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Das Beispiel Krankenkassenbeiträge

 

Für was sich der Begriff "sozial" so alles missbrauchen lässt...

 

Update 27.02.2019

 

Erste Erfahrungen mit dem seit 01.01.2019 gültigen Mindestbemessungsbeitrag zeigen, dass Krankenkasse (TK, AOK) versuchen, Gewerbetreibende und Selbständige gerne mit dem bis zum 31.12.2019 gültigen Mindestbemessungsbeitrag zu "überrollen". Wird das widerspruchslos akzeptert, dann ist davon vor allem der Teil der Bevölkerung betroffen, der als Single lebt. Es wird also weiterhin versucht, unter der Inanspruchnahme möglicher Unwissenheit von Betroffenen zu agieren und auszubeuten.

Merkel`s Plünderrepublik.....

Update Oktober 2018 - geschrieben 08.02.2019

Im Oktober 2018 hat es der Bundestag nach langem Hin und Her endlich und vermutlich gegen die Stimmen der Hardliner im deutschen Bundestag beschlossen, dass die Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wenigstens mal zu einem Teil an das tatsächliche Einkommen angepasst werden. Auch wenn das noch nicht als endgültige Lösung bezeichnet werden kann, ist es doch endlich mal ein Schritt in eine vernünftige Richtung.

Ungeklärt ist nach wie vor noch die Frage betreffend einer generellen Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung durch Gewerbetreibende und Selbständige.

Alle Texte auf dieser Homeage Copyright Hans Peter Krämer

 

 

Das Beispiel Krankenkassenbeiträge

 

Für was sich der Begriff "sozial" so alles missbrauchen lässt...

Federführend für den Umgang der Gesetzgebung mit Gewerbetreibenden und Selbständigen wird hier als Beispiel die Entstehung der Pflicht zur Krankenversicherung über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hinaus im Vergleich zu geringfügigem Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit genannt.

Bevor sich der Leser weiter mit dem Thema beschäftigt, soll erst mal ein Blick auf die Definition des Begriffs "sozial" geworfen werden.

Quelle: Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozial

In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies schließt die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren und sich einzufühlen mit ein. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und eigene Interessen zurückzustellen. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfsbereit, höflich, taktvoll und verantwortungsbewusst.

Unsozial in diesem Sinne handelt, wer das alles als unwichtig empfindet. Asozial (oft mit absprechendem Beiklang) ist, wer mit der gesellschaftlichen Umgebung (fast) unverbunden ist und nur an deren Rand lebt, wer sich also nicht in sie „einfügen“ will oder kann.

Nun denn.

Es soll in Deutschland angeblich drei Gruppen von Menschen geben, die das anders definieren.

Deutsche Politiker

Deutsche Beamte

Deutsche Krankenkassen-Mitarbeiter

Geschichte:

Betrachten wir doch zunächst mal die Entwicklung der letzten 100 Jahre bei Selbständigen und deren Angehörigen.

Bis in die sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts waren viele Selbständige entweder privat oder garnicht versichert. Ebenso deren Familienangehörige. Die Möglichkeit, die/den mitarbeitenden Partner/in wie einen nicht zur Familie gehördenden Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anzumelden, und den angefallenen Lohn als Betriebsausgaben zu erfassen und als Kosten gleich denen aller anderen Mitarbeiter in die Gewinnermittlung mit einfließen zu lassen, wurde erst ab dieser Zeit genutzt.

Etwa zur gleichen Zeit oder etwas später begann der Gesetzgeber hinter dem Rücken der Wähler wieder mit der gezielt gesteuerten Ausgrenzung der Selbständigen aus der Sozialversicherung. Und einhergehend damit mit der Diskriminierung dieses Personenkreises. Diese Entwicklung ist gekennzeichnet einerseits durch eine unverhohlene Sucht und Gier der politisch Verantwortlichen nach Beiträgen, was im Kapitel "Statistiken - die gefährliche Welt des vermeintlich heilen Scheins" erklärt wird.  

 

Und andererseits durch die sich automatisch ergebende Diskriminierung des Personenkreises der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, dem vor allem im unteren Einkommensbereich bei bis zu 60 % mehr Beiträgen allenfalls das halbe Leistungspotential der Sozialversicherungen im Vergleich zur neuen Arier-Schicht der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zugestanden wird. Und das bei einhergehender, per Gesetz angeordneter Diskriminierung durch die Mitarbeiter der Krankenkasse. Wie im Fall Basirat. Der kein Einzelfall ist, sondern nur für eine Vielzahl gleicher oder ähnlicher Fälle steht. 

