitierte Satz:

"Grundsätzlich werden aus Mitteln der Sozialhilfe weder laufende Steuern noch Steuerrückstände bezahlt"

Anders als in Deutschland ist damit die Pfändung von Sozialgeld für Rückstände an Steuern ausgeschlossen. Wo gibt es so etwas?

Liebe deutsche Politikerinnen und Politiker,

liebe deutsche Beamtinnen und Beamten,

damit bei Ihnen keine Irrtümer entstehen, und auch sonst keine Panik vielleicht wegen dem Verlust möglicher Pfründe aufkommen kann - das ist nicht die deutsche Version eines Sozialstaates, sondern die unserer schweizer Nachbarn.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oh Wunder über Wunder......

Und wir stellen fest:

1. Es gibt in der Schweiz keinen Finanzminister, der sich - anders als in Deutschland - die Steuereinnahmen mit von Beginn an nicht realisierbaren Steuereinnahmen schönrechnet. Weil dort keine Steuern in das soziale oder das steuerliche Existenzminimum erhoben werden. Und folglich auch nicht vollstreckt werden können.

2. Es gibt in der Schweiz keine für Soziales zuständige Ministerinnen oder Minister, die die Zunahme der Sozialhilfe-Empfänger per Gesetz fördern.

Die mathematische Realität der deutschen Version können Sie der nachfolgenden Tabelle - Stand September 2018 - entnehmen.

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Die deutsche Realität

3. Die deutsche Realität

Stand September 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschreibung aus der Schweiz, wie die Verwaltung dort die Vorgaben der Politik umzusetzen hat, lässt auch ohne genaue Kenntnisse des schweizer Steuerrechts vermuten, dass es dort durch den Gesetzgeber künstlich konstruierte Steuerschulden anders als in Deutschland garnicht gibt. Und Beitragsschulden vielleicht auch nicht. Was sich allein schon durch die funktionierende Bürgerbeteiligung an wichtigen Entscheidungen der Politik mittels Bürgerentscheid erklären lässt. Über den die Schweizer bei allen für sie wichtigen Fragen einfach ein ganzes Stück weit mehr an den politischen Entscheidungen mitbeteiligt und somit "näher dran" sind. Natürlich, und da wollen wir uns keinen Illusionen hingeben, wird auch dort nicht jeder Bürger damit rundum zufrieden sein. Weil es weder den "perfekten" Staat, und folglich auch keine "perfekt" im Sinne von fehlerfrei funktionierender Gesetzgebung geben kann. Nirgendwo auf der Welt.

Zweifellos sehr interessant ist auch ein Blick auf die Rechtsgrundlagen, mit denen die schweizer Behörden arbeiten. Und da ganz besonders die Jahreszahlen der zitierten Gesetze oder Rechtsverordnungen. Die sind alle älter als 20 Jahre - und funktionieren immer noch zur mindestens weitgehenen Zufriedenheit der schweizer Bevölkerung. Was gleichzeitig auch als Beweis dafür dienen kann, dass die monatlich auf die deutsche Bevölkerung prasselnde Flut gesetzlicher Änderungen und Neuerungen, die mittlerweile so sicher ist wie Ebbe und Flut, oder wie das Erscheinen der Müllabfuhr, nicht unbedingt immer zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen müssen.

In Deutschland führen die in der Tabelle genannten Bedingungen für die davon Betroffenen auf jeden Fall zu einer Arbeitsleistung ohne Wert. Und zum scheinheiligen Erstaunen unserer Politiker und ihrer Verwaltung, warum diese Bürger dann nach politischen Alternativen suchen...!!?!

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Die Arbeit der dt. Finanzverw.

4. Die Arbeit der deutschen Finanzverwaltung bei Anträgen auf Erlass

Gehen wir nun ins Detail, und schauen uns mal an, was was sich der deutsche Gesetzgeber so alles hat einfallen lassen, um hilfsbedürftige Gewerbetreibende und Selbständige durch seine Verwaltung nach besten Kräften nötigen, drangsalieren, schikanieren, und je nach Bedarf und Rechtslage bis auf den Friedhof verfolgen zu können. Da werden böse Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit wach. Und vergessen Sie dabei bitte nie - wir bewegen uns bei dieser Betrachtung ausschließlich im Bereich des steuerlichen und sozialen Existenzminimums!