Eines dieser "Schmuckstücke" soll dem Leser anhand dem nachfolgenden Beispiel der geringfügigen Tätigkeit erläutert werden.

In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis endet die Geringfügigkeit des Beschäftigungsverhältnisses bei 450,00 Euro monatlichem Einkommen. Darüber hinaus beginnt die Sozialversicherungspflicht. Ein monatliches Einkommen von 451,00 Euro schlägt einschließlich dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit Abgaben zur Sozialversicherung in Höhe von 150,00 - 160,00 Euro monatlich zu Buche. Davon in etwa jeweils zur Hälfte für Kranken- und Pflegeversicherung und Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ergibt etwa 75,00 bis 80 Euro pro Hälfte. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sollen hier keiner besonderen Betrachtung unterworfen werden. Damit ist der Arbeitnehmer in allen vier Bereichen der Sozialversicherung - Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung versichert, und erwirbt Anspruch auf Leistungen aus allen vier Systemen.


 

Bei einem Gewerbetreibenden endet die Geringfügigkeit schon bei 375,00 Euro. Eine sinnvolle Begründung gibt es dafür nicht. Was für sich alleine betrachtet schon den Tatbestand der gesetzlich legitimierten Diskriminierung erfüllt. Ohne Nachweis des Einkommens durch Steuerbescheid werden Stand 01.01.2017 im ungünstigsten Fall bei 375,01 Euro Einkommen monatlich 809,10 Euro (2016: 779,71 Euro) - Beiträge KKH-Allianz -  nur für Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit Zusatzbeitrag fällig. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung keine!!!

Erschwert wird der Sachverhalt hier zunächst mal durch den Zustand, dass Selbständigen immer nur das halbe Leistungspotential der Sozialversicherungen zusteht. Nämlich Leistungen aus der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung keine. Was unbeachtlich der tatsächlichen fällig werdenden Beitragshöhe rein mathematisch betrachtet zu einer Verdoppelung der Beiträge führt, um überhaupt in den Genuss der gleichen oder mindestens annähernd gleichen Leistungen kommen zu können.

Im unteren Einkommensbereich wird dieser "Nebeneffekt" durch die überhöhten Beiträge weiter verstärkt.

Das "unsoziale Sahnehäubchen" stellt dann im jeweiligen Einzelfall dank mangelhafter Kleinunternehmerregelung nach

UStG § 19 im Falle der Versteuerung der Umsätze nach UStG § 1 die fällig werdende Umsatzsteuer mit 19 % in den Bereich des sozialen Existenzminimums hinein auch auf die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung dar.

Der Staat mit dem Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates mutiert hier zum asozialen Plünderstaat.....

 

Im rechnerisch "günstigsten Fall" - bei einem monatlichen Beitrag über 267,75 Euro (2016: 262,75 Euro) als anerkannter Härtefall - bleiben dann von 375,01 Euro noch 107,26 Euro (2016: 112,84 Euro) übrig. Was daran sozial sein soll, kann uns vielleicht die Frau Nahles besser erklären. Vermutlich aber auch nur vielleicht......

"So viel "zweckentfremdet" sozial" passt auf keine Kuhhaut.

Das reicht dann noch für den Beitrag zur Sterbekasse und ein paar Lebensmittel bis zum Verhungern.....

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" - in dieser Form der Härtefall pur.....

Eine Situation gleich der bei der Kleinunternehmerregelung nach UStG § 19. Ein Cent monatliches Einkommen mehr führt hier zu einer monatlichen Mehrbelastung an Abgaben über 262,75 Euro. Im Jahr also 3.153,00 Euro. Was der Betrachter höflich ausgedrückt als "sozial unausgegoren" betrachten darf.  Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind derartige Sprünge bei der Erhebung von Abgaben aller Art, zudem auch noch in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Mindesteinkommens und in den Pfändungsfreibetrag nach § 850 ZPO hinein, völlig unbekannt. Kein Wunder - hier geht es ja auch um den grösseren Anteil potentieller Wähler...

Da kann man es dann wohl auch billigend in Kauf nehmen, dass es die Politik selbst ist, die hier auf den Spuren ihrer Vergangenheit indirekt Wahlwerbung für alternative oder -  angeblich - radikale Parteien betreibt...

Und unter Mitwirkung der Medien über die angeblich ungerechte Betrachtung ihrer Arbeitsleistungen jammert. "Die ach so bösen "Radikalen" - wo kommen denn die auf einmal alle her? Wo wir das wegen unserer guten sozialen Arbeitsleistungen doch überhaupt nicht verdient haben...???!?"

Nein, liebe Politiker in Berlin, ihr habt noch etwas ganz anderes verdient. Erschießen, erhängen oder sonst irgendwie beseitigen oder "entsorgen" geht ja in einem menschenrechtsachtenden, sozialen und demokratischen Staat gottseidank nicht. Aber zum Teufel jagen per Wahlzettel wegen permanentem Missbrauch des Wahlauftrags und dem Vertrauen der Wähler allemal! Und das besser schon Gestern als erst Heute!!!

Und der Betrachter dann vielleicht überlegt, ob es im Deutschen Bundestag - der Öffentlichkeit natürlich  unbekannt - eventuell so eine Art hausinterne Ausschreibung um den Posten des größten sozialen Dreckbären gibt? Und ob die hier abgelieferte Arbeitsleistung etwa dem ganzen durchschnittlichen Tätigkeitsportfolio unserer Volksvertreter entspricht?

Es ist halt auch die Arbeitsleistung von zum Teil pädagogisch (ein)gebildeten Sozialexperten in Berlin. Mit einhergehender, zielstrebiger Diskriminierung einer ganz bestimmten Schicht der Bevölkerung. Die sich aber ihrerseits so gerne medienwirksam über "das Pack" aufregen (Sigmar Gabriel), wenn ihrer Meinung nach mal wieder ein Flüchtling diskriminert wird. Der Anspruch des verkündeten Handelns und die traurige Realität.......

Mit Einkommensnachweis werden mit Zusatzbeitrag und ohne Härtefallregelung monatlich mindestens

401,64 Euro (2016: 393,26 Euro) fällig. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung keine!!!

Wer Anspruch auf einen Gründungszuschuss hat, oder ein sozialer Härtefall ist - und das sind Kraft mangelhafter Gesetzgebung eigentlich alle Gewerbetreibenden bis zu einem monatlichen Einkommen von ca. 6.000,00 Euro (Stand Januar 2017) vor Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und sonstigen Abgaben, bei denen die Gesetzgebung in den Privatbereich hinein Steuern und Krankenkassenbeiträge erhebt, und weitere Abgaben fällig werden(siehe auch Projekt 1, Kapitel "Freibeträge" und Tabelle oben) - muss mit Zusatzbeitrag monatlich mindestens 267,75 Euro

(2016: 262,17 Euro) bezahlen. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung keine!!!

Zum Vergleich: Ein in der gesetzlichen Sozialversicherung als nicht selbständig, freiwillig Versicherter, und damit als "Sonstige Person ohne Einkommen", der nur versichert sein muss, weil er vielleicht einfach nur vergessen hat, vorher zu sterben, muss einschließlich Zusatzbeitrag monatlich 178,50 Euro (2016: 168,98 Euro) entrichten. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung keine!!!

Bitte lesen Sie dazu unbedingt auch das Kapitel "Statistiken..." unter der Willkommensseite!


 

Und last but not least kommt, wie schon geschrieben, auf alles, was der Gewerbetreibende in Deutschland auch in den Bereichen des sozialen Existenzminiums an Beiträgen zur Sozialversicherung zu begleichen hat, im Falle der Umsatzbesteuerung nach § 1 UStg dann auch noch 19 % Umsatzsteuer.

Die bei der Lohnabrechnung von Mitarbeitern keine Rolle spielt.

Bevor dieser Teil der Homepage zu einem Ende gebracht wird, möchte der Verfasser darauf aufmerksam machen, dass er auch nicht der ​einzige ist, der sich mit dem Problem Beiträge zur Krankenversicherung für Gewerbetreibende befasst.