Wir hatten im Projekt 2 den Fall Basirat vorgestellt. Die Geschichte einer Famiiie mit negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Falls Sie den Fall noch einmal zum Nachlesen aufrufen möchten, oder ihn noch nicht gelesen haben, dann können Sie mit diesem Butten den Fall aufrufen.

Der Fall Basirat  

Wie unsere schweizer Nachbarn das handhaben, wenn Steuern nicht bezahlt werden können, wissen Sie ja mittlerweile. Und jetzt schauen wir uns mal an, was für Einfälle unsere - man möchte/sollte sagen dürfen: deutsche Fallensteller-Gemeinde aus Politik und Verwaltung dazu hatte. Und denken dabei bitte immer daran, dass rund 50 % der Abgeordneten im deutschen Bundestag Beamte sind. Dieser Berufsstand also an dieser Art Gesetzgebung immer maßgeblich beteiligt war und nach wie vor ist.

Im Zusammenhang mit der Steuererklärung des Jahres 2014 forderte das Finanzamt noch rund 1.600,00 Euro an Umsatzsteuern ein. Es wurde über einen Verein Antrag auf Erlass gestellt. Die Antwort darauf kam am 15.01.2016.

Nun leben wir ja in einem Land, dessen Regierung mal in einer Regierungserklärung das "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates verkündet hat. Wo genau sich das jetzt hier abspielen sollte, kann der Verfasser auch nach mehr als zwei Jahren, nachdem er in den Besitz dieses - man möchte/sollte sagen dürfen: geistigen Dünnschiß`gelangt ist, immer noch nicht feststellen. Und im Vergleich mit den Dienstanweisungen der schweizer Politik an ihre Verwaltung erscheint ihm das wie eine Wegbeschreibung zur sozialen Hölle.

Während sich die erste Seite dieses Schreibens mehr mit allgemeinen Betrachtungen des Antrags befasst, ändert sich das auf Seite zwei schlagartig. Wie wir bereits durch das Beipiel auf der Hauptseite wissen - ab einem Umsatz von über 17.500,00 Euro ist Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Es wird nochmals auf das Beispiel auf der Willkommensseite erinnert. Und dass die Grenze für die Kleinunternehmerregelung schon seit Jahren völlig unzureichend ist. Ganz am Ende dieser Seite wird das nochmals einer Betrachtung unterzogen werden.

Bei der einfachen Gewinnermittlung durch "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" wird im Gegensatz zu Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, nicht abgeführte Umsatzsteuer beim Einkommen angerechnet.

Beispiel: Ein Unternehmer hat ein Betriebsergebnis von 36.000 Euro. Daneben hat er noch 4.000 Euro Umsatzsteuer nicht entrichtet. Er hat also ein Einkommen von 40.000,00 Euro zu versteuern.

Jetzt schauen wir uns mal an, was das Finanzamt dazu schreibt:

"Der Unternehmer wird durch die Umsatzsteuer wirtschaftlich nicht belastet. Es handelt sich dabei lediglich um "durchlaufende Steuerbeträge"."

Bei einem Bilanzierer absolut richtig. Bei einem "Einnahmen-Überschuss-Rechner absolut falsch. Siehe Beispiel. Und ob in diesem Fall tatsächlich Einkommensteuer fällig wird, ist ohne jegliche Belang.

Und weil wir nun in Deutschland leben, in dem alles so richtig, so genau, so einzigartig gut und gleichzeitig so perfekt ist, haben sich unsere Politiker neben der hier nachgewiesen ohnehin schon miserablen Gesetzgebung noch etwas ganz besonderes zur Sache einfallen lassen. Der Vorgang wird nämlich doppelt besteuert plus neuerdings einem Bußgeld.

Zuerst wird die Einkommenssteuer durch nicht abgeführte Umsatzsteuer "hoch gerechnet".

Dann wird die zuvor als Einkommen angerechnete Umsatzsteuer eingefordert - bei Bedarf auch über die Zwangsvollstreckung.

Und dann kommt neuerdings auch noch ein Bußgeld obendrauf wegen nicht rechtzeitiger Abführung der Umsatzsteuer. Die zuvor aber schon in Einkommen umgewandelt und versteuert wurde.....

Was sich mit der Erhebung von Steuern doch so alles "veranstalten" lässt...

Da möchte/sollte man doch glatt sagen dürfen:

"Die (schein)heilige und geldgeile Angela und ihr Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates....."

Kommen wir nun zum nächsten "Highligt" des Schreibens.

"Da die Eheleute aber Sozalhilfe beziehen, und ihr Einkommen und ihr Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen(!!!), ist eine Durchsetzung der Steueransprüche ausgeschlossen. Ein Erlass kann daher an ihrer wirtschaftlichen Situation nichts ändern. Die Erlaßbedürftigkeit ist daher zu verneinen."

Der Verfasser hat das für sich dann so interpretiert.

"Nachdem wir Sie durch unsere miserable Gesetzgebung schon in den Bezug von Leistungen nach SGB II gedrängt haben, und Ihnen auf diesem Wege auch schon die Möglichkeit genommen haben, frei zu atmen, wollen wir jetzt dafür sorgen, dass Sie nachhaltig Bezieher dieser Leistungen bleiben. Denn unsere Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales brauchen Sie da ganz dringend für die Statistik." Außerdem könnte es möglich sein, dass unsere Abteilung "Vollstreckung", die ja gerne nach ihren eigenen Gesetzen arbeitet, für Sie noch ein ganz besonders dickes Überraschungsei parat hält.

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5. Der Pfändungsschutz der ....

5. Der "Pfändungsschutz" der Finanzverwaltung

Kommen wir nun zum heikeltsten Kapitel dieser Seite

Und rufen dazu mal einen ganz bestimmten Satz aus dem vorherigen Abschnitt auf.

"Da die Eheleute aber Sozalhilfe beziehen, und ihr Einkommen und ihr Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen(!!!), ist eine Durchsetzung der Steueransprüche ausgeschlossen."

Wenn man das zum ersten Mal und völlig vorbehaltlos liest, scheint das Ergebnis den Vorgaben für die schweizer Verwaltung ähnlich zu sein. Erlassen wird in der Schweiz ja auch erst, wenn dauerhaft keine Besserung der Einkünfte in Sicht ist. Was ja  auch Sinn macht.

 

Richtig interessant wird es erst wenn man weiß, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt dieses Schreibens bereits im 67. Lebensjahr und schon Rentner war. Das Gewerbe, das er betrieben hatte, ein Internet-Cafe, war zu diesem Zeitpunkt auch schon weitgehend vom Markt verschwunden, die Erweiterung auf asiatische Lebensmittel hatte in einem Mannheimer Problem-Stadtteil keinen Erfolg. Und in diesem Alter nochmals als Selbständiger auch ohne das deutsche Steuer- und Beitragselend durchstarten, um vielleicht doch noch als Millionar Einzug in den Himmel halten zu können, erscheint dem Verfaser schlicht und einfach als abstrus und völlig unrealistisch.

Aber immerhin - man kann ihn ja mit dieser Forderung verfolgen bis auf den Friedhof.....

Das wird in Deutschland auch so gemacht! Nur nicht mehr - man möchte/sollte sagen dürfen: "so laut und mit so vielen Rauchwolken wie vor dem 08.05.1945", sondern still und leise....

Schauen Sie sich mal das an:

 

Am schnellsten zum Ergebnis kommen die Leser, wenn sie sich nur die Seite 3 aufrufen, und da auch nur das anschauen, was vollstreckt werden soll - Umsatzsteuer 2014!

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Eine erste Rate hatte der Steuerpflichtige nach Androhung der Pfändung bereits bezahlt.

Und nach der Erklärung 2015, die ja ein negatives Betriebsergebnis auswies, wiederholte sich dieses unwürdige Spektakel.

Das Wichtigste vorweg:

"Natürlich" wurde hier in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums vollstreckt. Wie sich das im - man möchte/sollte sagen dürfen: "Land der Amts- und Kassendiebe" so gehört!

Eine bessere Erklärung als die, dass in der deutschen Politik und ihrer Verwaltung einige Dinge ganz gewaltig schief laufen, kann sich der Verfasser beim besten Willen nicht vorstellen.