Es wird auf den Saarbrücker Mitstreiter Andreas Müller verwiesen, anlässlich dessen Engagement am 10.11.2017 ein Artikel in den Saarbrücker Nachrichten veröffentlicht wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir bitten um Unterstützung dieser Petition auf change.org. Sie können dazu den folgenden Link nutzen:

https://www.change.org/p/bundesgesundheitsministerium-gerechte-krankenkassenbeitr%C3%A4ge-f%C3%BCr-geringverdienende-selbst%C3%A4ndige

Vielen Dank!

Sie wollen jetzt als mathematisch völlig untalentierter oder höchst talentierter Mensch erklären, dass Sie dieses System mit der sich daraus ergebenden, sozialen Ungerechtigkeit nicht nachvollziehen können weil für Sie vielleicht ein mathematisch aufgebautes System für die Erhebung der Beiträge nicht erkennbar ist? Ersparen Sie sich und uns die Zeit dafür. Nicht nur, dass Sie es nicht brauchen, Sie können es garnicht. Es gibt hier kein mathematisch aufgebautes System mit dem Ziel der sozialen Gleichstellung. Weil es dem Gesetzgeber letzten Endes nur darum geht, über den davon betroffenen Teil der Bevölkerung fortlaufend sozialen Müll und Dreck im Überfluss zu produzieren, in dem sich die Verwaltung suhlen kann, und um vielleicht noch Arbeit für die Gerichtsvollzieher zu schaffen.

Auch um die "Artenvielfalt" und den Bestand der Bezieher von Sozialleistungen insgesamt so nachhaltig sichern zu können. Und um sich nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sehen, der Staat "fördere" beim Bezug von Sozialleistungen ausschließlich Leistungsunwillige. Zu diesem Zweck "fördert" man dann halt mal vier Millionen Menschen "zwangsweise" mittels unbrauchbaren Steuer- und Sozialgesetzen. "Subventionierung in einer etwas anderen Form oder Art". Durch hoffnungslos überhöhte Abgaben......

Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates.....


 

Die Arbeitsleistung von (ein)gebildeten Sozialexperten in Berlin.

Doch nicht allein die Gewerbetreibenden und Selbständigen sind allein Opfer dieser miesen und zweckentfremdeten Gesetzgebung. In früheren Jahren konnte man sich als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mal eine Zeitlang zu vernünftigen Konditionen selbst versichern. Wenn man für ein paar Monate aus dem Arbeitsleben aussteigen wollte. Zum Reisen zum Beispiel. Was ganz besonders junge Menschen gerne machen. Heute geht das nicht mehr. Da wird sofort die Beitragskeule mit derzeit ca. 800,00 Euro monatlich geschwungen. Also Krankenkassenbeiträge anstelle von Weltreisen. Da ist die Urlaubskasse im Sinne der statistischen "Vollbeschäftigung" dann gleich leer. Die gesetzlich organisierte, willenlose Vernichtung von Privatvermögen mit einhergehender Freiheitsberaubung- man möchte/sollte sagen dürfen: "im Land der Amts- und Kassendiebe".

Aber auch sonst ist der Gesetzgeber hier um Einfälle nicht verlegen, wie er Bürger willenlos schikanieren kann. Konnte man bis 2016 zum Beispiel den Bescheid für Einkommensteuer per Email an die Krankenkassen schicken, ging das im Jahr 2017 plötzlich nicht mehr. Wegen des Datenschutzes. Angeblich. Vermutlich hat der Gesetzgeber die gerade in den Jobcentern oftmals miese, geradezu liederliche Ausstattung von Behörden als Grundlage seiner Betrachtungen genommen, um hier mit Fürsorgepflichten aufwarten oder aufschlagen zu können. Während bei den Krankenkassen viele Mitarbeiter ihren Namen, Email-Adresse und eine Faxnummer für den eigenen Arbeitsplatz nennen, gibt es zum Beispiel in den Schreiben des Jobcenters Ludwigshafen nur ein Fax für 3 Abteilungen. Also von Datenschutz reden, um Märchen erzählen, und vermutlich um Bürger schikanieren zu können, aber selbst nichts auf die Reihe bringen.

Stattdessen wird mit Beitragsforderungen von rund 800,00 Euro aufgewartet.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..."

Die Lüge des Wahljahres 2013.

Was kommt 2018???

Vielleicht sollte die/der dann Verantwortliche einfach mal die Klappe halten, und stattdessen mit wirklichen Arbeitsleistungen im Sinne des Volkes aufwarten.......

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