Entweder war schon der Text in der Begründung der Ablehnung gelogen.

Oder die Hardliner der Finanzverwaltung halten sich mit großzügigster Unterstützung deutscher Politiker und Gerichte nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers. Soweit die Gesetze hier nicht schon nach ihren Wünschen gestaltet (verunstaltet) wurden.

Einschließlich der Erhebung von Steuern und Beiträgen zur Krankenversicherung in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein.

Gerichte argumentieren bei Gewerbetreibenden ja generell so, dass andere Steuern als die Einkommenssteuer grundsätzlich bezahlt werden müssen. Auch dann, wenn mit einer möglichen Pfändung Sozialgeld, Kindergeld oder Halbwaisenrente abgegriffen wird. Das steuerliche Existenzminimum interessiert hier weder die Finanzbeamten noch die Richter.

Weil die Pflicht zur Treue zum Dienstherrn ruft!

Und genau an diesem Punkt fängt für den Verfasser die Verletzung von Menschenrechten und Menschenwürde in Deutschland an.

Man möchte/sollte sagen dürfen: "Da mag man doch nicht wirklich ernsthaft daran zweifeln, dass diese Typen auch wieder vergasen werden, wenn es angeordnet wird....."

Und man beginnt unter diesen Umständen zu verstehen, dass es in Deutschland Menschen gibt, die auf der Suche nach politischen Alternativen sind. Die allesamt "Radikale" in den Augen unserer Politiker sind. So radikal wie sie selbst mit dieser Art von Gesetzgebung???

Das macht dann auch den wichtigsten Unterschied zum schweizer System aus.

In der Schweiz versucht man, Hilfsbedürftige kurz-, mittel-, oder langfristig wieder auf die eigenen Beine zu stellen. Damit sie wieder gleichwertige Menschen sind. Und die Gemeinschaft der schweizer Steuerzahler mindestens mal langfristig kein Geld kosten.

In Deutschland zieht man ihnen endgültig den Boden unter den Füßen weg, damit sie für den Rest ihres Lebens Sozialhilfe-Empfänger bleiben. Koste es, was es wolle. Wie der letzte Dreck halt...

Und wegen künstlich aufgebauter Steuer- und Beitragsschulden bis auf den Friedhof verfolgen kann man sie ja auch noch.....

Helmut Schmidt (1918 - 2015)

"Wir haben uns moralisch nicht verbessert"

Übrigens - derartige Unterlagen gibt es in den Akten des Verfassers auch noch von anderen Menschen. Es handelt sich hier weder um einen Einzelfall noch um einen "Exoten"....

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Vegleich USt/MwSt D - CH

6. Vergleich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Deutschland - Schweiz

Ganz zum Schluß dieses Kapitels zieht der Verfasser noch einen Vergleich zwischen dem deutschen und dem schweizerischen System der Umsatzbesteuerung, und zitiert dazu einen einzigen Satz:

"Mit der Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuer-Gesetzes (MWSTG) wird ab dem 01.01.2018 jedes Unternehmen, das im schweizerischen Inland Leistungen erbringt oder dort ansässig ist, mehrwertsteuerpflichtig, sofern es nicht den Nachweis führen kann, dass es weltweit weniger als 100.000 CHF aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen erzielt."

 

Die deutsche Kleinunternehmerregelung ist Rechtsstand Januar 2002.....

Was fällt einem dazu ein - mal ganz abgesehen davon, dass Deutschland eine Kleinunternehmerregelung in dieser Höhe gar nicht braucht? Auf jeden Fall wünschenswert wäre es, wenn die Überschneidung von Abgaben im Bereich des steuerlichen und sozialen Existenzminimums endlich ein Ende hätte. Und damit gleichzeitig die gesetzlich organisierte Plünderung von Sozialgeld, Kindergeld und Halbwaisenrenten aufhört.

Fazit:

Schön für die Schweizer, dass es dort die Erhebung von Mehrwertsteuer in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums hinein in einer Form wie in Deutschland nicht gibt.

Völlig unbrauchbar für die Radikalen in der deutschen Politik und Verwaltung. Damit können sie keine Menschen bis auf den Friedhof verfolgen.....

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